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Zolltarifnummer Kissenhülle


Tarifierung einer Zolltarifnummer: Tipps und Tricks zur Tarifierung der richtigen Zolltarifnummer. Unser Forum Tarifierung Zolltarifnummer behandelt Fragen wie, was ist eine Zolltarifnummer und wozu dient sie? Wie wird eine Zolltarifnummer vergeben? Wie finde ich die richtige Zolltarifnummer für meine Ware? Welche Informationen sind für die Suche nach der richtigen Zolltarifnummer erforderlich? Gibt es Unterschiede bei der Verwendung von Zolltarifnummern in verschiedenen Ländern?


Zolldame Geschrieben am 30 August 2018



Dabei seit
28 Februar 2018
11 Beiträge
Hallo,

wir konfektionieren verschiedene Textilien. Unteranderem Kissenhüllen.
Nun kommt es ab und zu vor, dass Kissenhüllen mit verschiedenen Rückseiten hergestellt werden.
Bisher wurden diese dann mit der Zolltarifnummer bezüglich der Meterware tarifiert.
Zum Beispiel: Meterware Artikel "Sonne" aus 80% CO und 20% PES - daraus konfektionierte Kissen Artikel "Sonne" Vorderseite aus Meterware "Sonne" 80% CO und 20% PES und die Rückseite besteht aus einer anderen Meterware, nennen wir sie "Mond", bestehend aus 100% PES.
Diese Kissenhülle wurde nun mit der Nummer 63049200 (Waren zur Innenausstattung aus Baumwolle) tarifiert.

Ist das so korrekt, weil es sich ja bei der Vorderseite, welche hauptsächlich aus Baumwolle besteht, um die Artikelbestimmende Seite handelt oder müsste man hier eher die Nummer 63049300 (Waren zur Innenausstattung aus syn. Chemiefasern) verwenden, da das Polyester im fertig konfektionierten Artikel überwiegt?

Ich hoffe ich konnte einigermaßen verständlich ausdrücken um was es mir geht und bedanke mich vorab für eure Hilfe :)

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cust.br. Geschrieben am 30 August 2018



Dabei seit
13 Juni 2018
12 Beiträge
Hallo,

zunächst müssten Sie mir einmal erklären, was Sie mit "Artikelbestimmende Seite" meinen. Meinen Sie mit dem Begriff ggf. die eigentliche Bezeichnung "wesentlicher Charakter" wie er in den AV der KN beschrieben ist? Wenn ja, müssten Sie mir noch erklären, warum Sie davon ausgehen dass die Vorderseite der wesentliche Charakter der Kissenhülle sein soll.

Nach dem Recherchieren in den AV der KN wäre die Ware m.E. nach in den AV 3 c einzureihen. Die AV 3 fängt Micherzeugnisse auf. Da AV 3 a und b hier m.E. nicht in Frage kommen können, bewegen wir uns in 3 c, der wie folgt lautet:

--- quote ---

Ist die Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 3 a) und 3 b) nicht möglich, wird die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zugewiesen (RV A113C000)

--- unquote ---

Wenn man es dann nach dieser AV 3 c auslegt, wäre die Warennummer 6304 9300 korrekt.

Zolldame Geschrieben am 31 August 2018



Dabei seit
28 Februar 2018
11 Beiträge
Ersteinmal vielen Dank für Ihre Antwort.

Zitieren::
einen Sie mit dem Begriff ggf. die eigentliche Bezeichnung "wesentlicher Charakter" wie er in den AV der KN beschrieben ist?

Ja, genau das meinte ich damit. die Bezeichnung war mir leider entfallen. Entschuldigung!

Zitieren::
Wenn ja, müssten Sie mir noch erklären, warum Sie davon ausgehen dass die Vorderseite der wesentliche Charakter der Kissenhülle sein soll.

Weil es sich eben bei dem Kissen dabei um die Hauptseite handelt. Nach der Vordereite ist das Kissen benannt und der Stoff der Vorderseite ist im Wert höher, als der Stoff der Rückseite.
Aber im Prinziep könnten man es doch auch so sehen, dass es sich bei dem PES um das Charkter verleihende Material handelt, oder? Wobei wir uns dann doch wieder in AV 3b befinden würden.

Tut mir Leid, was das Thema "wesentlicher Charakter" betrifft, bin ich leider etwas überfragt und weiß nicht recht aus welcher Perspektive ich das betrachten soll.

cust.br. Geschrieben am 31 August 2018



Dabei seit
13 Juni 2018
12 Beiträge
Sehr gerne. Kein Problem, ich wollte nur auf Nummer sicher gehen.

Die Erläuterungen zur KN sagen folgendes über die Definition "Charakter einer Ware" aus:

„Das Merkmal, das den Charakter einer Ware bestimmt, ist je nach Art der Ware verschieden. Es kann sich z.B. aus der Art der Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, aus seinem Umfang, seiner Menge, seinem Gewicht, seinem Wert oder aus der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung der Ware ergeben.“

Wenn man sich diese Definition anschaut, kann es m.E. auch, wie von Ihnen schon korrekt bemerkt, in die AV 3b eingereiht werden. Da es definitiv nur in eine Warennummer eingereiht werden kann, wäre hier ggf. die Beantragung einer vZTA sinnvoll.

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