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Zollverfahren bei Einfuhr aus China ohne CE Kennzeichnung


Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?


Remsen Geschrieben am 26 Juli 2018



Dabei seit
06 Mai 2016
65 Beiträge
Hallo zusammen,

wir wollen einen Artikel aus China einführen welches kein CE Kennzeichen hat, hier bei uns die Konformität herstellen und anschließend in Deutschland verkaufen. Ich habe mich im Internet "schlau" gemacht und denke das die aktive Veredelung das richtige Zollverfahren ist.

Jetzt haben wir allerdings auch einen Artikel der anschl. in die USA verkauft werden soll, wo wir die Konformität nicht herstellen können. Welches Zollverfahren muss ich dann wählen? Ist für einen solchen Fall ein Zolllager gedacht? Gibt es auch Alternativen? Unabhängig davon erstmal ob der Kunde in den USA Probleme bekommen könnte? Das würde ich dann mit dem Kunden anschl. besprechen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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konitime Geschrieben am 01 August 2018



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Hallo,

wäre das in beiden Fällen eine Option, das Zolllager?

Aktive Veredelung kommt doch nur zum tragen, wenn das Produkt oder Artikel eine Verarbeitung erfährt? Zudem ist bei dem zuständigen Zollamt eine Bewilligung zu beantragen. Das anbringen der CE Kennzeichnung müsste dann in der Bewilligung eingetragen sein. Daher würde ich beim deinem Zollamt nachfragen, ob aktive Veredelung der richtige Weg wäre oder ein Zolllager ausreicht.

Lg.

Wilfried

Remsen Geschrieben am 02 August 2018



Dabei seit
06 Mai 2016
65 Beiträge
Guten Morgen,

Danke für Deine Antwort. Wir müssen die Geräte erst bei uns nochmals prüfen (z.B. Schutzleiterprüfung) bevor wir das CE Kennzeichen anbringen können. Das heißt es wird quasi schon hier ver- bzw. bearbeitet. Da wir das in dem Zollager unseres Spediteurs nicht machen können, sehe ich eigentlich nur den weg der aktiven Veredelung für diese Geräte, oder?

Sonnige Grüße!

konitime Geschrieben am 02 August 2018



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Wenn das so ist, muss dann eine Bewilligung beantragt werden, wo diese Prüfung und die Beantragung der Konformität eingetragen werden sollte.
Wenn die überwachende Zollstelle den Antrag genehmigt, wirst du wohl alles richtig gemacht haben.

Lg.

Wilfried

Remsen Geschrieben am 02 August 2018



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06 Mai 2016
65 Beiträge
Alles klar, Danke!

konitime Geschrieben am 02 August 2018



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29 Juni 2008
121 Beiträge
Hallo,

sollte der Vorgang anders ablaufen oder abgehandelt werden, bitte gerne hier berichten.

Danke

Wilfried

spw77 Geschrieben am 02 August 2018



Dabei seit
07 April 2018
3 Beiträge
Hallo,

also Du schreibst, dass die Geräte nochmal geprüft werden müssen. Für diesen Zweck könnte man meiner Meinung nach auch im Zolllagerverfahren bleiben.

Eine übliche Behandlung bzw. einfache Tätigkeit ist auch im Lagerverfahren zulässig. Dies ist in Art. 180 i.V.m. Anhang 71-03 UZK-DA genannt.

Deine Bearbeitung würde sich m.E. im Anhang 71-03 unter den Punkten 12 und / oder 19 befinden.

Remsen Geschrieben am 02 August 2018



Dabei seit
06 Mai 2016
65 Beiträge
HI,

Danke für den Tipp. Das Problem ist das wir selber kein Zolllager haben und entsprechend zum Spediteur fahren müssen. Leider steht Aufwand und Ertrag in diesem Fall in keinem Verhältnis, trotzdem gut zu wissen das es die Möglichkeit gibt.

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