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Rückwaren per Kurier
Die vorübergehende Ausfuhr und vorübergehende Verwendung: Wichtige Instrumente zur Vermeidung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Tipps und Tricks zur Anwendung des richtigen Verfahrens wie dem internen Versandverfahren, der Verwendung eines Carnet A.T.A., eine passive Veredelung, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr, dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.
Rückwaren |
Geschrieben am 19 November 2018
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Dabei seit 19 November 2018 2 Beiträge
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Hallo zusammen
Ich möchte Ware (Kunst) in die Schweiz verschicken und danach allenfalls wieder als Rückware nach Deutschland einführen.
Geht so eine korrekte Abwicklung z.B. auch mit Fedex? D.h. allenfalls bereits beim Versand in die Schweiz mit einem INF3 oder wie gehe ich hier vor?
Hat jemand dazu schon Erfahrungen gesammelt?
Vielen Dank!
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CARGOFORUM PARTNER
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konitime |
Geschrieben am 21 November 2018
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Hallo,
das würde ich mit der IHK regeln. Jenachdem was Du vorhast, Ausstellung oder ähnliches, bleibt es in Deinem Besitz, denke ich mal laut. Demnach wird es wahrscheinlich ein ATA-Carnet.
Wenn das restauriert oder sonst wie behandelt wird, dann eher INF3 und Kontakt mit Deinem zuständigen Zollamt aufnehmen.
Lg.
Wilfried
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Rückwaren |
Geschrieben am 22 November 2018
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Dabei seit 19 November 2018 2 Beiträge
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Hallo Wilfried
Das Werk soll für einen unbestimmten Verkauf in die Schweiz. Falls es verkauft wird, kommte es nicht wieder zurück an mich.
Bleibt es aber unverkauft, kommt es wieder zu mir zurück nach Deutschland. Dann möchte ich aber darauf keine Einfuhrsteuer bezahlen.
Ein Carnet ATA wird für meinen fall nicht praktisch sein. Allenfalls eine vorübergehende Ausfuhr, aber das kostet auch mehr.
Daher wäre die Rückware die einfachste Lösung, sollte es nicht verkauft werden. Aber hier machen mir die formellen Voraussetzung etwas Sorgen. Ob das zB mit Fedex klappt?
Liebe Grüsse
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waldorf |
Geschrieben am 22 November 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Das müsste man direkt mit Fedex oder anderen KEPs klären. Nach meiner Erfahrung ist aber alles ausser einer "normalen" Verzollung nicht unbedingt die Stärke der KEPs. Die machen halt Massengeschäft.
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konitime |
Geschrieben am 22 November 2018
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Hallo,
eigentlich wäre das ATA Carnet zolltechnisch gesehen das richtige!
Lg.
Wilfried
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waldorf |
Geschrieben am 23 November 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Zolltechnisch vielleicht - praktisch sicher nicht. Das ist der umständlichste Zollprozess, den ich kenne. Wenn man das einem Berufseinsteiger erklärt, denkt er, er wär in einem Museum für Zollgeschichte. Das Carnet ATA gehört doch dringend mal modernisiert und digitalisiert.
Und ein Carnet ATA kann man -wegen der Umständlichkeit- garantiert nicht über einen KEP abwickeln.
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Stefan1531 |
Geschrieben am 06 Dezember 2018
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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Dann ist ein ABD mit INF3 (dazu musst Du die Ware bei Deinem Binnenzollamt vorführen zur Nämlichkeitssicherung, bitte auch Fotos für die INF3 erstellen) der richtige Weg. Bitte auch dran denken, in der Schweiz einen Einfuhrfreipass erstellen zu lassen
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