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Persönliche Haftung für Beteiligte im Umgang mit Gefahrgut


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Chev Geschrieben am 05 Januar 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Zusammen,

das Thema "Gefahrgut" ist komplex und Gefahrgut-Rechtsvorschriften sind permanenten Änderungen unterlegen. Jeder, der im Betrieb mit Gefahrgut umgeht, muss entsprechend geschult und unterwiesen sein. Gefahrgutbeauftragte im Unternehmen stellen sicher, dass die Vorschriften eingehalten, umgesetzt und sämtliche Risiken minimiert werden.

Nun meine Frage: da ich selbst im Unternehmen u. a. den Versand von Gefahrgütern durchführe, frage ich mich aktuell, inwieweit meine persönliche Haftung bei z. B. Kontrollen, Unstimmigkeiten oder gar Unfällen auf dem Transport reichen könnte. Ich handele nach dem Wissen, welches mir der Betrieb vermittelt hat sowie nach den Vorgaben des Gefahrgutbeauftragten. Jedoch schließt dies nicht aus, dass ich evtl. auch fehlerhaft handeln könnte - z. B., wenn der Betrieb Verpackungsvorschriften nicht zu 100% einhält oder die Gefahrgüter evtl. nicht korrekt gekennzeichnet sein könnten. Dies kann ich weder kontrollieren noch korrigieren lassen.

Könnte ich mich im Falle eines Falles auf den Gefahrgutbeauftragten und Organisationsverschulden berufen, insofern mir zumindest kein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorgeworfen werden kann? Oder hafte ich als Beteiligter grundsätzlich immer auch persönlich?

Danke vorab.

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