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Haftung wenn Verpacker Ware für Übersee vertauscht
ashoka |
Geschrieben am 04 Juli 2018
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Dabei seit 23 Juni 2012 3 Beiträge
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Hallo zusammen,
kann mir jemand bei folgendem Fall bitte auf die Sprünge helfen:
Firma ABC stellt Aluminiumrollen her und schickt diese nach Produktion zum Verpacker um alles seemäßig zu verpacken. Der Verpacker vertauscht die Ware versehentlich und lädt die Sendung für Japan in China Container und die für China wiederum in Japan Container. Die vertauschte Ware wird erst beim Empfänger bemerkt und die Container (FCL 8000 KG) müssen getauscht werden.
Umfuhrkosten: 9500 EUR
Vorgehen meiner Meinung nach: Firma ABC meldet den Fall seiner Versicherung. Die Versicherung von ABC wiederum nimmt die Versicherung vom Verpacker in Regress.
- ist das Vorgehen richtig?
- muss Firma ABC trotzdem seine Selbstbeteiligung zahlen
- welche Haftungsgrenze kommt hier zum tragen? Ich verstehe gerade nicht welches Gesetz bei einem Verpacker zum tragen kommt
Vielen Dank vorab
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Chev |
Geschrieben am 09 Juli 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Das Thema interessiert mich auch, darum möchte ich mich an einer Antwort versuchen.
Soweit mir bekannt, gelten die ADSp schon mal nicht, wenn eine Dienstleistung ausschließlich "Verpackungsarbeiten" zum Gegenstand hat, welches hier sicherlich zutrifft.
Auch die frachtrechtlichen Gegebenheiten des HGB treffen meiner Meinung nach nicht zu.
Somit wage ich die Behauptung, dass es sich hier um einen "Werkvertrag" nach dem BGB handeln könnte, wonach der Verpacker hier haftet. Wie hier die Haftung aussieht, kann ich jedoch nicht sagen.
Geprüft werden sollte aber, ob an Stelle der ADSp noch andere AGB gelten (z. B. Logistik-AGB), welche in der Verpackungs-branche existieren und durch den Verpacker einbezogen wurden - darin sollten dann auch haftungsrechtliche Grundlagen enthalten sein.
Auf jeden Fall würde ich aber zunächst eine Haftbarhaltung an den Verpacker richten, um den "Schaden" schnellstmöglich und offiziell anzuzeigen (evtl. existieren Rügefristen) und, um eine evtl. Verjährung zu hemmen, falls es sich hinziehen wird mit der finalen Schadensmeldung.
Wenn ihr Selbstversicherer für die Transporte seid, würde ich auf jeden Fall Kontakt zur Versicherung aufnehmen und weitere Infos einholen bzw. die weitere Vorgehensweise klären. Ob ein solcher Vermögensschaden gedeckt ist, ist fraglich.
Ob der Verpacker selbst gegen solche "Schäden" abgesichert ist, ist ebenfalls fraglich. Daher gilt es zu klären, wie hoch hier die gesetzlichen Haftungssummen sind, nach welchen der Verpacker mindestens haften muss.
Das Ergebnis würde mich interessieren.
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