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Zollfreilager / Speditionslager


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Wilken Geschrieben am 19 November 2018



Dabei seit
06 November 2017
5 Beiträge
Hallo,
wir möchten eine Art "Auslieferungslager" einrichten. Die Waren (EU Gemeinschaftswaren) sind bestimmt für diverse Empfänger in Norwegen. Sollen direkt an ein Speditionslager in Norwegen geliefert werden und von da aus an die NO Kunden ausgeliefert werden. D.H. die Ware bleibt in unser Eigentum, bis die entgültige Lieferung an die Kunden erfolgt ist.o
Kann mir da jemand sagen wie und wann die Verzollung stattfinden muss?
Wir sind ermächtigter Ausführer. Müssen wir bei Bestückung an das Lager bereits ein ABD erstellen? Dann wäre die spätere Zuordnung der Auslieferungen zum Ausgangsvermerk sicher problematisch.
Oder, muss die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments jeweils bei der Auslieferung erfolgen?
Oder muss vorher ein anderes Verfahren verwendet werden. Hat jemand Erfahrung mit solchen Verfahren und kann mir vielleicht weiterhelfen?

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waldorf Geschrieben am 21 November 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Dein "Auslieferungslager" ist also ein Konsignationslager (?).
Bei Konsignationslager lieferst du ja praktisch an dich selbst. Natürlich musst du für den Export nach NO ein ABD erstellen mit den Daten, die im Zeitpunkt der Ausfuhrlieferung maßgeblich sind. Das können nicht die späteren Preise innerhalb Norwegens sein.

Die Ausfuhr ist aber das kleinere Problem. Du solltest in NO die Voraussetzungen für ein Konsignationslager prüfen. Kannst du als "Ausländer" dort Zollanmeldungen abgeben (lassen) ? Brauchst du ein Zolllager oder hast du Präferenzware ? Da du ja einen Verkauf in NO auslöst, musst du die dortigen Umsatzsteuerregeln prüfen. Vermutlich musst du norw. VAT ausweisen und dich deshalb dort registrieren, VAT-Meldungen abgeben etc..

Unser Vertrieb hatte ähnliche Ideen. Der admin. Aufwand steht bei uns in keinem Verhältnis zum möglichen Umsatz, deshalb lassen wir das.

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