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Fremdfirma als Ladeort in der Bewilligung
ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?
AndyS |
Geschrieben am 26 Juli 2018
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Dabei seit 26 Juli 2018 4 Beiträge
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Hallo Zusammen,
ich hätte ein paar Fragen zum Thema Ladeort in der ZA – Bewilligung.
Bei uns ergibt sich folgende Situation: wir sind Hersteller einer Ware, diese geht an einen Kunden in Australien. Vor Versand geht die Ware noch an einen anderen Betrieb wo sie weiterverarbeitet wird. Nach dieser Verarbeitung geht diese Ware wieder an uns und wir versenden alles nach Australien. Die Ware bleibt dabei immer unser Eigentum.
Um den Abwicklung zu Verkürzen kam jetzt die Idee auf, den Verarbeitungsbetrieb als Ladeort in der ZA – Bewilligung zu erfassen so das Ware direkt von dort nach Australien versendet werden kann.
Ich bin da etwas skeptisch, da wir keinerlei Kontrolle haben was tatsächlich verpackt bzw. versendet wird.
Gibt es da Erfahrungen zu so einer Konstellation bzw. wie wird das bei anderen gehandhabt? Geht das überhaupt eine Fremdfirma als Ladeort anzugeben oder bezieht sich das nur auf eigene Außenlager?
Grüße
Andreas
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TheDispatcher |
Geschrieben am 27 Juli 2018
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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Moin
eine Erweiterung der Bewilligung auf zusätzliche Verladeorte (natürlich auch Fremdfirmen) ist möglich.
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Arnd |
Geschrieben am 27 Juli 2018
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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und auch üblich und Standard.
Dass ihr wisst, was dort verpackt und verladen wird, stellt ihr doch bestimmt durch entsprechende Verträge sicher.
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AndyS |
Geschrieben am 27 Juli 2018
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Dabei seit 26 Juli 2018 4 Beiträge
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Vielen Dank schonmal für das Feedback.
Wegen Verträgen:
Ob Vertrag oder nicht, tragen nicht wir als Ausführer die letzte Verantwortung ob alle Angaben stimmen? Oder können wir uns hier mit einem Vertrag komplett absichern, das der Fremdbetrieb die Verantwortung trägt, wenn doch etwas nicht stimmt.
Grüße
Andreas
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Chev |
Geschrieben am 27 Juli 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht.
Einfach die Bewilligung um die zusätzliche Ladestelle erweitern lassen und dann in den entsprechenden Ausfuhranmeldungen angeben.
Sollte es trotz der Bewilligung mal zu einer Beschau kommen (der Zoll hat auch beim Zugelassenen Ausführer jederzeit das Recht dazu), dann wird er - sofern er überhaupt Rückfragen zur Ware hat - sich definitiv an Euch wenden, da ihr der Inhaber der Bewilligung und Anmelder seid. Ob da irgendwelche Verträge im Hintergrund existieren, wird den Zoll nicht interessieren.
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AndyS |
Geschrieben am 28 Juli 2018
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Dabei seit 26 Juli 2018 4 Beiträge
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Ich denke dann werden wir das so machen können. Vielen Dank allen für die Antworten!
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