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Congestion und Demurrage


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


C.F. Geschrieben am 30 Juli 2018



Dabei seit
30 Juli 2018
1 Beiträge
Hallo Zusammen,
Seit Februar gehören Importcontainer aus Fern-Ost, einkommend in ANR, RTM und BRV, zu meinem Kerngeschäft. Jetzt bin ich schon wiederholt gedanklich mit den Begriffen "Congestion" und "Demurrage" aneinandergeraten.
Congestion wird mir von meinem Binnenschiffer in Rg gestellt - wofür? - und ich belaste es auch brav an meinem Kunden weiter. Der zalt es auch ohne zu murren!
Demurrage wird mir von der Reederei in Rg gestellt für verspätete Abnahme des Ctrs. im Seehafen. Weiterbelasten an den Kd. ist nicht, er sagt es wäre nicht sein Problem wenn ich den Ctr. zu spät abnehme. Ok. Verstanden. Hat ja nicht unrecht!
Aber mein Bargecarrier will's auch nicht bezahlen wegen der allbekannten Congestion in den Seehäfen. Er könne nix dafür wenn die Barge nicht rechtzeitig mit meinem Ctr. beladen würde. Resultat: ich bleibe auf diesen manchmal nicht unerheblichen Kosten sitzen und ruinier mir damit meinen Profit.
Meine Frage: Wofür zahle ich dann diesen - aus meiner Sicht bescheuerten - Congestionzuschlag von 19,5€/40'HC wenn ich dann trotzdem auf den Demurragekosten von 55€/40'HC/Tag sitzen bleibe?? Wer bekommt letzten Endes das Geld aus dieser Surcharge? Bereichert sich am Congestionzuschlag nur mein Barge carrier? Ich dachte er ist sowas wie eine Versicherung damit ich keine Demurrage mehr zu zahlen habe..?!
Ihr seht, es ist irgendwo ein Knoten drin. Kann mich jemand mit seiner Weisheit aufklären?
Vielen Dank im Voraus!

CARGOFORUM PARTNER

McElrond Geschrieben am 02 August 2018



Dabei seit
20 Februar 2018
73 Beiträge
Moin,

zunächst sind beide Punkte getrennt zu betrachten:

Congestion = Stauung / Überlastung.
Die Terminals besonders in ANR und RTM sind überlastet, d.h. die dort ankommenden Bargen bekommen nicht den passenden bzw. ursprünglich geplanten Platz an der Pier sondern müssen je nach Auslastung mehrere Tage warten, bis Sie vom Terminal be- und entladen werden. Hierfür stellt dir der Barge-Operator die Congestion Gebühr in Rechnung. Du entschädigst ihm anteilig bzw. pauschal seine erhöhten Betriebskosten, da die Barge untätig wartet.

Die Demurrage = Liegegeld des Containers wird dir von der Reederei in Rechnung gestellt, dass du den Container wie du schon sagst länger als die vereinbarte freie Zeit am Terminal stehen lässt. I.d.R. sind 3-4 Tage Demurrage frei, danach wird es teuer. Die Reedereien begründen dies mit Frachtausfall, da der Container nicht leer und mit neuer Ladung bedient wird.

Hier kommen die beiden zusammen: Die geplante Barge für die Weiterverladung muss warten bis Sie am Terminal bedient wird und den Container laden kann, der Container steht am Terminal und wartet bis die Barge endlich anlegt.

Ich würde empfehlen, den Nachlauf auf Bahn-LKW-Kombination oder direkt-LKW umzustellen. Wahrscheinlich ist die Bahn-Verladung im Vergleich zum direkten LKW nicht sehr viel teurer als die Barge.

Weiterhelfen können dir hier so ziemlich alle Speditionen ;)

Cheers
Elrond

Chev Geschrieben am 02 August 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Interessantes Thema.

Hört sich aber hier so an, als stünde das Terminal in der Verantwortung, wenn ein gebuchtes Zeitfenster innerhalb der kostenfreien Demurrage-Zeit nicht gehalten werden kann. Anders sehe ich es, wenn die Gründe für die "Verstopfung" außerhalb des Terminals liegen, dann kann man wohl gegen diese Kosten nichts machen (wie auch in anderen Seehäfen).

Aber hinsichtlich Zeitfenster: seitens des Abnehmers (Empfänger/Binnenschiffer) wurde ja alles getan, um die Container rechtzeitig abzuholen. Hält das Terminal dieses nicht, was sicherlich passieren kann, dürften aber die Kosten nicht immer gleich zu "Lasten der Ware" gehen. Vertragspartner vom Terminalbetreiber ist ja die Reederei und keiner sonst.
Demurrage ist hier meiner Meinung nach nicht berechtigt und sollte seitens der Reederei so angehoben werden, wie es der Terminalbetreiber auch schaffen kann. Sprich: ist das Terminal 5 Tage "rückständig", darf Reeder erst ab 6. Tag Demurrage ansetzen, dann liegt die Verzögerung nicht mehr in der Verantwortung des Terminals...

McElrond Geschrieben am 22 August 2018



Dabei seit
20 Februar 2018
73 Beiträge
Chev wrote:
Demurrage ist hier meiner Meinung nach nicht berechtigt und sollte seitens der Reederei so angehoben werden, wie es der Terminalbetreiber auch schaffen kann. Sprich: ist das Terminal 5 Tage "rückständig", darf Reeder erst ab 6. Tag Demurrage ansetzen, dann liegt die Verzögerung nicht mehr in der Verantwortung des Terminals...

Da bin ich ganz bei dir, so sollte es in der Praxis aussehen. Allerdings steht dagegen noch die Wahl der Nachlaufmodalität, sprich es gibt ja die Bahn und den LKW als Alternative. Der Container hätte per Bahn oder LKW vorher abgeholt werden können. Sicherlich ist da der Frachtpreis höher, aber die grundsätzliche Bereitschaft des Terminals war da, den Container auszuliefern, nur halt nicht per Binnenschiff. Das relativiert m.E. die "Schuld" des Terminals, wenn der für den Nachlauf verantwortliche sich für das Binnenschiff entscheidet.

LG
Elrond

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