Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
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Auswirkungen des BREXIT auf Transport, Logistik und Zoll


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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Trollmann Geschrieben am 14 Februar 2019



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Wessi2018 wrote:
QUELLE: www.hza-seminare.de/ak...n-in-kraft


Das Vereinigte Königreich teilt aktuell mit, dass im Falle eines Brexit ohne Austrittsabkommen ein vereinfachtes Verfahren für die Einfuhr von EU-Waren in das Land gelten soll. Die britische Zollverwaltung will bei der Einfuhr von EU-Waren für den Zeitraum von einem Jahr auf die Abgabe einer vollständigen Zollanmeldung sowie Zollzahlungen vorübergehend verzichten.

Vereinigtes Königreich bietet vereinfachtes Verfahren für EU-Importe an

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat für den Fall eines Brexit ohne Austrittsabkommen ein vereinfachtes Verfahren für die Einfuhr von EU-Waren angekündigt. Diese Regelung soll ab dem 30. März 2019 für mindestens ein Jahr gelten. Die britische Zollverwaltung verzichtet bei Einfuhren von Waren aus der EU auf die Abgabe einer vollständigen Zollanmeldung und Zollabgaben. Die Anmeldung kann nachgereicht werden und für die Entrichtung gegebenenfalls anfallender Zölle besteht die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubes.

...

Das ist ja gut und schön, aber Versandverfahren müssen trotzdem so beendet werden, dass wir nicht mit einer Schwemme von Such- und Mahnverfahren nach einigen Wochen torpediert werden. Was die Briten dann nach Beendigung des Versandverfahrens anstellen, ist mir ehrlich gesagt zur Zeit als EU-Spediteur/Dienstleister egal.

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Trollmann Geschrieben am 14 Februar 2019



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Mir wurde kürzlich eine Frage gestellt bekommen...

wenn ich jetzt Vorerzeugnisse aus GB erhalte, dann kann ich für die Waren eine EUR1 ausstellen (EU-Ursprung).
Wenn ich diese Vorerzeugnisse noch als EU-Ware einkaufe, GB dann austritt und ich habe noch Lagerbestände, ist das dann auch nach dem Brexit noch EU-Ursprung und erst, wenn ich weiterhin Ware nach dem Brexit aus GB beziehe, wird es dann zu Nicht-EU-Ursprung?

Fragen über Fragen - hat zu diesem Thema jemand eine Idee?
Oder ist das derzeit noch komplett offen und wir müssen abwarten?

waldorf Geschrieben am 14 Februar 2019



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Trollmann wrote:

Das ist ja gut und schön, aber Versandverfahren müssen trotzdem so beendet werden, dass wir nicht mit einer Schwemme von Such- und Mahnverfahren nach einigen Wochen torpediert werden. Was die Briten dann nach Beendigung des Versandverfahrens anstellen, ist mir ehrlich gesagt zur Zeit als EU-Spediteur/Dienstleister egal.


Hallo Trollmann,

der UK-Zoll will mit dem vereinfachten Importverfahren eine reibungslose Versorgung der Insel sicherstellen. Das vereinf. Import-Verfahren gilt nicht für Zollverfahren. Wer mit T2 oder T1 nach UK kommt, ist von der Vereinfachung ausgeschlossen und muss normale Zollanmeldungen abgeben.
Das Problem verlagert sich auf die EU-Ausgangszollstellen. Dort müssen die Ausfuhr- und Versandverfahren erledigt werden. Ich hoffe, man hat dort vergleichbar einfache Lösungsansätze in der Schublade. Eine Zunahme von unerledigten Ausfuhren und Versandverfahren müssen wir wohl alle akzeptieren - auch der Zoll.

waldorf Geschrieben am 14 Februar 2019



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Trollmann wrote:

wenn ich jetzt Vorerzeugnisse aus GB erhalte, dann kann ich für die Waren eine EUR1 ausstellen (EU-Ursprung).
Wenn ich diese Vorerzeugnisse noch als EU-Ware einkaufe, GB dann austritt und ich habe noch Lagerbestände, ist das dann auch nach dem Brexit noch EU-Ursprung und erst, wenn ich weiterhin Ware nach dem Brexit aus GB beziehe, wird es dann zu Nicht-EU-Ursprung?


