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Haftung für Fehler des Zolldeklaranten in der Veranlagungsverfügung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
JoTrade |
Geschrieben am 14 Mai 2018
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Dabei seit 25 September 2015 7 Beiträge
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Hallo,
wir exportieren Handelswaren in die Schweiz (DDP) an diverse Kunden per Sammelrechnung. Daher erhalten wir im Anschluss auch die Veranlagungsverfügungen/Zollrechnungen der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Es kommt hin und wieder vor, dass die von uns in der Sammelrechnung z.B. 20 angemeldeten Zollpositionen/Tarifnummern vom Schweizer Zolldeklaranten (Spedition bzw. Paketdienst) zu einigen wenigen oder sogar nur einer Warenposition zusammengefasst werden. Dadurch kann es natürlich zu einer falschen Veranlagung von Zollabgaben kommen oder auch dazu, dass z.B. Alkoholsteuern nicht erhoben werden, weil die entsprechende Position einfach erst gar nicht angemeldet wird. Da wir eine Fiskalvertretung haben und auch die MwSt. veranlagt wird, kann es weiterhin noch dazu kommen, dass falsche MwSt.-Sätze (z.B. Food/Non-Food) veranlagt werden.
Wir achten in unserer Zollanmeldung/Sammelrechnung peinlich genau auf korrekte Auflistung und Deklaration. Frage: Wer haftet, wenn der Zolldeklarant/Broker Positionen einfach "frei Schauze" zusammenfasst und dadurch falsch verzollt wird? Muss ich die falsche Schweizer Veranlagungsverfügugung beanstanden, auch wenn von unserer Seite nachweislich alles korrekt angemeldet wurde?
Danke wieder im voraus für Eure Antworten!
VG
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anzo |
Geschrieben am 21 November 2018
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Dabei seit 20 November 2018 8 Beiträge
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Hallo JoTrade,
wir haben ähnliche Probleme mit Deklaranten und Kurieren in die Schweiz.
Ich habe jetzt die Aussage eines Zolldeklaranten:
"im Gegensatz zum EU-Zollrecht im
schweizer Zollrecht grundsätzlich der verantwortliche Deklarant durch die Zollbehörde haftend und für Fehler
verantwortlich ist sowie Bußgeld- und Strafverfahren ausschließlich an diesen ergehen"
Diese Aussage ist natürlich ohne Gewähr aber doch ein wenig beruhigend.
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JoTrade |
Geschrieben am 21 November 2018
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Dabei seit 25 September 2015 7 Beiträge
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Hallo anzo, vielen Dank für die Antwort. Stimmt, das beruhigt ein wenig:-)
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