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Ermittlung des Zeitwertes defekter Waren


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Projektkoordinator Geschrieben am 19 Oktober 2018



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie andere Unternehmen den Zeitwert für defekte Waren ermitteln, welche zur Reparatur importiert werden? Leider konnte ich dafür bislang keine brauchbare / gangbare Regelung finden.

Danke.

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 19 Oktober 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Eine amtliche Regelung dafür gibt es nicht. Wenn Ihr die Ware reparieren sollt, habt Ihr sicherlich auch die Expertise den realistischen Zeitwert zu ermitteln, in dem z.B. ein Fachmann sagt/schreibt, zu welchem Preis ihr bzw. ein Dritter eine solche Maschine ankaufen würde. Das würde ich dokumentieren und anmelden. Dann muss der Zoll diese Angabe erstmal anzweifeln.

DerVersender Geschrieben am 22 Oktober 2018



Dabei seit
22 Oktober 2018
1 Beiträge
Wir ermitteln den Zeitwert bei zu importierender Reparaturware wie folgt:

Ursprünglicher Verkaufspreis ./. 10 % pro Jahr ab Ausfuhrdatum

Beispiel:

Ausfuhr eines Computertomografen in 2014.....EUR 10.000,-
./. 4 Jahre ab Ausfuhrdatum (= 40 %).............EUR 4.000,-
= Zeitwert der Ware bei der Einfuhr in 2018.....EUR 6.000,-

Sollte die Ware älter als 9 Jahre sein, haben wir uns für einen Mindestpreis von 1/10 des ursprünglichen Verkaufspreises entschieden (gemäß des o. g. Beispiels also EUR 1.000,-).

Eine Diskussion zum Zeitwert bei Reparaturware haben wir bei uns eigentlich immer nur bei Exportvorgängen. Beim Import ist es uns salop gesagt, relativ egal, ob der Warenwert genau unserer Kalkulation entspricht (ja, ja, ich weiß, dass der Einführer ist für den richtigen Zollwert verantwortlich), weil

a) auf unsere Ware kein Drittlandszoll anfällt &
b) die zu entrichtende EUSt als VSt in Abzug gebracht wird.

Sollte bei euren Reparturvorgängen der Drittlandszollsatz aber Anwendung finden, könnte man mit der Aktiven Veredelung arbeiten.

Viel schwerer finde ich dem Absender der Reparturware zu erklären, dass er die Ware als Passive Veredelung ausführen kann, damit er mit unserer Reparaturrechnung auch entsprechend wieder einführen kann. Hier kommt nämlich sehr oft der Wunsch, die Ware mit EUR 50,- & Wert nur für Zollzwecke zu deklarien anstatt mit unserer Dienstleistungsrechnung zu re-importieren.

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