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Sanktionslistenprüfung bei Privatverkäufen
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?
Exportmanager |
Geschrieben am 04 März 2019
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Dabei seit 09 März 2016 96 Beiträge
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Guten Morgen Forum,
beruflich habe ich gerade ein WBT zum Thema Exportkontrolle und Embargos absolviert. Ein Punkt war der Privatverkauf sensibler Güter, zB Notebooks, an mögliche Personen die auf Sanktionslisten stehen könnten, selbst bei innerdeutschen Verkäufen. Theoretisch müsste ich als Verkäufer den Käufer mit Blick auf mögliche Sanktiosnlisten prüfen. Fand ich ganz interessant.
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 04 März 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Sprichst du hier "Privatverkäufe" - also z. B. über Ebay - an oder handelt es sich um gewerbliche Verkäufe an Privatpersonen? Bei gewerblichen Verkäufen muss grundsätzlich immer geprüft werden, da die Sanktionslisten gegen natürliche Personen, Organisationen & Institutionen sowie Unternehmen gerichtet sein können. Eine Privatperson kann genauso von einer Sanktionsliste erfasst sein wie ein Unternehmen, eine Bank oder evtl. auch eine politische Partei oder ein Verein.
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Exportmanager |
Geschrieben am 04 März 2019
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Dabei seit 09 März 2016 96 Beiträge
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Hi Chev,
ich spreche tatsächlich von privat an privat. In der Theorie wäre ein privater Verkauf, zB über Ebay, an eine auf einer Sanktionsliste stehende Person, nicht zulässig und müsste, in der Theorie, im Vorfeld geprüft werden.
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waldorf |
Geschrieben am 04 März 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Leider funktionieren diese IT-basierten Prüfungen nur beim Versandhandel. Darüber hinaus erfolgen die Prüfungen m.W. nur im grenzüberschreitenden Handel. Warum eigentlich nur dort ? Weil wir hier clevere Zoll-Berater und -Softwarehäuser haben, die das zu einem Business gemacht haben.
Nach Exportmanagers Meinung müsste eigentlich auch jeder stationäre Verkauf über die Ladentheke im Inland geprüft werden. Wird aber nicht gemacht und ich halte das auch für unverhältnismäßig. Was ist denn eine "wirtschaftliche Ressource" ? Das Auto, der Laptop, die Axt, die Pizza oder Klopapier ? Wie soll denn eine Privatperson seinen Ebay-Käufer überprüfen ? Lasst die Kirche bitte im Dorf und macht euch das Zollleben nicht noch schwerer als es ohnehin schon ist.
Zuletzt bearbeitet von waldorf am 04 Mar 2019 - 17:07, insgesamt einmal bearbeitet |
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Exportmanager |
Geschrieben am 04 März 2019
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Dabei seit 09 März 2016 96 Beiträge
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Das sollte auch nicht als Anregung oder Aufforderung verstanden werden. Es ging um die Theorie bezogen auf den Fall von privat an privat.
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Chev |
Geschrieben am 04 März 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Mal etwas in die Zukunft geschaut, wäre das alles machbar - im Zuge weiterer Digitalisierung. IT-technisch auf jeden Fall denkbar, dass z. B. bei Ebay im Hintergrund irgendwelche Screenings laufen, die nach evtl. Listentreffern suchen. Dort könnten dann gewerbliche Versender drauf springen, aber evtl. auch private Versender.
Gibt es denn eine konkrete Rechtsgrundlage, wo das Thema "Exportkontrolle" für Privatpersonen konkret geregelt ist?
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Klingone |
Geschrieben am 05 März 2019
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Dabei seit 21 Juni 2007 100 Beiträge
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Chev wrote: |
Gibt es denn eine konkrete Rechtsgrundlage, wo das Thema "Exportkontrolle" für Privatpersonen konkret geregelt ist? |
Steht doch eh in jeder Verordnung dasselbe drin:
Zitieren:: |
Diese Verordnung gilt
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c) für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets
der Union,....
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Ich denke, da sollte als Rechtsgrundlage ausreichen.
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waldorf |
Geschrieben am 05 März 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Bevor der private Sektor als Markt für Sanktionslistenprüfungen entdeckt wird, würde ich vorschlagen
1. den gewerblichen Markt in den anderen EU-Mitgliedstaaten zu erschließen, denn außer in DE ist die Sanktionslistenprüfung im Außenhandel in der Mehrheit dort nicht bekannt (ausser vielleicht bei Tochtergesellschaften von dt. oder US-Unternehmen);
2. deutsche Behörden u.a. öffentliche Institutionen ins Visier zu nehmen. Es ging ja gerade ein Fall durch die Presse:
www.spiegel.de/politik...55396.html
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