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Reparatur Lieferung verzollt TNT
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
merurdna |
Geschrieben am 20 November 2018
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Dabei seit 20 November 2018 3 Beiträge
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Hallo zusammen,
folgende Situation.
Erste Lieferung kam im März von USA und wurde durch TNT ordentlich verzollt und von mir alles bezahlt.
Zweite Lieferung ca. 2 Monate später ein Reparatur / Nachbesserungskit mit entsprechender Rechnung welche auf 0$ gesetzt ist. TNT Verzollt es trotzdem trotz nachweisliche Unterlagen das es eine Reparatur ist und sendet mir die Rechnung.
Wie ist der richtige Vorgang in so einem Fall?
Danke euch für eure Hilfe.
Andreas
Zuletzt bearbeitet von merurdna am 21 Nov 2018 - 14:47, insgesamt einmal bearbeitet |
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CARGOFORUM PARTNER
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konitime |
Geschrieben am 21 November 2018
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Hallo,
ich glaube das TNT korrekt gehandelt hat. Den Wert auf Null zusetzen nur weil es ein Ersatzteil ist, geht nicht.
Zumindest hätte TNT bei Euch erkundigen müssen welchen Wert angemeldet werden soll.
Für den Zoll hat alles ein Wert, den Sie sogar selber festsetzen können.
Lg.
Wilfried
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merurdna |
Geschrieben am 21 November 2018
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Dabei seit 20 November 2018 3 Beiträge
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Gibts es da noch eine Möglichkeit es korrekt zu verzollen ohne Gebühr?
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McElrond |
Geschrieben am 21 November 2018
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Dabei seit 20 Februar 2018 73 Beiträge
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Moin Merurdna,
jede Ware, die in die EU eingeführt wird, muss verzollt werden. Das Ersatzteil hat einen Wert, dieser muss verzollt werden, auch wenn dir die Kosten nicht in Rechnung gestellt werden.
Cheers
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Chev |
Geschrieben am 21 November 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Wie schon erwähnt, sind auch kostenlose Ersatzteillieferungen abgabenpflichtig (nicht zu verwechseln mit einem Re-Import). Sonst wäre es ja einfach und man könnte jeden Lieferanten eine 0er-Rechnung ausstellen lassen.
Jede Ware hat einen Wert, welcher seitens des Lieferanten auch in seiner "Proforma-Rechnung" erwähnt werden sollte. Stichwort: "value for customs purposes only: ...,.. EUR" = Warenwert für Zollzwecke. Vielleicht nochmal auf die Rechnung schauen, ob nicht doch ein solcher Text enthalten ist, auf welchen TNT die Importverzollung korrekter Weise durchgeführt hat.
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merurdna |
Geschrieben am 22 November 2018
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Dabei seit 20 November 2018 3 Beiträge
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Danke euch für die Auskunft.
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betterorange |
Geschrieben am 22 November 2018
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Wenn Du binnen einem Monat nach Bekanntgabe des Abschliessenden Steuerbescheides neinen Einspruch einlegst, kannst Du ggf. den Bescheid Abändern lassen.
Im Kuriergeschäft läuft legal einiges anders als im normalen Frachtgeschäft, anders sind die Mengen nicht zu bewegen.
Bei einer O Rechnung hätte ich erwartet, das Rücksprache genommen wird.
Normalerweise kannst Du besondere Zollverfahren über die Anmeldung mit Kurieren nicht steuern.
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