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Zweck und Höhe Vorlageprovision Kapitalbereitstellungsprovision


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


MagNet-99 Geschrieben am 04 März 2019



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Zusammen,

wofür, wann und wie wird Vorlageprovision erhoben ?

Nach meinem Verständis hat der Customs Broker, der die Import-Verzollung macht ein Aufschubkonto damit der Zoll weiss, das er nicht auf seinen Einfuhrabgaben hängen bleibt. Der Broker geht also dem (Käufer) Empfänger des Abgabenbescheids gegenüber in Vorlage. Für diese Vorlage berechnet er eine Provision.

Stimmt das so ?
Ist die Provision pauschal oder anteilig zum Zollwert oder zu den Abgaben ?
Wie geht das ? Was sind übliche Provisionshöhen renomierter Unternehmen ?

Bitte helft mir das Thema zu vestehen. Danke !

Gruss
MagNet-99

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Exportmanager Geschrieben am 04 März 2019



Dabei seit
09 März 2016
95 Beiträge
Hallo MagNet-99,

Speditionen und KEP Dienstleister erheben die von Dir genannte Vorlageprovision, oder auch Kapitalbereitstellungsprovision, als Vergütung für die Verauslagung von Einfuhrumsatzsteuer und Zöllen. Nach erfolgter Zollanmeldung werden die Einfuhrabgaben dem Aufschubkonto der Spedition belastet. Die Zahlung der Abgaben erfolgt in der Regel nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Höhe der Vorlageprovision sollte der Klarheit halber bei Erteilung der Verzollungsvollmacht zwischen Euch und dem Spediteur vertraglich festgehalten werden. Besteht kein Vertrag und wurde eurerseits auch keine Verzollungsvollmacht erteilt, besteht meines Wisens auch kein Anspruch auf Zahlung der Vorlageprovision.

Ihr habt aber doch sicher auch ein eigenes Zollkonto, oder?

Ich erkundige mich aber nochmal genauer.

waldorf Geschrieben am 04 März 2019



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Wir hatten permanente Diskussionen über die Vorlageprovision unseres KEP. Das waren immer X% vom Warenwert, mind. 12,50 EUR. Wenn man sehr viele Kleinsendungen bekommt, kommt über die Minimale ganz schon was zusammen. Die Vorlageprovision wird immer in Rechnung stellt, auch wenn der Kunde seine Rechnung bezahlt, bevor der KEP im Rahmen seines Aufschubs selbst die Abgaben an den Zoll abführt. Die Lösung ist ein eigenes Aufschubkonto.

@MagNet: ein Customs Broker hat nicht deshalb ein Aufschubkonto, damit der Zoll weiß, das er nicht auf seinen Einfuhrabgaben hängen bleibt. Der eigentliche Grund ist, dass der Broker dann nicht jede einzelne Zollanmeldung einzeln und sofort, sondern einmal monatlich zahlen muss. Das ist für beide Seiten von Vorteil.

Klingone Geschrieben am 05 März 2019



Dabei seit
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100 Beiträge
waldorf wrote:
Die Vorlageprovision wird immer in Rechnung stellt, auch wenn der Kunde seine Rechnung bezahlt, bevor der KEP im Rahmen seines Aufschubs selbst die Abgaben an den Zoll abführt.

Die Bürgschaft will ja auch bezahlt sein ;-)

WiMa Geschrieben am 06 März 2019



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206 Beiträge
Was ein wenig ignoriert wird: Habe ich eine Bürgschaft von z.B. EUR 100000 beim Zoll hinterlegt und die zu zahlenden Eingangsabgaben überschreiten EUR 100000, dann muss ich sofort an das Zollamt überweisen. Also die Zahlungsfrist kann theoretisch auch 0 Tage betragen.

Bzw. der umgekehrte Ansatz wäre: Lieber Importeur überweise mir die geschätzten Eingangsabgaben im voraus und erst nach Eintreffen auf meinem Konto, beginne ich mit der Einfuhrzollabfertigung oder mach dir deine Verzollung selbst.

waldorf Geschrieben am 06 März 2019



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
WiMa wrote:

Bzw. der umgekehrte Ansatz wäre: Lieber Importeur überweise mir die geschätzten Eingangsabgaben im voraus und erst nach Eintreffen auf meinem Konto, beginne ich mit der Einfuhrzollabfertigung oder mach dir deine Verzollung selbst.


Das wäre aber nicht besonders kundenfreundlich. Das machst du einmal und dein Kunde ist weg. Nach meinen Erfahrungen ist die Zollabfertigung in DE ja häufig ein Zusatzservice der Spedition, den sie anbietet, wenn sie Fracht verkaufen will. Die Kosten für Zollabfertigungen sind m.E. in DE vergleichbar günstig (Personal + Software + Vorlage der Abgaben mit Ausfallrisiko ...) und ich vermute nicht, dass das ein grandioses Profit-Center ist, oder ?

WiMa Geschrieben am 08 März 2019



Dabei seit
08 Oktober 2009
206 Beiträge
wenn der Importeur speditionsfreundlich ist (er erlaubt mir eine vernünftigen Ertrag und zahlt die Rechnung pünktlich), dann bin ich durchaus auch kundenfreundlich. Ist er es nicht, besteht auch keine Notwendigkeit kundenfreundlich zu sein.

Kein Klempner repariert die Klospülung und aus Kundenfreundlichkeit erneuert er die Wasserleitung zur Waschmaschine umsonst.

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