Klares JA. Du kannst dann Handelsware mit UK-Ursprung nicht als EU-Präferenzware exportieren bzw. musst du sie bei Verarbeitungsfällen und der Präferenzkalkulation als Drittlandsware betrachten.

Wessi2018 Geschrieben am 14 Februar 2019



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Wenn nötig, könnte man über eine buchmässige Trennung nachdenken oder?
Da muss man aber klar den Kosten / Nutzen abwägen!

Trollmann Geschrieben am 14 Februar 2019



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waldorf wrote:
Trollmann wrote:

wenn ich jetzt Vorerzeugnisse aus GB erhalte, dann kann ich für die Waren eine EUR1 ausstellen (EU-Ursprung).
Wenn ich diese Vorerzeugnisse noch als EU-Ware einkaufe, GB dann austritt und ich habe noch Lagerbestände, ist das dann auch nach dem Brexit noch EU-Ursprung und erst, wenn ich weiterhin Ware nach dem Brexit aus GB beziehe, wird es dann zu Nicht-EU-Ursprung?


Klares JA. Du kannst dann Handelsware mit UK-Ursprung nicht als EU-Präferenzware exportieren bzw. musst du sie bei Verarbeitungsfällen und der Präferenzkalkulation als Drittlandsware betrachten.

Der Grundsatz war mir klar :)
Die Frage war eher: was ist mit Ware, die ich noch als EU-Ware eingekauft habe und erst nach dem Brexit verarbeite. Noch EU-Ursprung oder wird die Ware automatisch zu Nicht-EU-Ursprung... Wahrscheinlich ist die buchmäßige Trenning, die Wessi2018 vorgeschlagen hat, der korrekte Weg...

Wessi2018 Geschrieben am 14 Februar 2019



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oder vllt. zwei verschiedene Art.-Nummern im System anlegen?

Trollmann Geschrieben am 14 Februar 2019



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30 Beiträge
waldorf wrote:
Trollmann wrote:

Das ist ja gut und schön, aber Versandverfahren müssen trotzdem so beendet werden, dass wir nicht mit einer Schwemme von Such- und Mahnverfahren nach einigen Wochen torpediert werden. Was die Briten dann nach Beendigung des Versandverfahrens anstellen, ist mir ehrlich gesagt zur Zeit als EU-Spediteur/Dienstleister egal.


Hallo Trollmann,

der UK-Zoll will mit dem vereinfachten Importverfahren eine reibungslose Versorgung der Insel sicherstellen. Das vereinf. Import-Verfahren gilt nicht für Zollverfahren. Wer mit T2 oder T1 nach UK kommt, ist von der Vereinfachung ausgeschlossen und muss normale Zollanmeldungen abgeben.
Das Problem verlagert sich auf die EU-Ausgangszollstellen. Dort müssen die Ausfuhr- und Versandverfahren erledigt werden. Ich hoffe, man hat dort vergleichbar einfache Lösungsansätze in der Schublade. Eine Zunahme von unerledigten Ausfuhren und Versandverfahren müssen wir wohl alle akzeptieren - auch der Zoll.

Hallo Waldorf,
vielen herzlichen Dank für die Klarstellung. Das hatte ich absolut falsch verstanden gehabt.
Also zusammengefasst: fährt man mit Versandschein nach GB, dann kommt man (theoretisch) an der EU-Außengrenze besser durch, aber hat dann das Problem mit der Importverzollung, fährt man ohne Versandschein, hat man das Problem an der EU-Außengrenze, aber nicht mehr in GB

Wie war das mit Pest und Cholera?

