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UN0432 Kl. 1.4s Airbag-Head Curtain


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Jost Geschrieben am 05 Februar 2019



Dabei seit
05 Februar 2019
2 Beiträge
Hallo zusammen,

ich bin neu in diesem Forum. Wenn ich das falsche Forum gewählt habe, dann sorry. Ich habe gleich ein dringendes Anliegen.

Wir haben eine Luftfrachtsendung erhalten, die aktuell noch im Airline-Lager steht. Es handelt sich dabei, um Airbag-Head Curtain mit UN0432 der Klasse 1.4s.

Jetzt sagt unser Trucker, dass er einen Fahrer mit Sprengstoffschein nach §20 und Erlaubnis nach §7 benötigt. Das ist kein Problem. Einen Fahrer mit diesen Zulassungen haben wir.

Nur der Empfänger hat allerdings keine Erlaubnis nach §7, die meines Wissens nach erforderlich ist für die Annahme von Klasse 1 Gütern. Das reine Nettogewicht lt. Shippers Declaration beträgt 0,073 Kg.

Ist es bei dieser Menge erforderlich, dass der Empfänger die Erlaubnis nach §7 hat?

Ich würde mich über schnelle Rückmeldungen freuen, da diese Angelegenheit sehr dringend ist.

Danke.

CARGOFORUM PARTNER

hazmat82 Geschrieben am 14 Februar 2019



Dabei seit
19 Oktober 2018
15 Beiträge
Hi,
die Antwort kommt wahrscheinlich zu spät, ich werde aber dennoch eine geben.

Der Empfänger benötigt beim Umgang mit Airbags und den entsprechenden Teilen, sofern er diese nicht zünden sondern nur Ein- und Ausgebauen will keine Genehmigung nach §7 SprengG. Er muss diese Tätigkeit aber gemäß §14 bei der zuständigen Behörde anzeigen und kann so von der Erlaubnispflicht freigestellt werden.

Grundlage hierfür ist §4 SprengV

Gruß
Stefan

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