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Haftung bei Wertsendungen


Pabalot Geschrieben am 21 November 2018



Dabei seit
02 Februar 2018
2 Beiträge
Hallo liebe Mitglieder,

folgender Fall: Ein Kunde versendet mit Spedition XY Wertsendungen (Schmuck im Wert von 150.000 €) per Direktfahrt von Deutschland in die Schweiz. Der Kunde ist sog. "Verbotskunde" und deckt seine Versicherung selbst ein. Der Spediteur beauftragt einen Partner mit der Direktfahrt. Es wird lediglich ein normaler Sprinter eingesetzt und das Fahrzeug verplombt. Es kommt zu einem Schaden, der irgendwo auf dem Transport ist. Der Versender versucht nun den Spediteur haftbar zu machen. Was passiert bzw. was muss der Spediteur fürchten ? Und: ist es bereits fahrlässig, "nur" einen Sprinter per Direktfahrt einzusetzen, oder muss hier der Transport mit gepanzertem Fahrzeug durchgeführt werden ?

Vielen Dank für die Antwort(en)...

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Chev Geschrieben am 21 November 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Es kommt zu einem Schaden, der irgendwo auf dem Transport ist.

Wenn kein sog. "qualifiziertes Verschulden" nachgewiesen wird, sehe ich hier wenig Chancen. Der Spediteur hat m. E. nicht fahrlässig gehandelt. Eine Beschädigung kann auch auf einem LKW entstehen. Zunächst ist somit gegen die Auswahl des Transportmittel "Sprinter" nichts einzuwenden. Ich gehe davon aus, dass bei einem solch hohen Wert ein Sachverständiger eurer Versicherung den Schaden sehen möchte. Dieser wird Genaueres ermitteln, z. B. ob nicht evtl. doch ein "QV" des Spediteurs vorliegt. Das muss aber nachweislich sein. Mangelnde Ladungssicherung ist evtl. auch noch ein Thema.

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Der Versender versucht nun den Spediteur haftbar zu machen.

Haftbarhaltung würde ich auf jeden Fall stellen. Der Spediteur haftet zumindest nach den Regelhaftungs-summen der ADSp/CMR. So kann man (bzw. der Versicherer) sich später evtl. einen Teil zurück holen, wenn auch nur einen kleinen.

Zitieren::

Und: ist es bereits fahrlässig, "nur" einen Sprinter per Direktfahrt einzusetzen, oder muss hier der Transport mit gepanzertem Fahrzeug durchgeführt werden ?

Ein normaler Spediteur wird nicht ohne Weiteres / von selbst aus ein gepanzertes Fahrzeug einsetzen, insofern er überhaupt in der Lage wäre, auf ein solches zuzugreifen. Haben sicherlich die wenigsten in ihrer Garage. Da müsstet ihr euch schon an eine entsprechende Firma wenden, die auf so etwas spezialisiert ist.

jarre Geschrieben am 22 November 2018



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
@palabot

Welcher Art ist denn der Schaden? Geht es um einen Schaden wegen Überschreitung der Lieferfrist oder um einen Schaden wegen Verlust von Transportgut durch Diebstahl?

Wenn es um letzteres geht, ist die Frage, was vereinbart wurde.

Hat der Frachtführer gegen Weisungen verstoßen? Hat der Absender den Frachtführer über den Wert des Transportgutes informiert? Hat der Frachtführer in seinen AGB den Transport von Wertsachen vielleicht ausgeschlossen?

Chev weist zutreffend darauf hin, dass der Frachtführer nicht von sich aus ein gepanzertes Fahrzeug auswählen muss und dass nicht jeder Frachtführer ein gepanzertes Fahrzeug auf dem Hof stehen hat.

Im Übrigen berechnet sich die Haftungshöchstsumme nach dem Gewicht des Transportgutes, Art. 23 Nr. 3 CMR. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Frachtführer qualifiziertes Verschulden vorzuwerfen ist, er also überaus leichtfertig gehandelt hat. Dafür ist bis jetzt nichts ersichtlich.

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