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KEP Dienstleister und Zollgebühren
KEP Kurier Express Paket: Erfahrungsaustausch über die Vor- und Nachteile verschiedener Dienstleister und Angebote. Entwicklungen in der KEP Branche. Neue Technologien wie GPS-Tracking, Drohnen und Roboter, zur Verbesserung und Beschleunigung von Dienstleistungen, sowie neue Produkte wie Same-Day-Delivery oder Click-and-Collect. Einführung nachhaltigerer Transportmethoden wie Elektrofahrzeuge, Fahrradkuriere und Lastenräder.
export_duties |
Geschrieben am 11 Januar 2019
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Dabei seit 23 August 2018 7 Beiträge
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Ich hoffe, dass ich in diesem Unterforum richtig bin.
Ist es normal, dass der KEP-Dienstleister bei Exporten in die Schweiz an den Versender Zollgebühren weiterleitet? Die Versandbedingung ist "Ab Werk". Der Versender ist ebenfalls der Auftraggeber für den KEP-Dienstleister.
Meiner Ansicht nach müsste der Empfänger diese Kosten tragen.
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 11 Januar 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Bei Ab Werk (EXW) tragt ihr überhaupt keine Kosten und erst recht keine Importzollgebühren. Denn das sagt ja der Name schon "Ab Werk".
Mich wundert allerdings folgende Aussage:
Zitieren:: |
Der Versender ist ebenfalls der Auftraggeber für den KEP-Dienstleister.
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Eventuell ist hiermit gemeint, dass die Sendung bei einem KEP-Dienstleister erfasst wird - jedoch im Namen und auf eine Accountnr. des Kunden/Empfängers. Ansonsten kann das nicht stimmen, denn bei EXW kann ein Versender nicht der Auftraggeber des Dienstleisters sein - das wäre ein Widerspruch in sich.
Darum habe ich folgende Vermutung: die Erfassung erfolgte durch euch nicht korrekt (zu euren Lasten) und/oder die Accountnr. des Kunden fehlte, wodurch der KEP-Dienstleister euch die Kosten nun belastet. Ihr werdet dann sicherlich aber auch eine Rechnung hinsichtlich aller Kosten haben und nicht nur über die Zollgebühren.
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export_duties |
Geschrieben am 29 Januar 2019
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Dabei seit 23 August 2018 7 Beiträge
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Dann vermute ich mal, dass es hier falsch läuft. Als Incoterm wird "Ab Werk" genutzt, wir beauftragen allerdings den KEP-Dienstleister (zu unseren Lasten), stellen die Versandkosten allerdings direkt dem Kunden in Rechnung. Dann müssten die Kollegen wahrscheinlich noch die Einfuhrzölle zusätzlich veranschlagen?
Ich habe das nur am Rande mitbekommen, da ich hier die FOB Geschäfte abwickle und vertretungsweise auf eine mir verdächtige Rechnung gestoßen bin. :-)
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Chev |
Geschrieben am 29 Januar 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Dann müssten die Kollegen wahrscheinlich noch die Einfuhrzölle zusätzlich veranschlagen?
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Wenn ihr die Fracht- und Importverzollungskosten vom KEP-Dienstleister in Rechnung gestellt bekommt, dann liefert ihr quasi DDP an den Empfänger. Bei DDP werden i. d. R. keine Kosten an den Empfänger weiterbelastet (=Frei Haus, Verzollt).
Soll der Empfänger jedoch alle Kosten tragen, bietet es sich an, die "EXW-Lieferung" auch in die Tat umzusetzen und die Erfassung beim KEP-Dienstleister auf eine Accountnr. des Empfängers durchzuführen. Dann rechnet der KEP-Dienstleister direkt mit dem Empfänger ab.
Euer Fall ist ein Mischmasch aus EXW und DDP, den es so nicht gibt und auch unüblich ist.
Eine andere Alternative wäre noch: Lieferung per CPT Empfangsort. Dann gehen Transportkosten weiterhin zu euren Lasten, welche ihr dem Empfänger in Rechnung stellen könnt. Die Kosten der Importverzollung werden hingegen dann vom KEP-Dienstleister an den Empfänger im Drittland berechnet. Dies bieten alle großen KEP-Dienstleister an.
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export_duties |
Geschrieben am 30 Januar 2019
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Dabei seit 23 August 2018 7 Beiträge
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Vielen Dank! Das habe ich mir auch schon so gedacht. Dann werde ich den Verbesserungsvorschlag mal versuchen behutsam vorzutragen. :-)
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