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Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


DeKo Geschrieben am 05 August 2018



Dabei seit
05 August 2018
1 Beiträge
Hallo,

ich hab eine Frage, die eigentlich einfach ist, aber nirgendwo hab ich was Klares dazu gefunden. Wir sind eine Spedition im Nicht-Selbsteintritt. Wir sind auf Kurierdienstleistungen bis 3,5t spezialisiert und haben angeschlossene Unternehmer, die von uns beauftragt werden. Letzte Woche bekam ich den Auftrag, Gefahrgut von einer Spedition zur anderen zu verbringen. Der Auftraggeber teilte mit, dass es Gefahrgut nach UN1680 über 1000 Punkte ist. Ich lehnte den Auftrag ab, da nicht klar war, ob einer der Unternehmer das transportieren darf. Meine Frage, reicht es wenn der Fahrer (Angestellter oder Unternehmer) einen gültigen ADR-Schein besitzt und sämtliche Vorschriften für den Transport erfüllt, oder bedarf es trotzdem eines separaten Gefahrgutbeauftragten? Ich meine, es würde doch der des Versenders genügen. Wir tuen nur direkt transportieren und halten keine Lager vor. Und was muss ich für Voraussetzungen erfüllen um so etwas vermitteln zu dürfen? Ich hatte einmal eine ADR-Schulung aber der Schein ist vor 3 Jahren abgelaufen. Vielen Dank für Antworten

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hazmat82 Geschrieben am 23 Oktober 2018



Dabei seit
19 Oktober 2018
15 Beiträge
Hallo DeKo,
gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung §1 (1) müssen alle am Transport beteiligten UNTERNEHMEN (deine Firma, der selbstständige Fahrer, etc.) einen Gefahrgutbeauftragten stellen, sofern nicht eine Befreiung nach §2 genutzt werden kann.

Ich kenne die Situation als Kurierdienstleister mit angeschlossenen Unternehmern und sehe in dem Bereich keine Befreiung.

Also sowohl ihr als auch die Fahrer brauchen einen eigenen Gefahrgutbeauftragten.

Und du solltest auf jeden Fall eine Unterweisung nach 1.3 ADR besuchen, die ist auf jeden Fall ebenfalls Pflicht und kann dir derartige Fragen auch beantworten.

Gruß
Stefan

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