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Auswirkungen des Brexit auf den Zollwert


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


swit Geschrieben am 04 Januar 2019



Dabei seit
27 Oktober 2015
13 Beiträge
Liebe Community,

Im Zuge der ganzen Brexit Hysterie kam nun ein weiterer Punkt in unserem Unternehmen auf: Wir kooperieren mit einem Partner in UK. Wir nutzen gegen Gebühr von diesem Partner entworfene Produktdesigns, und lassen anhand dieser Ware in Drittländern (zumeist CN) fertigen.

Bislang war das für den Zollwert irrelevant, jedoch müssen Beistellungen (hier die Designs) dem Zollwert hinzugerechnet werden, wenn sie aus einem Drittland stammen. Und mit Hinblick auf den Brexit wird das ganz Thema nun doch wichtig für unsere Zollwertberechnung. So weit so klar.

Nun gibt es aber einen Punkt, zu dem ich gerne eure Meinung wissen würde. Im UZK steht:

Bei der Ermittlung des Zollwerts nach Artikel 70 sind dem für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen:
(…)
b) der entsprechend aufgeteilte Wert folgender Gegenstände und Leistungen (…), soweit dieser Wert nicht in dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten ist:
(…)
iv) der für die Herstellung der eingeführten Waren notwendigen Techniken, Entwicklungen, Entwürfe, Pläne und Skizzen, die außerhalb der Union erarbeitet worden sind



Dies bedeutet ja für unseren Fall, dass Produkte deren Design vor dem voraussichtlich 29.03.2019 weiter unberührt von den Beistellungen bleiben, während zukünftig genutzte Skizzen hiervon betroffen wären. Maßgeblicher Zeitpunkt sei ja schließlich die Erarbeitung des Designs, nicht etwa die Produktion der Ware.

Wahrscheinlich gibt es hierzu eher keine Erfahrungswerte aber vielleicht habt ihr noch Input für mich?

Viele Grüße

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 07 Januar 2019



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Sehr gute Frage, für die es natürlich keine eindeutige Regelung gibt. M.E. ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Zollverwaltung schon irgendeine juristische Begründung finden wird, dass die UK-Entwicklungskosten hinzugerechnet werden müssen, auch wenn sie vor dem Brexittermin geleistet und zur Verfügung gestellt wurden.
Ich würde mich an den Brexit-Beauftragten wenden, den es bei jedem HZA gibt und wenn dann meine Auffassung bestätigt werden sollte und dein Zollwert steigt, bleibt dir nur Einspruch und Klage.

swit Geschrieben am 28 Januar 2019



Dabei seit
27 Oktober 2015
13 Beiträge
Falls das für wen anders noch relevant wird, hier ein kleiner Abschlussbericht: Habe nun nach für unser HZA wirklich langer Wartezeit eine Antwort erhalten: Maßgeblich ist laut dieser, tatsächlich der Zeitpunkt der Erarbeitung der Skizzen. Alte Skizzen dürfen weiter genutzt werden, ohne den Zollwert zu erhöhen. Ob man das so abbilden kann, ist ja wiederum eine ganz andere Sache, aber erstmal hat mich der Zoll mit dieser Einschätzung auch überrascht.

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