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Zollanmeldung - vorzulegende Unterlagen


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


waldorf Geschrieben am 10 November 2008



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Wir fertigen unsere Importe über ATLAS entweder mit vereinf. Zollanmeldung oder im Anschreibeverfahren ab. Unser HZA will immer noch die Dokumente am Monatsende mit der Ergänzenden Zollanmeldung haben, insbesondere Ursprungszeugnisse und Präferenznachweise.
Ist das eigentlich noch so in Ordnung - mit ATLAS sollte doch alles papierlos werden ?

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Lufti Geschrieben am 10 November 2008



Dabei seit
13 März 2007
237 Beiträge
Hallo Waldorf,

ja die Zollanmeldungen sollen Papierlos werden.

Eine Prüfung der angemeldeten Unterlagen ist wieder eine andere Geschichte.

Der Zoll muss natürlich auch kontrollieren können ob eine Zollanmeldung den Tatsachen entspricht.

Dies ist nur durch eine Beschau der Ware oder eben der Dokumente möglich.

Ich zitiere aus der aktuellen Atlas Verfahrensanweisung:

(1) Bei der Teilnehmereingabe wird gemäß Artikel 77 Absatz 2 ZK
weitgehend auf die Vorlage von Unterlagen verzichtet. Der Abfertigungsbeamte
kann in Einzelfällen die Vorlage der in Artikel 62 Absatz
2 ZK genannten Unterlagen verlangen. Einzelheiten können
dem in Kapitel 9.2 beigefügten Erlass entnommen werden.



Hoffe das hilft dir weiter

Grüsse

Lufti

Der_Staufer Geschrieben am 10 November 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Im Sammelzoll, äh, bei der EGZ entscheidet der Zöllner, was er haben will und was nicht. Will dieser nicht immer durch Anrufe nerfen, dann lässt er sich eben alles vorlegen und prüft das, was er will. Er muss ja nicht alles prüfen, aber wenn er alle Unterlagen hat, könnte er alles prüfen.

Einfach ihn mal anrufen und fragen...

amothie Geschrieben am 10 November 2008



Dabei seit
23 August 2007
164 Beiträge
Hi,
meines Wissens müssen nur Dokumente zwingend vorgelegt werden, die abgeschrieben oder vom Zoll explizit bestätigt werden müssen (z.B. Einfuhrlizenzen, Bio-Bescheinigungen, etc). Alle anderen Docs müssen erst mal nicht vorgelegt werden, es sei denn der entsprechende Zollbeamte möchte eine Stichprobenkontrolle durchführen, was er jederzeit natürlich kann. Diese dient zum einen um sicherzustellen das die Sendungen auch richtig angemeldet wurden als auch, um zu prüfen ob alle erforderlichen Unterlagen im Original vorliegen (z.B. Präferenznachweise, Ausfuhrnachweise bei Rückware, etc).

Bei uns läuft das in der Art, das der Zollbeamte die entsprechende Position in der EGZ vorläufig abfertigt (erkennbar ein einem Flag im Datensatz) und im entsprechenden Textfeld dann den Grund hinterlegt (z.B. Rechnung vorlegen, UZ Form A vorlegen, etc). Das geschieht bei uns allerdings nur selektiv bezogen auf einzelne Positionen und nicht pauschal auf die gesamte Anmeldung und hat sich eigentlich bewährt. Wir sehen dann in unserem System am Belegstatus wo wir noch aktiv werden müssen und wenn wir die Unterlagen dann eingereicht haben, werden die Steuerbescheide endgültig erteilt.

Aber eine vereinfachte Anmeldung oder die Anschreibung mussten wir bis jetzt nie vorlegen - existiert in unserem Fall eh nur elektronisch. Da hätte ich richtig ein Problem...

Also auch meine Empfehlung: einfach mal mit dem entsprechenden Zollbeamten freundlich sprechen - ist alles eine Ermessensfrage und jede Zollstelle handhabt das ein bisschen anders.

viele Grüsse,
amothie

konitime Geschrieben am 11 November 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Hallo,

bei uns am Grenzübergang wo noch ein Zollamt vorhanden ist, reichen alles ein was eine Beziehung. Somit haben die Beamten die Möglichkeit alles zu kontrollieren. Am wichtigsten sind aber Ursprungszeúgnisse. Diese müssen wir grundsätzlich im Original vorlegen damit der Beamte ein Haken setzt im Atlas System das es vorgelegen hat. Wir sehen es auch gerne das in den wichtigsten Dokumente die AT nummer mit Dienstsiegel versehen wird. Somit gilt bei einer internen Nachprüfung beim Zollamt eine Kopie der Dokumente, wenn Dienstsiegel und AT Nummer deutlcih zu erkennen ist.

Bis dann.

