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Nachweis Ursprung Langzeitlieferantenerklärung LLE
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
Zweifel06 |
Geschrieben am 24 August 2018
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Dabei seit 24 August 2018 4 Beiträge
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Hallo Zusammen,
wir erstellen Zeichnungen für Teile/Ersatzteile, die dann entweder
a) bei uns im Betrieb gefertigt werden
b) in einem anderen Betrieb gefertigt werden (nach unseren Zeichnungen) und uns dann die Fertigung in Rechnung stellt
b1) stellt uns die Fertigung mit Materialeinsatz in Rechnung
b2) stellt uns die Fertigung ohne Materialeinsatz zur Verfügung, d.h. wir stellen das Rohmaterial zur Verfügung.
Ich bin nun irgendwie total verwirrt, betreffend der Frage, wie ich hier einen Ursprungsnachweis erbringe.
zu a) Lieferantenerklärung, weil bei uns im Betrieb entworfen und hergestellt, unter Einsatz von präferenzbegünstigten Vormaterialien
Richtig?
zu b1) Lieferantenerklärung des Herstellers/Lieferanten?
zu b2) Wir stellen eine Lieferantenerklärung über das Rohmaterial an den Lieferanten und er nach Fertigung an uns?
Wenn ich ein Ursprungszeugnis beantragen würde, müsste ich dann in einem anderen Betrieb hergestellt ankreuzen?
Weiß jemand, wie die Herstellung der Entwurf von Zeichnungen bewertet / das in eine Kalkulation einfließt?
Freue mich über Hilfe. Vielen Dank.
Ich wuschele mich gerade durch diese ganzen Themen durch..... leider ohne ein Seminar besuchen zu können......schnieef
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Chev |
Geschrieben am 24 August 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Bin durch die Thematik nicht ganz durchgestiegen.
Es ist aber meiner Meinung nach relativ einfach:
1. Präferenzieller Ursprung:
Bei "Eigenfertigung", welche über eine Minimalbehandlung hinausgeht, musst du die jeweilige Listenregel des jeweiligen Abkommens prüfen. Genügt die Wertschöpfung nicht (Wertzuwachs), müssen sogenannte VmU (Vormaterialien mit Ursprung) durch Lieferantenerklärungen nachgewiesen werden - bis die Regel erfüllt ist.
Bei Nicht-Eigenfertigung/Handelsware benötigst du immer eine Lieferantenerklärung, um selbst Präferenzen ausstellen zu dürfen/können.
2. Nicht-präf. Ursprung / Ursprungszeugnis:
Wird die Ware in einem anderen Betrieb hergestellt - und ein anderer Betrieb ist jeder Andere außer der Eigene - muss auch der Haken bei "in einem anderen Betrieb hergestellt" angekreuzt werden.
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