Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.034 registrierte User - 0 User online - 24 Gäste online - 61.025 Beiträge - 2.219.531 Seitenaufrufe in 2022



Dokumentenversand - Befreiung von der Zollabwicklung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Chev Geschrieben am 20 August 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Zusammen,

mir wurden Dokumente, welche einen Wert von ca. 500 EUR besitzen, zum Versand nach Weißrussland übergeben.

Versenden kann ich diese mit einem unserer KEP-Dienstleister per "Envelope". In der Vergangenheit war das selten ein Problem. Dokumente in Versandtasche, Adresse + Wert erfassen, Label aufkleben und weg - auch in Drittländer (z. B. Ursprungszeugnisse an Kunden).

Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage, ob und wenn ja - ab welchen Wertgrenzen - für Dokumente:
A.: eine Ausfuhranmeldung abgegeben werden muss?
B.: Importzölle im Empfangsland anfallen könnten

Ansonsten sind ja (soweit ich das aus der Praxis kenne) Dokumente, die keinem Verkauf unterliegen, von der zollseitigen Behandlung ausgenommen - es wird ja auch keine Rechnung beigelegt usw.

Hat hier jemand Erfahrungswerte beim Versand höherwertiger Dokumente ins Drittland?

Danke vorab.

CARGOFORUM PARTNER

Stefan1531 Geschrieben am 20 September 2018



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Wie sollen Dokumente einen Wert von 500 EUR besitzen? Sind die mit Platin überzogen?

Selbst ein Wechsel oder ein Original-BL, das den Wert einer Ware "verkörpert" muss nicht beim Zoll angemeldet werden, da es ja immer um den Wert der Ware geht, die versandt wird.

Demzufolge ist es ein reiner Dokumentenversandt.

Chev Geschrieben am 20 September 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

oder ein Original-BL, das den Wert einer Ware "verkörpert" muss nicht beim Zoll angemeldet werden

Ist mir bekannt. Um solche Dokumente handelt es sicher hier aber nicht. Die versende ich z. T. täglich.

Zitieren::

Wie sollen Dokumente einen Wert von 500 EUR besitzen?

In dem sie durch den Aussteller bzw. die Abteilung im Unternehmen, welche die Doks. ausgestellt hat, so eingeschätzt wurden. Es handelt sich um viele Konformitätserklärungen, welche von einem Notar und anschließend vom Landgericht beglaubigt und mit Schnur und Stempel/Siegel versehen sind.
So gesehen sind die 500 EUR der Wert, welchen die Dokumente vom Erstellungsaufwand her besitzen, was sogar noch zu tief bewertet ist. Nichtsdestotrotz wurde der Wert auf 100 EUR herabgesetzt.

Zitieren::

Demzufolge ist es ein reiner Dokumentenversandt.

Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass Dokumente grundsätzlich von der zollamtlichen Überwachung befreit sind?

Ich wäre vorsichtig, mit Weißrussland haben wir hier auch ein Land, wogegen Embargos vorliegen.
Dokumentenversand z. B. nach Iran muss meines Wissens ebenfalls beim Zoll angemeldet werden.

quack Geschrieben am 21 September 2018



Dabei seit
30 Juni 2016
64 Beiträge
Auch wenn solche Konformitätserklärungen einen erheblichen Aufwand bei der Beschaffung und Beglaubigung erfordern und deshalb vom Absender mit € 500 bewertet werden, sind sie nicht anders zu behandeln als z.B. beglaubigte und überbeglaubigte
Ursprungszeugnisse, Original B/L's etc. Also ganz einfach: documents

quack

Stefan1531 Geschrieben am 21 September 2018



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Zumindest Frage A kann man einfach beantworten. Nein, es muss keine Ausfuhranmeldung anbgegeben werden. Ein Ausfuhr-Begleitdokument muss ja sowieso erst ab einem Warenwert von 1000 EUR erstellt werden.

Chev Geschrieben am 21 September 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Zumindest Frage A kann man einfach beantworten. Nein, es muss keine Ausfuhranmeldung anbgegeben werden. Ein Ausfuhr-Begleitdokument muss ja sowieso erst ab einem Warenwert von 1000 EUR erstellt werden.

Korrekt. In diesen Fällen muss aber eine Rechnung beigelegt werden, um die Ausfuhr quasi "mündlich" bei der Ausgangszollstelle anmelden zu können. Bei Dokumentenversand ist eine Rechnung aber im Regelfall ja nicht dabei.

Aber halten wir fest: Bei Dokumenten, egal welche Menge, Wert oder Charakter diese haben, grundsätzlich ohne Ausfuhranmeldung durchführen.

Danke & VG

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich