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Akkus und Akumaschinen per Luftfracht UN3480 UN3481


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


Patrick87 Geschrieben am 26 Oktober 2018



Dabei seit
25 Oktober 2018
2 Beiträge
Guten Morgen zusammen,

ich wurde heute beauftragt mich um den Transport über Luftfracht von unseren Akkus und Akkumaschinen zu kümmern.

Bislang stand dies nie zur Debatte, da wir bislang immer per Seefracht versendet haben.
Unsere Kunden wollen jetzt nach und nach per Flugzeug die Sendungen haben.
Die Sendungen sollen dann nach China, USA und Korea erfolgen. Evtl. noch Australien.

Da wir zur Zeit keinen Gefahrgutbeauftragen haben muss ich mich erstmal darum kümmern sämtliche Infos einzuholen.

Welche Dokumente benötige ich alles:

AWB?
Shippers Declaration?
Packinhaltsliste?
Zollpapiere?
Sonstige?


Im Netzt finde ich viele Infos zum Thema Versand von Akku und Akkumaschinen. Allerdings nur wenn ich sie einzeln versenden würde.

Wir würden gerne eine oder mehrere Paletten davon versenden wollen.

Beispiel:

12 Akkumaschinen jeweils einzeln mit Akku verpackt in einem Karton.
Alle zusammen gebündelt auf einer Palette gestapelt. Also zusammengefasst zu einem Packstück.

Ein Akku von uns hat 99Wh. also noch unter 100Wh

Muss hier dann 12x 99Wh gerechnet werden also 993Wh oder bleibt auch wenn alles nacher ein Packstück ist der Wert bei 99Wh?

Welche Kennzeichnungen werden benötigt?

UN 3480/UN 3481 Aufkleber?
Only Cargo?




Unsere Verpackungen sind noch nicht Bauartgeprüft bzw. zugelassen für den Transport von Akkus mit dem Flugzeug. Da ist unsere Konstruktion bereits dran.

Ich hoffe meine Fragen und mein Beispiel sind soweit verständlich und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Vielen Dank schon einmal.

Gruß

Patrick

CARGOFORUM PARTNER

Stefan1531 Geschrieben am 29 Oktober 2018



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Dann benötigst Du jemanden, der die Schulungen gemacht hat und der entsprechend die Dokumentantion und auch die Verpackung gemäß den Vorschriften erledigen kann.

Wenn Eure Verpackung nicht zugelassen ist, dann benötigt Ihr eine andere, zugelassene.

Für das Erstellen der DGD/shippers benötigst Du u.A. MSDS und einen 38.3 Test der Batterien.

Näheres erläutert Dir Dein Spediteur.

Patrick87 Geschrieben am 05 November 2018



Dabei seit
25 Oktober 2018
2 Beiträge
Vielen Dank.

Ich werde mich an einen externen Gefahrengutbeauftragen wenden.

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