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Lieferung ins Drittland Rechnungsanschrift Spanien


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Elli3004 Geschrieben am 09 Oktober 2018



Dabei seit
09 Oktober 2018
79 Beiträge
Hallo zusammen,
mein Kunde (Sitz in Spanien) möchte das ich seine Bestellung direkt an seinen Endkunden liefere.
Soweit kein Problem, doch jetzt stellt sich mir die Frage, kann ich in der Rechnung als Rechnungsempfänger den Spanischen Kunden angeben und den Verweis reinschreiben, das die Lieferung nach Russland geht oder meint ihr das gibt mit dem Zoll Probleme?
Lg Elli

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Chev Geschrieben am 09 Oktober 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Der Sendung wird bei solchen Konstellationen üblicher Weise eine Proforma-Rechnung mitgegeben, welche der spanische Kunde (=Auftraggeber) an seinen russischen Endkunden erstellt. Diese Rechnung müsst ihr von dem Spanier anfordern.
Die Ausfuhranmeldung erstellt ihr aber auf Basis eurer eigenen Rechnung an den Spanier.

Wichtig ist, dass hier der spanische Auftraggeber in die Rolle des zollrechtlichen "Ausführers" tritt, da dieser das Drittlandsgeschäft tätigt - während auf euch die Rolle des zollrechtlichen "Vertreters" zutrifft.
Bei "direkter Vertretung" ist der Spanier zudem zollrechtlicher "Anmelder". Bei "indirekter Vertretung" werdet ihr selbst zum Anmelder, welches ein höheres zollrechtliches Haftungsrisiko für euch birgt.
Um das Verhältnis abzubilden, muss eine entsprechende "Beteiligten-Konstellation" in der Ausfuhr-anmeldung ausgewählt werden.

Elli3004 Geschrieben am 09 Oktober 2018



Dabei seit
09 Oktober 2018
79 Beiträge
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Lg
Elli

der_chri_ger Geschrieben am 17 Oktober 2018



Dabei seit
14 Juni 2012
51 Beiträge
Hallo Chev!
Danke für Deine Antwort!
Interessant..könntest du vlt. noch ergänzend näher erläutern, worin genau der Unterschied zwischen einem direkten und indirekten Vertreter liegt?
danke & lg
der_chri_ger

waldorf Geschrieben am 17 Oktober 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Direkte Vertretung = der Vertreter kann machen, was er will, der Vertretene bleicht rechtlich verantwortlich (Standard bei Beauftragung von Spediteuren/Zollagenten)

Indirekte Vertretung = der Vertreter übernimmt gemeinsam mit dem Vertretenen alle rechtlichen Pflichten (deshalb in der Praxis zwischen unverbundenen Unternehmen eher selten).

Juristisch liest sich das so:
Artikel 18 UZK - Zollvertreter
(1) Jede Person kann einen Zollvertreter ernennen.
Zulässig ist sowohl die direkte Vertretung, bei der der Zollvertreter im Namen und für Rechnung einer anderen Person handelt, als auch die indirekte Vertretung, bei der der Zollvertreter im eigenen Namen, aber für Rechnung einer anderen Person handelt.

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