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Freihandelsabkommen Schweiz - China


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Wessi2018 Geschrieben am 07 März 2019



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Ich habe auch noch so eine Gedankenkonstellation im Kopf, wo ich Mitwisser gebrauchen kann:

Die Mutterfirma produziert in Deutschland und beliefert regelmäßig ihre Tochterfirma in der Schweiz mit
präferenzbegünstigten Waren.

Ist es in irgendeiner Form möglich, von der Schweiz aus das Handelsabkommen mit China zu nutzen?
Wenn wir von Deutschland nach China liefern fallen aktuell 10% Zölle an.
Wenn dies von der Schweiz aus machbar wäre, würden diese gen 0% gehen!

Ist das total Quatsch oder irgendwie machbar?
Was muss beachtet werden?

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waldorf Geschrieben am 07 März 2019



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Wessi2018 wrote:
Ist das total Quatsch oder irgendwie machbar?
Was muss beachtet werden?


"Irgendwie machbar" wäre das schon, wenn du gegen das Abkommen verstößt und falsche Ursprungsangaben machst.
Ein FTA gilt nur zwischen den Vertragsparteien und nur für Ursprungserzeugnisse. Konkret heißt das, dass du nur schweizer Ursprungswaren zollbegünstigt nach CN liefern kannst. CH-Ursprungswaren müssen dort entweder vollständig hergestellt sein (das aus schweizer Holz hergestellte Alphorn) oder ausreichend be- oder verarbeitet sein (dazu müssen die produktspezifischen Kriterien erfüllt sein, z.B. Verarbeitung mit x % Wertsteigerung; vielleicht das aus deutschem Holz in der CH hergestellte Alphorn).

Das gilt natürlich auch umgekehrt. Man kann zwar ein chin. T-Shirt zollfrei in der CH importieren. Du kannst es aber nicht legal mit Präferenz aus der CH in die EU liefern. Da bewegt man sich in 2 verschiedenen Abkommen (CH-CN bzw. CH-EU), die keine Schnittmenge haben. Ein Transport oder eine Zollabfertigung verändert nie den Ursprung !

Wessi2018 Geschrieben am 07 März 2019



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31 Oktober 2018
43 Beiträge
Ok- das hat mir geholfen.
Grob hatte ich es im Kopf, brauchte aber zur Bestätigung jemanden der genauso denkt :-)

Danke

Chev Geschrieben am 08 März 2019



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Wenn das ginge, wären die Abkommen auch mehr oder weniger funktionslos. Die Abkommen werden ja zwischen den Vertragsparteien bilateral ausgehandelt und sollen die jeweilige Wirtschaft beider Vertrags-parteien stärken. Schön blöd, wenn das ausgehebelt werden könnte und dann andere Staaten die Nutznießer sind, die mit dem Empfangsland kein Abkommen geschlossen haben.

Einzige Ausnahme: Das Regionale Übereinkommen (Pan-Euro-Med-Zone). Dieses ist multilateral, also zwischen mehreren Vertragsparteien. Jedoch sind hieran auch gewisse Auflagen geknüpft und China ist in diesem Pott nicht mit drin (die Schweiz schon).
Beispiel: Ausfuhr aus DE nach CH unter Präferenzen (da Abkommen zwischen DE und CH). Wenn CH nun nach Marokko weiterverkauft, dürfte dieses nicht unter Präferenzen erfolgen (nur bei präferenziellem CH-Ursprung durch das Abkommen zwischen CH und MA). Durch das Regionale Übereinkommen darf jedoch der präferenzielle EU-Ursprung durch den Schweizer nach Marokko weitergegeben werden, wenn wie gesagt gewisse Kriterien nachgewiesen werden (Thema Kumulierung, etc.).

waldorf Geschrieben am 10 März 2019



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die Pan-Euro-Med ist ja in der Theorie auf den ersten Blick schön und gut. Sie ist aber in der Praxis extrem schwer umzusetzen. Das beginnt schon damit, seinen Lieferanten beizubringen, dass man jetzt Kumulationshinweise in den Ursprungsnachweisen braucht. Dann muss man noch hinbekommen, diese Informationskette bis zum Export in seinen Systemen durchzuziehen. Ich kenne nicht viele, die das (compliant) in größerem Stil abbilden können.

Chev Geschrieben am 10 März 2019



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1477 Beiträge
Hallo Waldorf,

da bin ich voll und ganz bei dir. Theoretisch möglich ist es dennoch. Viele lassen aufgrund der Komplexität aber die Finger davon. Ich denke, es macht nur Sinn, wenn es sich um größere Werte bzw. wiederkehrende Aufträge handelt. Hier könnte man evtl. versuchen, dies anzusetzen und den Aufwand zu betreiben.

Wir selbst setzen dies auch nicht um. Vor einiger Zeit hatten wir einen Fall, bei dem wir es fast getan hätten. Schweizer Handelsware mit präf. CH-Ursprung nach Ägypten weiterverkauft. Der Knackpunkt war, dass es keine EUR-MED-Ursprungserklärung auf der Rechnung des Schweizers war sondern nur eine "normale" EUR.1-Ursprungserklärung. Somit fehlten Angaben zur Kumulierung (Problematik wie von dir beschrieben). Selbst, wenn diese vorhanden gewesen wären, sind wir am Ende von der Sache abgerückt, da der Ägypter sonst von uns eine präf. Ursprungserklärung mit natürlich Schweizer und nicht EU-Ursprung bekommen hätte. Und wie ich mir habe sagen lassen, wirft das in Ägypten evtl. Fragen auf, da das Reg. Übereinkommen dort evtl. nicht gut genug verstanden wird, wenig bekannt ist und/oder absichtlich "verweigert" wird. Wenn ein Ägypter von einem EU-Lieferanten bestellt, dann erwartet er entweder, dass dieser gar keinen präf. Ursprung angibt (also ohne Präferenzen) oder präf. EU-Ursprung bescheinigt - nicht aber präf. CH-Ursprung.

Also durchaus komplex, aber theoretisch machbar in dieser Konstellation (CH - DE - Ägypten).

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