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Wie sich Transporteure und Absender vor Phantomfrachtführern schützen können


jarre Geschrieben am 08 Juli 2018



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
„Geh mit der Zeit, oder Du gehst mit der Zeit! Getreu dieser Redewendung handeln offenbar auch Betrüger – zum Schaden von Transportunternehmen.

Dunkelmänner schleichen auf Rasthöfen herum und schlitzen Planen von Aufliegern auf, um an wertvolles und schnell veräußerbares Transportgut zu gelangen. Handys, Tablets und Zigaretten stehen ganz hoch im Kurs.

Phantomfrachtführer – ein neuer Trend

Diese Schlitzerei geschieht gewiss nach wie vor und tagtäglich. Mittlerweile finden aber auch andere, unauffälligere Methoden Anwendung, um ganzen Transportladungen habhaft zu werden.

So berichtet „Die Welt“ in einem aktuellen Artikel vom 07.06.2018 vom Phänomen der „Phantomfrachtführer“ – kriminellen Banden, die sich in Frachtbörsen als seriöse Transportunternehmen ausgeben, um reguläre Transportaufträge zu erschleichen.

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und das Portal „eurotransport.de“ warnen hier und hier vor Phantomfrachtführern und weisen auf die Vorgehensweise der Banden hin: Nicht nur, dass deren Mitglieder sich als Mitarbeiter von Transportunternehmen ausgeben – die Banden erwerben vielmehr sogar etablierte Transportunternehmen inklusive Zugang zu Frachtbörsen und Referenzen frei nach dem Motto: wer kann, der kann.

Es geht aber auch eine Nummer kleiner: Es wird einfach eine Scheinfirma gegründet, mit deren Hilfe versucht wird, wertvolles Transportgut zu ergattern.

Denkbar ist auch, dass ein einzelnes Bandenmitglied sich bei einem seriösen Transportunternehmen als LKW-Fahrer bewirbt. Die Bewerbungsunterlagen sind natürlich entsprechend frisiert und der neue Fahrer bei der ersten sich bietenden Gelegenheit mit LKW und der darauf befindlichen Ware über alle Berge.

Und nicht nur Hightech-Ware steht auf der Wunschliste solcher Banden. Gebrauchsartikel wie Kleidung oder Windeln, die sich schnell über Verkaufsplattformen wie ebay absetzen lassen, sind ebenfalls durchaus begehrt.

Die Schadenssummen in den bislang bekannt gewordenen Fällen bewegen sich überwiegend im fünfstelligen Bereich. Aber auch Schäden in Millionenhöhe sind bereits bekannt geworden. Nicht bezifferbar, aber womöglich noch gravierender ist jener Schaden, den seriöse Unternehmen durch den Vertrauensverlust bei ihren Geschäftspartnern erleiden.

Wirksame Gegenmaßnahmen

Während niemand auf die Idee käme, einem Unbekannten seine Brieftasche zu geben, legten manche Unternehmen bei der Jagd nach dem nächsten Auftrag eine vergleichbare Leichtfertigkeit an den Tag, beklagt ein Gesprächspartner in dem „eurotransport“-Bericht.

Transportaufträge werden zunehmend über Internet-Frachtenbörsen quasi anonym vergeben. Diesen Umstand wissen kriminelle Banden sich zunutze zu machen, um ihre Identität zu verschleiern.

Folgende Maßnahmen können Klarheit über die Identität des potentiellen Geschäftspartners bringen:

– Lassen Sie sich von dem zukünftigen Geschäftspartner Referenzen vorlegen.

– Verlangen Sie von dem Geschäftspartner die Übersendung eines Versicherungsnachweises. Kontaktieren Sie bei Zweifeln die im Nachweis angegebene Versicherung und lassen Sie sich das Bestehen der Versicherung von dort bestätigen.

– Kontrollieren Sie das Impressum der Website Ihres potentiellen Auftraggebers auf Vollständigkeit. Seriöse Unternehmen werden schon allein zur Vermeidung von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen großen Wert darauf legen, dass das Website-Impressum vollständig ist. Stimmen die Ihnen über gemachten Angaben zur Geschäftsführung mit den Angaben im Impressum überein?

– Wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist: Überprüfen Sie den Eintrag auf Richtigkeit. Handelsregistereintragungen sind über das Internet für jedermann öffentlich zugänglich. Im Handelsregistereintrag ist zudem ersichtlich, ob die Geschäftsführung eines Unternehmens erst kürzlich gewechselt hat oder Sitz der Gesellschaft verlegt wurde.

– Überprüfen Sie Ihnen überlassene Transportunterlagen auf Echtheit und Unstimmigkeiten.

– Überprüfen Sie die angegebene Umsatzsteuer-ID im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der EU auf Echtheit.

Wenn ein Transportauftrag erteilt ist:

– Vereinbaren Sie eine Auftragsnummer, die der Fahrer bei Abholung des Transportgutes zu nennen hat.

– Lassen Sie sich vorab das Kfz-Kennzeichen der Zugmaschine und des Aufliegers sowie den Namen des Fahrers mitteilen sowie eine Farbkopie seines Personalausweises und seines Führerscheins übermitteln.

– Lassen Sie sich vom Fahrer bei Abholung Personalausweis und Führerschein zum Abgleich mit der Ihnen übermittelten Kopie vorlegen.

– Bei Abweichungen der übermittelten Kopien mit den Ihnen vorgelegten Unterlagen übergeben Sie das Transportgut nicht an den Fahrer. Verlangen Sie vielmehr von dem Transportunternehmen erst eine plausible Erklärung für die Abweichungen. Erscheint die Erklärung nicht plausibel, sollten Sie sich nicht scheuen, die Polizei zu alarmieren.

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