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Ausfuhranmeldung für Export über Niederlande


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Neodym Geschrieben am 13 Januar 2019





Guten Tag,

Kunde kauft für 7500 EUR ein und organisiert einen eigenen Logistiker der die Ware bei uns abholt.

Die Ware geht nach China.

Wir stellen die Rechnung mit 0 % UST aus und der Logistiker versichert, ein Exportnachweis zur Verfügung zu stellen für UST-Befreiung.

Meines Wissens exportiert der Logistiker per Airfreight ab Niederlande, verbringt die Ware also erst per Straßentransport in die Niederlande.

Der Logistiker hat einen Custom Broker beauftragt, welcher unsere EORI-Nummer bekommen hat.

Er übernimmt somit die Ausfuhranmeldung.
Wie wird aber das Verfahren nun geschlossen? Bei Ausfuhr aus der EU heraus, richtig? Also muss der niederländische Zoll das Ausfuhrverfahren schließen? Der deutsche Zoll ist gar nicht beteiligt?
Die Haftung für einen korrekten Ausfuhrvorgang aus der EU liegt aber bei uns, richtig?

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Chev Geschrieben am 13 Januar 2019



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10 April 2009
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Wie wird aber das Verfahren nun geschlossen? Bei Ausfuhr aus der EU heraus, richtig?

Das Verfahren ist geschlossen, wenn die Sendung die EU über eine Ausgangszollstelle verlässt und der Ausgangvermerk zu der Ausfuhranmeldung/MRN vorliegt.

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Also muss der niederländische Zoll das Ausfuhrverfahren schließen?

Ja.

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Der deutsche Zoll ist gar nicht beteiligt?

Nein, in dem Fall nicht - da der komplette Prozesse in den Niederlanden abläuft.

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Die Haftung für einen korrekten Ausfuhrvorgang aus der EU liegt aber bei uns, richtig?

Da der Spediteur/Customs Broker eure EORI-Nr. angefordert hat, gehe ich davon aus, dass er die Ausfuhranmeldung in eurem Namen abgegeben hat. In der Ausfuhranmeldung werdet ihr dann als "zollrechtlicher" Anmelder hinterlegt (=sog. Direkte Vertretung). Das hat zur Folge, dass ihr die Rechts-folgen aus diesem Zollverfahren ggü. den Behörden tragt. Dieses Vorgehen muss aber durch euch an den Dienstleister konkret beauftragt/bevollmächtigt worden sein. Letztendlich ist es ja der Dienstleister des Kunden und nicht eurer, wodurch er nicht stillschweigend in eurem Namen handeln darf.
Da es einen EU-seitigen zollrechtlichen Anmelder geben muss und er sich nicht selbst einsetzen möchte (=Indirekte Vertretung), ist er evtl. aber gezwungen.

Neodym Geschrieben am 13 Januar 2019





Vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten.

Wo kann ich nachprüfen dass über unsere EORI- Nummer ein Ausfuhrverfahren gestartet wurde? Erscheint das in der Internetzollanmeldung bei ATLAS, auch wenn es durch Dritte angemeldet wurde? Wenn es dann in den Niederlanden geschlossen wird, kann ich das ebenfalls über IAAP ATLAS sehen?

Chev Geschrieben am 13 Januar 2019



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10 April 2009
1477 Beiträge
ATLAS ist nur ein rein deutsches System - die anderen Mitgliedstaaten haben ihre eigenen IT-Systeme.
Ich sehe es schwierig, eine solche Abfrage zu bekommen. Diese müsste bei der niederländischen Ausfuhr-zollstelle, bei welcher die Ausfuhranmeldungen in eurem Namen abgegeben wurden, erfragt werden. Ob das zum Erfolg führt, kann ich nicht sagen.

Ich würde die Ausgangsvermerke vom Spediteur anfordern. Darin sieht man, ob ihr in "direkter Vertretung" als Anmelder hinterlegt wurdet und somit eure EORI angegeben wurde.
Letztendlich ist der Ausgangsvermerk auch gleich der steuerrechtliche Exportnachweis für die UST-freie Lieferung ins Drittland, den ihr archivieren müsst.

Neodym Geschrieben am 25 März 2019



Dabei seit
25 März 2019
1 Beiträge
Guten Abend,
ich möchte noch einmal auf diesen Fall zurückkommen.

Laut unserem Steuerberater und diesem Artikel, ist eine Ausfuhr wie hier oben beschrieben, nicht zulässig.

www.awb-international....n-ausland/

Wenn die Lieferung 3.000 EUR Wert übersteigt, ist eine Anmeldung bei der örtlichen Zollstelle durch uns zwingend erforderlich. Dies sagt der Artikel aus. Auch der Steuerberater.