waldorf Geschrieben am 20 Februar 2019



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Das vereinfachte Importverfahren in UK (TSP) funktioniert nur, wenn man nicht mit T2/T1 in UK ankommt. Das bedeutet, dass die Ausfuhranmeldung an der EU-Außengrenze, also insbesondere in Calais erledigt werden muss.
Spediteure wollen tw. dennoch mit T1/T2 transportieren, weil "das an der Grenze schneller sei". Ob ich an der Grenze die Ausfuhranmeldung erledige oder die Durchgangsformalitäten für den Versand erledige, dürfte doch keinen erheblichen Unterschied machen? Basiert die Aussage, an der Grenze im Versand schneller zu sein, nicht nur darauf, dass ich im Normalfall ohne Versandverfahren nicht nur die Ausfuhr erledigen muss, sondern auch noch die Importabfertigung durchführen muss? Letzteres fällt ja gerade im TSP weg.

Vinnie Geschrieben am 18 März 2019



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Erstmal ein freundliches Hallo in die Runde. Ich bräuchte zu folgendem Thema Hilfe: Meine Firma importiert für einen englischen Kunden Ware aus China, die bei uns eingelagert und von hier aus an Kunden in ganz Europa verschickt wird. Verzollt wird auf die Engländer. Meine Frage dazu wäre, was sich nach dem Brexit am Ablauf ändert. Habe auf diversen Internetseiten nichts hilfreiches gefunden.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

MfG
Vinnie

waldorf Geschrieben am 18 März 2019



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wie wird denn im Moment verzollt? Ist der Engländer der Importeur ("Anmelder" i.S.v. Art. 5 Nr. 15 UZK). Wird die Zollanmeldung in seinem Namen abgegeben und ihr tretet als direkter Stellvertreter auf ?

Das geht im Brexit -Fall nicht mehr. Auf den Engländer darf dann hier nicht mehr angemeldet, es sei denn, er findet einen indirekten Stellvertreter, der alle Rechte und Pflichten übernimmt, insbesondere für die Abgaben haftet.

Vinnie Geschrieben am 18 März 2019



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18 März 2019
2 Beiträge
Hallo Waldorf,

Wir treten als direkter Vertreter auf.
Dann müssen wir uns wohl ansehen ob wir zukünftig als indirekter Vertreter auftreten können.

Vielen Dank für deine Antwort

waldorf Geschrieben am 21 März 2019



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1705 Beiträge
EUROTUNNEL - Pre Declaration ?

Hat jemand Informationen über die "Vorab-Deklaration", die vor der Beförderung im Eurotunnel in Richtung UK abgegeben werden muss ? Wer muss die abgeben - Ausführer oder Spediteur ? Welche Inhalte ? In welchem System ?

Als Ausführer gebe ich nur die Ausfuhranmeldung ab. Wenn die Einfuhr in UK im Rahmen des "Transitional Simplified Procedure (TSP)" erfolgt, besteht auch eine Befreiung von der summ. Eingangsanzeige/Entry Summary Declaration. Die kann es also eigentlich nicht sein.

Chev Geschrieben am 21 März 2019



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Aus welcher Quelle hast du das?

Ich denke, dass dies die Importverzollung auf UK-Seite betrifft.

Auf www.eurotunnelfreight.com steht geschrieben:

In a No Deal outcome, however, they would require goods imported to be pre-declared for Customs purposes in CDS, the new Customs Declaration System to replace CHIEF, which will be introduced next year....

waldorf Geschrieben am 22 März 2019



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Die Info über die Notwendigkeit einer Vorab-Anmeldung stammt aus dem Handelsblatt von gestern.

Sie bezieht sich auf die Einfuhr in UK.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Veröffentlichung von Eurotunnel aktuell ist. Dein Zitat stellt nur den Regelfall dar.
Seit 4.2. kann man das TSP beantragen, das keine transaktionsbezogene Anmeldung bei der Einfuhr mehr benötigt.
Hier nochmal der Link: www.gov.uk/guidance/re...out-a-deal

Ich bin übrigens sehr erstaunt, dass diese Info über TSP noch weitgehend unbekannt ist. Selbst auf aktuellen Infoveranstaltungen weisen sog. Experten nicht darauf hin.

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