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Zollanmeldung für Datenlogger im Container


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


mosc Geschrieben am 19 Juni 2018



Dabei seit
19 Juni 2018
1 Beiträge
Hallo zusammen,

ich möchte in einem Container einen Datenlogger befestigen. Der Container wird nach Taiwan ausgeführt. Muss ich den Logger anmelden? Wenn ja, wie?

Vielen Dank und Grüße,
Moritz

CARGOFORUM PARTNER

DidiH Geschrieben am 21 Juni 2018



Dabei seit
02 August 2016
22 Beiträge
Hallo,

generell muß jede gewerbliche Ware die Du in ein Drittland versendest bei der Ausfuhr angemeldet werden.

Außerdem ist es gut wenn der Datenlogger wieder zu Euch zurück gehen sollte wenn Du die Ausfuhr nachweisen kannst.

D.h. für mich auf jeden Fall anmelden, mit Proformarechnung.

Vorab den Kunden informieren dass in dem Container auch noch ein Datenlogger mit drin ist und die Proformarechnung vor Versand des Containers an den Kunden schicken zur „Freigabe“.

So müßte das funktionieren.

Chev Geschrieben am 21 Juni 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hier ein Beispiel-Text für die Proformarechnung:

Data-Tracker XYZ (Herstellername)
S/N: 123...
Value for customs purposes only: ...,00 €
To be re-exported to Germany after usage


Die Serialnummer würde ich dann auch in der ABD-Position mit in die Warenbezeichnung schreiben, um eine Eindeutigkeit bzw. einen Nachweis für den sich anschließenden kostenlosen (zollfreien) Re-Import zu haben.

Beim Export des Datenloggers aus dem Zielland dann umgekehrt wieder mit Proformarechnung arbeiten.

Beim Import in D in der Einfuhranmeldung dann das Verfahren 4010 auswählen.

Erzi4 Geschrieben am 03 Juli 2018



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Moritz,

Datenlogger müssen bei der Ausfuhr aus Deutschland nicht extra in der Ausfuhranmeldung aufgeführt werden, wenn sie nicht selbst die Hauptware sind. Sie dürfen mündlich und auch konkludent angemeldet werden.

Quelle: Dienstvorschrift VSF A0610, Absatz 339, Nr. 22 (anbei ein Auszug):
"(339) In den nachstehenden Fällen dürfen die Ausfuhranmeldungen in Ergänzung zu den in Artikel 137 Absatz 1, 137 Absatz 2 i. V. m. 136 Absatz 1, 140 Absatz 1, 141 Absatz 1 UZK-DA genannten Fällen mündlich oder konkludent abgegeben werden. Die Absicht der Wiedereinfuhr gem. Artikel 137 Absatz 2 UZK-DA ist regelmäßig als erfüllt anzusehen. ...
22. Gegenstände, die zur Erhaltung, Versorgung oder Nachverfolgung der transportierten Waren - ausgenommen Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf - erforderlich sind (z. B. Streumittel für Tiere, Trockeneis für Kühlgüter, GPS-Tracker) oder der Datensammlung dienen (sog. Daten-Logger zur Erfassung von Temperatur, Feuchtigkeit etc.), wenn sie nach Art, Wert und Menge dem handelsüblichen und mutmaßlichen Bedarf für die Dauer der Beförderung entsprechen;"


Beste Grüße
Erzi4

Chev Geschrieben am 07 Juli 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Ich würde es sicherheitshalber trotzdem tun, also eine Ausfuhranmeldung abgeben. Nicht zuletzt, um einen schriftlichen Nachweis für den Re-Import mit Zollfreiheit zu haben...

morlock Geschrieben am 26 August 2020



Dabei seit
04 April 2011
59 Beiträge
Hallo Erzi, Hallo zusammen

bezüglich der Dienstvorschrift VSF A0610, Absatz 339, Nr. 22, ist diese so noch aktuell,

ich habe leider im moment keinen zugriff auf die Dienstvorschriften, und ich müsste einen Datenlogger(Temperatur) mitgeben.

Kann ich den Datenlogger einfach auf einer Proforma Rechnung aufführen und im Container mitgeben ?

Danke und Gruß
Morlock

Erzi4 Geschrieben am 26 August 2020



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
morlock wrote:
Hallo Erzi, Hallo zusammen

bezüglich der Dienstvorschrift VSF A0610, Absatz 339, Nr. 22, ist diese so noch aktuell,
Ja.

morlock wrote:

Kann ich den Datenlogger einfach auf einer Proforma Rechnung aufführen und im Container mitgeben ?
Ja.

Saludos
Erzi4

morlock Geschrieben am 27 August 2020



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04 April 2011
59 Beiträge
Danke schön

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