Wir haben bisher eine Lieferung über etwa 6.000 EUR, eine über 3.500 und eine über 9.000 EUR über drei verschiedene Logistiker über die Niederlande abgewickelt. In allen drei Fällen haben die Logistiker des Kunden versprochen, die Ausfuhranmeldungen zu übernehmen.

Bei der ersten Sendung haben wir einen Ausgangsvermerk bekommen, in dem unter Nutzung unserer EORI-Nummer vermerkt ist, dass die Ware die EU über Amsterdam per Airfreight verlassen hat.

Bei der zweiten Sendung teilte uns das Logistikunternehmen mit, dass sie nur eine Kopie des Ausfuhrbegleitdokuments haben, KEIN Ausgangsvermerk, da es angeblich so etwas in den Niederlanden nicht gibt, oder das nicht erforderlich sei. Das Begleitdokument enthält NICHT unsere EORI Nummer. Sonst noch ein Screenshot aus einem UPS - Datenbanksystem dass die Ware die EU über Köln/Bonn verlassen hat. Also nicht über die Niederlande...

Bei der dritten Sendung haben wir noch keine Dokumente erhalten.


Das ist jetzt u.U. sehr ärgerlich. Hat jmd. hier eine Idee was wir machen können? Laut Auskunft des Steuerberaters und dem Link siehe oben ist das Verfahren bei Fall 1 und 2 nicht zulässig...!

waldorf Geschrieben am 26 März 2019



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Du hast 1. ein zollverfahrensrechtliches Thema. Du bist Ausführer und hättest eine Ausfuhranmeldung abgeben (lassen) müssen. Das ist unabhängig von der Lieferbedingung.
Du hast 2. ein VAT-Problem, weil dir der Nachweis der steuerfreien Ausfuhr fehlt. Das kann man z.B. über einen Alternativnachweis erledigen www.zoll.de/DE/Fachthe...ge_36.html Ob das allerdings vom Zoll akzeptiert wird, wenn du davor schon den Fehler unter 1. machst, wage ich zu bezweifeln.
Das finanzielle Risiko der Nachforderung der VAT kannst du lösen, wenn du die ursprüngliche Rechnung stornierst und eine neue mit VAT ausstellst. Da offenbar dein Kunde die Logistiker beauftragt hat, müsste er oder die Logistiker das übernehmen - will er nur sehr wahrscheinlich nicht. Den Umsatzsteuerbetrag kannst du wahrscheinlich als "Lehrgeld" verbuchen.

Chev Geschrieben am 26 März 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Ich denke, euer Berater vermischt hier etwas. Es existieren nämlich zwei Wertgrenzen. Die 1. Wertgrenze lautet: 1.000 EUR (statistischer) Wert und 1.000 kg. Übersteigt die Sendung diese Werte nicht, darf die Sendung ohne elektronische Ausfuhranmeldung direkt bei einer Ausgangszollstelle mit Hilfe einer Handels-rechnung ausgeführt werden (sog. mündliche Anmeldung). Da ihr bei euren Sendungen über 1.000 EUR gelegen habt, hätte eine elektronische Ausfuhranmeldung abgegeben werden müssen. Ich denke, dass dies das Hauptproblem ist, welches der Berater ausdrücken wollte.

Die 2. Wertgrenze lautet: 3.000 EUR. Bis zu diesem Wert darf die elektronische Ausfuhranmeldung direkt bei einer Ausgangszollstelle abgegeben werden (sog. einstufiges Ausfuhrverfahren). Ab einem Wert von 3.000 EUR muss die Ausfuhranmeldung bei der lokalen Binnenzollstelle abgegeben werden und wird an der Ausgangszollstelle dann im Regelfall "nur" noch beendet (sog. zweistufiges Ausfuhrverfahren).

Dieses schreibt jedoch nicht vor, wer die Ausfuhranmeldung letztendlich abgibt. Es ist meiner Meinung nach durchaus möglich, dass ein Spediteur (des Kunden) die Ware bei euch zunächst lädt, in die Niederlande verbringt und erst dort die Ausfuhranmeldung bei seiner örtlichen Ausfuhrzollstelle abgibt. Aus mehreren Gründen ist dieses Verfahren jedoch unüblich, wie die Probleme hier zeigen:

1. Man hat keine Hand drauf, da hier ein Dritter (bei direkter Vertretung in "eurem Namen") handelt
2. Wird keine Ausfuhranmeldung abgegeben, handelt der Ausführer verfahrenswidrig (s. Wertgrenzen)
3. Wird kein Ausgangsvermerk erbracht, fehlt der direkte Nachweis für eine steuerfreie Drittlandslieferung

Unterm Strich: die Ausfuhranmeldung bei sämtlichen Exportgeschäften möglichst selbst abgegeben.

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