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Frage zu präferenziellem Ursprung


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Michael0811 Geschrieben am 15 November 2018



Dabei seit
23 Mai 2018
6 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich hätte mal eine Frage hier an die Community:
Kann mir jemand in leichten Worten erklären was es genau bedeutet wenn Ware einen präferenziellen Ursprung und wenn sie einen nicht präferenziellen Ursprung hat. ich weiß man findet hier viel im Internet aber ich werde aus den meisten Erklärungen nicht schlau.
Also bitte nicht die Texte aus dem Internet hier reinkopieren sondern in eigenen Worten erklären, vielleicht sogar an einem Beispiel, da wäre ich euch sehr dankbar, ich glaube nämlich ich stehe hier etwas auf dem Schlauch.

VIELEN DANK!!!

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Chev Geschrieben am 15 November 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Auch, wenn es nicht gewünscht war, so verweise ich auf diese Seite: Link

Die Frage ist sehr allgemein und dazu findet man auf jeden Fall verständliche Informationen.

Dennoch ein (vereinfachtes) Beispiel:

Nicht-präferenziell:
Eine Ware - nehmen wir eine Maschine - hat ihren Ursprung dort, wo sie letztendlich hergestellt wird.
Wird diese z. B. in D also erst zu einer Maschine be-/verarbeitet, so dürften alle Vormaterialien z. B. aus China stammen. Die Maschine hätte dennoch deutschen Ursprung.
Kommt die Maschine schon fertig aus CN und wird in D z. B. nur noch verpackt oder bekommt ein Typen-
schild angebracht, behält sie chinesischen Ursprung, da keine wesentliche Be-/Verarbeitung in D erfolgt.

Präferenziell:
Hier wird es schon komplexer. Zunächst muss geprüft werden, ob ein Präferenzabkommen mit dem Empfangsland vorliegt. Liegt dieses vor, z. B. EU-Schweiz, so muss nun die sog. Listenregel aus dem Abkommen für die Maschine geprüft werden. Diese legt die genaue Bedingung fest, welche die Maschine erfüllen muss, um einen präf. EU-Ursprung zu bekommen. Der Präferenzursprung ist somit "härter" als der nicht-präf. Ursprung und ist separat zu betrachten. Beispiel hier: Link

Michael0811 Geschrieben am 16 November 2018



Dabei seit
23 Mai 2018
6 Beiträge
Hallo Chev,

vielen Dank schon mal für die Antwort. Aber was mit die Ware denn zu einer nicht- präferentiellen Ware? Wenn man dein Besipiel nimmt, liegt es daran, weil es zwischen Deutschland und China keine Präferenzabkommen gibt?

Heißt das im Umkehrschluss, wenn man bei deinem Beispiel China durch Schweiz ersetzt, dass die Ware dann einen präferenziellen Ursprung hätte?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

Chev Geschrieben am 16 November 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Man muss beide Gegebenheiten und somit auch die Beispiele oben separat betrachten und voneinander trennen.

China habe ich willkürlich gewählt. Korrekt ist, dass zwischen der EU und China kein Abkommen existiert. Das ist beim nicht-präf. Ursprung jedoch nicht von Relevanz. Einer Ware muss immer ein nicht-präf. Ursprung zugeordnet werden können, auch "handelspolitischer Ursprung" genannt. Hat mit "Abkommen" nichts zu tun. Die Kriterien, wie dieser ermittelt wird, findet man im o. g. Link (zoll.de) bzw. auch im UZK (Unionszollkodex) Art. 60 Abs. 1 & 2. (ein Beispiel habe ich gegeben)

Der präf. Ursprung einer Ware hingegen ist immer nur dann bestimmbar, wenn seitens der EU mit dem Zielland ein Abkommen geschlossen wurde, da in dem Abkommen die Bedingungen für den präf. Ursprung enthalten sind. Das ist bei China nicht der Fall, wodurch das Thema "Präferenzen" und somit auch "präf. Ursprung" hier vom Tisch fällt.
In die Schweiz sieht das anders aus. Hier könnte man prüfen, ob die Ware, welche z. B. in D gefertigt wird, zusätzlich zum handelspolitischen Ursprung auch einen präf. EU-Ursprung bekommen könnte. Falls ja, dann greifen Präferenzen (=Zollvergünstigungen) beim Import in die CH. Wenn nein, dann nicht.

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