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Export TR-Ware in die Schweiz


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


CGerwin Geschrieben am 17 September 2018



Dabei seit
21 August 2018
4 Beiträge
Hallo zusammen,

wir importieren Ware aus der Türkei und erhalten dafür Langzeit-Lieferantenerklärungen nach Beschluss 1/2006 EG-Türkei.
Zusammen mit anderer Importware z.B. aus China, Vietnam etc. exportierten wir diese Ware in die Schweiz.

Wie weise ich den Präferenzursprung der Türkei Ware bei der Ausfuhr bzw. dem Import in der Schweiz korrekt nach um die Zollabgaben für diese Artikel zu sparen?

Ursprungserklärung auf der Rechnung mit Benennung der Artikel mit TR Ursprung?

Vielen Dank für euer Feedback!

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 18 September 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

hier wird ein relativ komplexes Thema angesprochen, da die genannte Konstellation "TR-EU-CH" die Pan-Euro-Med-Zone und deren Rechtslage betrifft.

1. Prüfpunkt ist, ob die beteiligten Länder unter sich nach der aktuellen Präferenzmatrix des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln entsprechende Abkommen gezeichnet haben und mit einem "X" versehen sind. Das ist der Fall.

2.
In der LLE des türkischen Lieferanten muss "CH" unter den berechtigten Ländern stehen (Punkt 5), ansonsten ist diese als Nachweis für eine Weitergabe der Präferenz in die Schweiz ungültig.

3.
Es muss sich bei den in der LLE angegebenen Waren um präf. Ursprungswaren aus der Türkei oder eines an der "diagonalen Kumulierung" teilnehmenden Länder handeln. Um dieses bestimmen zu können, müssen Angaben zur Kumulierung gemacht werden - mittels positivem oder negativem Kumulierungs-vermerk. Der Kumulierungsvermerk darf hier nicht fehlen, da im Beriech der Pan-Euro-Med-Zone auf den entsprechenden Vornachweisen immer Angaben zur Kumulierung gemacht werden müssen.

4.
Sofern durch Wertgrenze von 6.000 EUR oder Bewilligung EA zulässig, wird dann auf der Rechnung nach CH angegeben:

A. wenn "Keine Kumulierung" laut LLE:
• EUR.1-Ursprungserklärung (TR als Ursprungsland) oder
• EUR-MED-Ursprungserklärung (TR als Ursprungsland) + "no cumulation applied" angeben

B. wenn "Kumulierung mit..." laut LLE:
• EUR-MED-Ursprungserklärung (TR als Ursprungsland) + "cumulation applied with..." angeben (hier die weiteren Länder angeben, mit denen laut LLE kumuliert wurde)

Die Wortlaute für beide Arten von Erklärungen sind im Internet zu finden.

Wenn auf der Rechnung auch nicht-präferenzielle Positionen enthalten sind, dann nur die betroffenen in den Erklärungen aufzählen, sodass deutlich wird, für welche Positionen die Erklärungen gelten.

Man sieht: kurze Frage, aber komplexes Thema und darum etwas umfangreichere Antwort.

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