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Import mit anderem Leistungsempfänger
Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?
Karl-Benedikt_Becker |
Geschrieben am 01 November 2018
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Dabei seit 01 November 2018 2 Beiträge
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Hallo,
da ich mich gerade erst im Forum angemeldet habe, möchte ich euch alle erst einmal herzlichst grüßen :)
Ich habe folgende Frage/folgendes Problem:
Ich würde gerne für meinen Onlinehandel Produkte aus China importieren. Allerdings bin ich tagsüber nicht zuhause, sodass eine andere Person an einem anderen Wohnort meine Produkte entgegennehmen muss. Mein chinesischer Lieferant sagt mir, es könne auf der Handelsrechnung kein Unterschied zwischen Leistungsempfänger und Rechnungsempfänger gemacht werden.
Dazu habe ich 3 Fragen:
Kann ich dem Zoll irgendwie mitteilen, dass ich die Person bin, die Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren zahlen muss?
Wie muss in diesem Fall die EORI-Nummer dargestellt werden?
Kann ich meine Produkte dennoch als Vorsteuer geltend machen?
MfG
Karl-Benedikt
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CARGOFORUM PARTNER
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konitime |
Geschrieben am 12 November 2018
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Guten Tag,
Grundsätzlich sollte ein anderer Empfänger (Nachbar) keine Rolle spielen. Meistens landen solche Postsendungen bei deinem zuständigen Zollamt. Du kriegst ein Bescheid diese abzuholen und eine Nachweis zu erbringen, das du der eigentliche Empfänger der Ware bist. Dort kannst du eventuell anfallende Abgaben auch entrichten.
Wird die Sendung von einen Kurierdienst geliefert, regelt das dieser Kurierdienst alles für Dich, gegen entsprechendes Entgelt.
EORI Nummer musst Du in Dresden beantragen:
www.zoll.de/DE/Fachthe...orten.html
Ansonsten weiterhin alles gute
Wilfried
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Karl-Benedikt_Becker |
Geschrieben am 13 November 2018
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Dabei seit 01 November 2018 2 Beiträge
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Hallo,
Danke für deine Antwort :)
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waldorf |
Geschrieben am 13 November 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Eigentlich sollte es doch kein Problem sein, neben der Rechnungsanschrift (du) eine separate Lieferadresse (der Andere) anzugeben. Das reicht doch, wenn die irgendwo auf der Rechnung als Info erscheint.
Wenn dein Lieferant das nicht kann, hast du eventuell schon ein Problem.
Gibt er deine an, kann nicht an den Anderen zugestellt werden. Gibt er die vom Anderen an, wird auch auf den verzollt. Dir fehlt "deine" Rechnung und den Vorsteuerabzug der EUSt kannst du auch vergessen.
Die EORI-Nummer muss für die Person gelten, auf den die Zollanmeldung abgegeben wird. Das sollte schon deine sein.
Wie kommt die Ware denn - per Post, KEP oder Spedition ? Den Spediteur kannst du entsprechend instruieren, die anderen eher nicht.
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