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Auswirkungen des BREXIT auf Transport, Logistik und Zoll


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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waldorf Geschrieben am 18 Januar 2019



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Chev wrote:
Dann sollten sich aber auch die Zollverwaltungen intensiv vorbereiten und möglichst bald Informationen an die Unternehmen und Spediteure geben, wie hinsichtlich der Zollabwicklung ab Eintreten des No-Deal-Brexits verfahren werden soll, wie die Zollprozesse gewährleistet werden und ab wann diese letztendlich "verbindlich" sind (Thema Überganszeiträume). Auch die EU muss sich hinsetzen und ggf. entsprechende Verordnungen erlassen, um den Austritt rechtlich klarzustellen. Ob das alles bis zum 29.03. erfolgt, wage ich weiterhin in Frage zu stellen.


Der Zoll macht sich das relativ einfach. Es gibt ja definierte Prozesse für Aus- und Einfuhr, die muss man dann einfach anwenden. Und für das zusätzliche Volumen brauche man zusätzliches Personal. So der Tenor der Brexit-Roadshow - und die GZD-Präsidenten am Wochenende in der Presse (Finanznachrichten.de): "Wir machen, was wir mit Nicht-EU-Ländern schon immer machen, nur mit einem Land mehr", sagte die Präsidentin der Generalzolldirektion.

Ich gehe aber davon aus, dass man in Brüssel und Berlin schon ein paar "Notfall-Regelungen" in der Schublade hat, um zumindest die grobsten Fragen juristisch zu klären und/oder Vereinfachungen zu schaffen, z.B. die Erlaubnis für UK, das Versandverfahren weiterhin zu nutzen oder eine allgemeine Erlaubnis für ausfuhrgenehmigungspflichtige Ware.
Aber Wunder würde ich da nicht erwarten. Wenn der harte Brexit kommt, werden die EU-Zöllner in den wesentlichen Ausgangszollstellen (Calais, Rotterdam, Hamburg etc.) und erst recht die UK-Zöllner völlig überfordert sein.


Zuletzt bearbeitet von waldorf am 22 Jan 2019 - 12:19, insgesamt einmal bearbeitet

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integrator Geschrieben am 22 Januar 2019



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Genau, die Generalzolldirektion hat bei der Brexit-Roadshow kundgetan, dass sie vorbereitet sind. Ausfuhrseitig GBRIT im ATLAS als EX rein und fertig. Importseitig GBrit als Drittland und die Sache läuft.

Und dann warten sie "nur noch" auf das Ergebnis der Bundeshaushaltsplanung hinsichtlich Personalaufstockungsmöglichkeit.

In diesem Zusammenhang wäre es ja schon ein feiner Zug, wenn diese interne Dienstvorschrift "Eingabe des ABD - 2 Stunden vor Dienststellenschluss" evtl. auf 30 Minuten reduziert wird. Ist ja eh kein Personal für die Beschau vorhanden.

Trollmann Geschrieben am 22 Januar 2019



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mal ne vielleicht total blöde Frage: wäre beim "harten" Brexit GB überhaupt noch Teilnehmer am gemeinsamen Versandverfahren? Oder müsste das auch erst einmal vereinbart werden?
Ansonsten würde das bedeuten: Export GB - Verzollung am GB-Hafen und Import ex GB: Versandscheinerstellung im EU-Hafen...

Chev Geschrieben am 22 Januar 2019



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@Trollmann: das habe ich noch nicht so ganz verstanden. Importseitig wäre GB abzuwickeln wie jedes andere Drittland auch.

@integrator:
Zitieren::

In diesem Zusammenhang wäre es ja schon ein feiner Zug, wenn diese interne Dienstvorschrift "Eingabe des ABD - 2 Stunden vor Dienststellenschluss" evtl. auf 30 Minuten reduziert wird. Ist ja eh kein Personal für die Beschau vorhanden.

Oder man ist Zugelassener Ausführer (SDE-Ausfuhr). Dann hat sich das Problem mit dem Fristsetzen und Anmeldung der Zollanmeldung am Vortag erledigt. Hierbei wären wir allerdings bei einer neuen Frage:
Wird GB dann automatisch für alle Bewilligungs-Inhaber freigeschaltet oder muss ich GB als neues Drittland in meiner Bewilligung per Antrag beim Hauptzollamt hinzufügen lassen?

