|
|
|
Zollabwicklung von Umlaufverpackungen
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
mochorko |
Geschrieben am 25 Juli 2018
|
Dabei seit 18 Oktober 2016 3 Beiträge
|
Hallo zusammen,
Wir werden vermutlich in Zukunft Vormaterialien aus Ägypten beziehen. Die Ware erhalten wir in wiederverwendbaren KLT's (Kleinladungsträgern) als Umlaufverpackung. Nach Verzollung werden somit die Teile entnommen und die leeren KLT's gehen wieder zurück an den Lieferanten nach Ägypten. Dort werden diese wieder befüllt und der Kreislauf beginnt von vorne.
Soweit so gut - nun stellt sich aber die Frage, wie in diesem Fall die Zollabwicklung durchgeführt wird. Nach der Allgemeinen Vorschrift 5b) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur gilt:
Vorbehaltlich der vorstehenden Allgemeinen Vorschrift 5 a) werden Verpackungen (1) wie die darin enthaltenen
Waren eingereiht, wenn sie zur Verpackung dieser Waren üblich sind. Diese Allgemeine Vorschrift gilt nicht
verbindlich für Verpackungen, die eindeutig zur mehrfachen Verwendung geeignet sind.
Ergibt sich daraus, dass die KLT's auf der Rechnung extra angeführt und somit tarifiert (TNR 3923 1090) werden müssen? Was meint ihr dazu bzw. hat jemand einen ähnlichen Fall?
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
Chev |
Geschrieben am 25 Juli 2018
|
Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
|
Ergibt sich eigentlich schon vom Wortlaut her:
Zitieren:: |
"...wenn sie zur Verpackung dieser Waren üblich sind." |
Z. B. "KLT-Boxen" dienen meiner Meinung nach nicht zur "Verpackung" von Waren, sondern eher als Ladungsträger/Leihgut.
Spätestens das hier sagt doch aber alles:
Zitieren:: |
Diese Allgemeine Vorschrift gilt nicht verbindlich für Verpackungen, die eindeutig zur mehrfachen Verwendung geeignet sind. |
|
|
|
|
|
|
mochorko |
Geschrieben am 26 Juli 2018
|
Dabei seit 18 Oktober 2016 3 Beiträge
|
Ok gut, also keine Verpackung, sondern Ladehilfsmittel.
Die KLT's befinden sich im Eigentum vom Lieferanten und werden an uns nicht verkauft, vermietet oder Ähnliches. Müssen diese nun separat auf der Rechnung mit einem Proforma-Wert angeführt und entsprechend verzollt werden oder nicht?
|
|
|
|
|
|
waldorf |
Geschrieben am 26 Juli 2018
|
Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
|
Es gibt dazu in der EU und DE m.E. keine klare Regelung, die eine Vereinfachung für die Anmeldung und/oder eine Abgabenbefreiung für derartige Umlaufverpackungen ermöglicht. Wenn die Ein-/Ausfuhrprozesse bei einem Zollamt abgewickelt werden, ist ggf. eine Vereinbarung möglich.
Man muss diese Verpackungen separat anmelden. und eigentlich muss man diese Verpackungen in die vorübergehende Verwendung abfertigen, wenn man nicht permanent Abgaben zahlen. Und das will der Zoll überwachen, was zu permanenten Beschauen führen kann. Das Problem ist immer die Nämlichkeitssicherung.
Ausserdem muss man ja einen vergleichbaren Prozess im Drittland haben. Das ist meistens nicht einfacher als hier. Und gerade Ägypten ist nicht gerade als einfaches Zollland bekannt. Auch das muss geklärt werden. Es gibt keinen internationalen Standard. Ich weiß, dass die Int. Chamber of Commerce dazu einen Vorschlag erarbeitet hat. Ob und wann das umgesetzt wird, ist völlig offen.
|
|
|
|
|
|
TheDispatcher |
Geschrieben am 26 Juli 2018
|
Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
|
|
|
|
|
|
waldorf |
Geschrieben am 26 Juli 2018
|
Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
|
Danke, der UZK ermöglicht zwar im Rahmen der VV eine Abgabenbefreiung. Das Problem ist aber die Überwachung. Wenn ich derartige Umlaufverpackungen in größerem Umfang einsetze, ist dafür ein weitestgehend automatisierter Prozess notwendig (der eine professionelle,IT-gestützte Überwachung der Verpackungen erfordert), der nirgends definiert ist und nur individuell vereinbart werden kann.
|
|
|
|
|
|
TheDispatcher |
Geschrieben am 26 Juli 2018
|
Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
|
Das nachzuhalten ist etwas aufwändig, weil sicherlich nicht Zug um Zug Vollgut gegen Leergut
ex & importiert wird, aber bei relativ günstigen EURO-Paletten werden auch Konten geführt.
Und am Ende der "Aktion" wird sicherlich kein Zöllner einen Abgleich fahren zwischen
den ex & importierten KLT´s.
|
|
|
|
|
|
mochorko |
Geschrieben am 27 Juli 2018
|
Dabei seit 18 Oktober 2016 3 Beiträge
|
Danke für die Hilfe. Ich denke, ich werde das ganze einmal durchkalkulieren und dann sehen, was die beste Möglichkeit ist.
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|