Wilfried

Kexxen Geschrieben am 18 November 2008



Dabei seit
21 Juni 2007
18 Beiträge
Hallo Waldorf,

ich hatte vor kurzem auch eine Diskussion mit unserem ZA in welchem Turnus Ursprungszeugnisse vorgelegt werden müssen.

Nach Aussage des Zöllners und Hinweis auf die VA 3.1.2 Abs.4 ( s.u), müssen UZ und Präf.Nachweise mit jeder Zollanmeldung vorgelegt werden oder man kann diese nach Vereinbarung mit dem ZA als Sammlung monatlich übersenden.

3.1.2 - (4) Folgende Unterlagen sind mindestens einmal pro Monat oder
nach spezieller Vereinbarung mit der Zollstelle vorzulegen:

• Präferenznachweise, die unter Absatz 2 ausgeschlossen sind
• Nichtpräferenzielle Ursprungszeugnisse

Bis zu diesem Gespräch hatte ich die VA dahingehend interpretiert, das es seitens der ZA ausreicht, wenn sie einmal monatlich eine Dokumentenprüfung in Form von der Vorlage eines UZ etc. durchführen.
Wurde aber eines besseren belehrt.

LG Kexxen

Der_Staufer Geschrieben am 18 November 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Wieso? Passt doch. Heisst "nach spezieller Vereinbarung" Die "Vereinbarung" ;-) lautet wohl mit jeder Anmeldun :D

Kapsi Geschrieben am 11 Dezember 2018



Dabei seit
20 Januar 2012
10 Beiträge
Hallo die Runde...

der Threat ist zwar schon von 2008, aber leider gibt es immer noch Abrechnungsstellen, an denen das Digitale Zeitalter wohl spurlos vorüber geht.

Aktuell habe ich den Fall, dass es im Süden Deutschlands wieder so ist, dass wir die EGZ mit "ALLEN" Unterlagen einreichen müssen. Jetzt haben wir im Durchschnitt 300 Container je Monat im Eingang. Das bedeutet 20 volle Leitzordner mit Unterlagen die wir dem Zoll senden.

Das muss erst einaml aufbereitet werden und dann nach Rückgabe vom Zoll wieder in die Hand genommen werden.

Leider blieben Gesprächsversuche mit der Abrechnungszollstelle ergebnislos... und das obwohl sich der Zoll auf seiner Webseite damit brüstet, im 4. Quartal 2019 papierlos zu sein.

Bin leider mit meinem Latein am Ende und schon kurz davor, auf Einzelzollanträge umzustellen. Habe dadurch auch nicht mehr Aufwand und muss mich nicht ständig um die Einhaltung der Bewilligungsauflagen kümmern.

Wer hat denn ähnliche Erfahrung bzw. einen Ansazt, doch noch von der Papierflut weg zu kommen...

Viele Grüße
Kapsi

waldorf Geschrieben am 11 Dezember 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Bekommst du eine rechtlich begründete Antwort für diese Vorgehensweise ? Gab es z.B. in der Vergangenheit größere Probleme, die das rechtfertigen könnten? Du kannst das Thema natürlich eskalieren an die Generalzolldirektion als übergeordnete Dienststelle. Oder du verweigerst die Vorlage und du bekommst einen Verwaltungsakt, gegen den du dann Einspruch einlegen und klagen kannst.
Das alles wird aber deinem HZA nicht gefallen und du musst ja weiter mit dem HZA zusammenarbeiten.

Kapsi Geschrieben am 13 Dezember 2018



Dabei seit
20 Januar 2012
10 Beiträge
Ich hatte schon ein Gespräch mit dem HZA, der verwies eben auf den UZK, in dem es heißt, es liegt im ermessen des Abrechnungszöllners, welche Unterlagen vorzuzeigen sind.

Das ist der Knackpunkt, denn der Abrechnungszöllner sollte m. E. nach seit 10 Jahren im Ruhestand sein. Er kontrolliert auch tatsächlich jede Position der EGZ, da er "old school" mässig hinter jede Position ein Häkchen macht...

Ganz ehrlich habe ich die Vermutung, da es sich bei der Abrechnungszollstelle um eine kleine Aussenstelle des HZA's handelt, dass die um ihre Daseinsberechtigung kämpfen, da anscheinend mit uns nur 2 Firmen von dieser Zollstelle betreut werden.

Das wird spannend, denn bei uns hält die Digitalisierung vollen Einzug und bis Mitte des nächsten Jahres wird der komplette Posteingang digitalisiert... der Zoll will ja im 4. Quartal mit der Digitalisierung fertig sein... Was die Zollstelle dann wohl macht??

Ich bleibe auf jeden Fall dran, denn bei anderen Firmen läuft das auch... Werde dem HZA solange auf die Nerven gehen bis sie umkippen :-)

Ich halte euch auf dem Laufenden... Danke...

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