Trollmann Geschrieben am 23 Januar 2019



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Chev wrote:
@Trollmann: das habe ich noch nicht so ganz verstanden. Importseitig wäre GB abzuwickeln wie jedes andere Drittland auch.

Es geht um die Erstellung von Versandscheinen. Bislang habe ich immer gehört: "Dann stellen wir analog zum Schweiz-Verkehr ein T2 aus und verzollen dann im Binnenland."
Genauso im Export aus GB heraus - es soll ein T1 nach DE erstellt werden, aber natürlich nicht an der EU-Außengrenze, sondern bereits im Binnenland, z.B. London.
Wenn jetzt GB austritt, müssten die Briten doch erst einmal wieder Teilnehmer am gemeinschaftlichen Versandverfahren werden.
Außerdem müssten sämtliche TC31-Bescheinigungen umgearbeitet werden, weil GB nicht als Teilnehmerland aufgeführt ist.

waldorf Geschrieben am 23 Januar 2019



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Das gemeinsame Versandverfahren wird wohl weiterlaufen. Die EU hat bereits eine entsprechende "Einladung" an UK erstellt. eur-lex.europa.eu/lega...87&from=DE

Die Frage ist nur, ob ich mit einem T-Papier am Stau in Dover vorbeikomme. Wenn da täglich mehr als 11000 LKW abgefertigt werden müssen, wird es schwierig bis unmöglich, die Transitfälle zu selektieren und vorzuziehen, zumal es m.W. dort keine Transitspur gibt (und selbst wenn, wäre die blockiert). Bleibt als einziger Vorteil, dass das T-Papier schneller abgewickelt wird als eine Verzollung - wenn man dann drankommt.


Zuletzt bearbeitet von waldorf am 23 Jan 2019 - 12:05, insgesamt einmal bearbeitet

Trollmann Geschrieben am 23 Januar 2019



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waldorf wrote:
Das gemeinsame Versandverfahren wird wohl weiterlaufen. Die EU hat bereits eine entsprechende "Einladung" an UK erstellt. Die Frage ist nur, ob ich mit einem T-Papier am Stau in Dover vorbeikomme. Wenn da täglich mehr als 11000 LKW abgefertigt werden müssen, wird es schwierig bis unmöglich, die Transitfälle zu selektieren und vorzuziehen, zumal es m.W. dort keine Transitspur gibt (und selbst wenn, wäre die blockiert). Bleibt als einziger Vorteil, dass das T-Papier schneller abgewickelt wird als eine Verzollung - wenn man dann drankommt.


Vielen Dank.
Dann hoffen wir mal, dass UK die Einladung auch noch rechtzeitig annimmt :)
Bei der Entscheidungsfreude der dortigen Regierung bin ich inzwischen leicht skeptisch...

Dann muss die Zollverwaltung "nur noch" die Frage der Bewilligung klären. Dort steht bei uns: gilt für alle Länder, die auf der TC31 verzeichnet sind. Selbstverständlich ist UK nicht explizit aufgeführt...

waldorf Geschrieben am 23 Januar 2019



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Chev wrote:

Oder man ist Zugelassener Ausführer (SDE-Ausfuhr). ...
Wird GB dann automatisch für alle Bewilligungs-Inhaber freigeschaltet oder muss ich GB als neues Drittland in meiner Bewilligung per Antrag beim Hauptzollamt hinzufügen lassen?


In unserer ZA-Bewilligung steht "alle Drittländer", sollte eigentlich überall identisch sein.

Chev Geschrieben am 05 Februar 2019



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Hier eine brandaktuelle Zusammenstellung von FAQ's zum No-Deal-Brexit seitens des BMWi: Link

Zudem hat die britische Regierung ihren eigenen Zolltarif veröffentlich, da ja der EU-Zolltarif bei einem No-Deal logischer Weise für die UK ab dem 30.03. nicht mehr gelten kann. Dieser entspricht aber wohl weitestgehend vom Inhalt her dem EU-Zolltarif, wurde also scheinbar (noch) nicht groß verändert.

Wessi2018 Geschrieben am 08 Februar 2019



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Dem Zolltarif zufolge liegt der Großteil ja bei 6,5 %.
Oder sehe ich das falsch?

waldorf Geschrieben am 08 Februar 2019



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Ich habe die für uns wichtigsten Tarifnummern kontrolliert und die Zollsätze waren mit den bisherigen EU-Zollsätzen identisch. Rein technisch haben die Briten wohl auch kurzfristig gar keine andere Möglichkeit, als erstmal die EU-Sätze zu übernehmen. Deshalb werden ja gerade im Lebensmittelbereich starke Preissteigerungen befürchtet.

Im Falle eines Brexits wollen sie ja ihre eigene, liberale Außenhandelspolitik machen und offenbar dann auch die Zollsätze senken.

waldorf Geschrieben am 08 Februar 2019



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Hier auch die Info des UK-Zolls über das vereinfachte Importverfahren TSL (Transitional Simplified Procedure) über die Fährhäfen und den Eurotunnel. Um Chaos an der Grenze zu verhindern oder zumindest zu verringern, macht der UK-Zoll beide Augen zu. Dumm nur, dass die Ausfuhr in Frankreich noch erledigt werden muss und die LKW deshalb trotzdem anhalten müssen.

www.gov.uk/guidance/re...out-a-deal

Wessi2018 Geschrieben am 08 Februar 2019



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waldorf wrote:
Ich habe die für uns wichtigsten Tarifnummern kontrolliert und die Zollsätze waren mit den bisherigen EU-Zollsätzen identisch. Rein technisch haben die Briten wohl auch kurzfristig gar keine andere Möglichkeit, als erstmal die EU-Sätze zu übernehmen. Deshalb werden ja gerade im Lebensmittelbereich starke Preissteigerungen befürchtet.

Im Falle eines Brexits wollen sie ja ihre eigene, liberale Außenhandelspolitik machen und offenbar dann auch die Zollsätze senken.

Wo hast du nachgeschlagen?

waldorf Geschrieben am 08 Februar 2019



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Hier der Link zum "After-Brexit" - UK-Zolltarif:
assets.publishing.serv...he_WTO.PDF

Wessi2018 Geschrieben am 14 Februar 2019



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QUELLE: www.hza-seminare.de/ak...n-in-kraft


Das Vereinigte Königreich teilt aktuell mit, dass im Falle eines Brexit ohne Austrittsabkommen ein vereinfachtes Verfahren für die Einfuhr von EU-Waren in das Land gelten soll. Die britische Zollverwaltung will bei der Einfuhr von EU-Waren für den Zeitraum von einem Jahr auf die Abgabe einer vollständigen Zollanmeldung sowie Zollzahlungen vorübergehend verzichten.

Vereinigtes Königreich bietet vereinfachtes Verfahren für EU-Importe an

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat für den Fall eines Brexit ohne Austrittsabkommen ein vereinfachtes Verfahren für die Einfuhr von EU-Waren angekündigt. Diese Regelung soll ab dem 30. März 2019 für mindestens ein Jahr gelten. Die britische Zollverwaltung verzichtet bei Einfuhren von Waren aus der EU auf die Abgabe einer vollständigen Zollanmeldung und Zollabgaben. Die Anmeldung kann nachgereicht werden und für die Entrichtung gegebenenfalls anfallender Zölle besteht die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubes.

Bestimmte Waren unterliegen einem gesonderten vereinfachtem Verfahren

Für Waren, die Verbote oder Beschränkungen unterliegen, wie z. B. Tabakwaren und Alkohol, gilt ebenfalls ein besonderes vereinfachtes Verfahren. Im Unterschied zu anderen Waren muss hier vor der Einfuhr eine Zollanmeldung bei der britischen Zollverwaltung abgegeben werden und alle notwendigen Daten bei der Einfuhr der Waren beiliegen.

Das vereinfachte Verfahren soll Handelsströme in Bewegung halten

Britische Einführer können mit dem vereinfachten Verfahren die Abgabe der Zollanmeldung bis nach der tatsächlichen Einfuhr aufschieben und die Entrichtung angefallener Zölle bis zu einem Monat aufschieben. Die britische Zollverwaltung versucht damit, die Handelsströme zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Rest der EU in Bewegung zu halten und will insbesondere lange Wartezeiten in den Häfen und dem Eurotunnel verhindern. Kritiker haben jedoch Vorbehalte, da zwar auf der britischen Seite der Warenverkehr weiterfließen wird, während auf der EU-Seite mit Kontrollen und Wartezeiten zu rechnen ist.

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