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Codierung für abschreibungspflichtige AGG für Dual use Güter nach China


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


EXSEPEI Geschrieben am 19 März 2019



Dabei seit
01 Dezember 2017
4 Beiträge
Wer kann mir bei der richtigen Unterlagen-Codierung der Ausfuhranmeldung helfen?

Ich habe 2 Maschinen 8458 9120 AL-Pos. 2B201c für China

Die Ware ist abschreibungsfplichtig.

Nebenbestimmungen: in Feld 23b "E"
Die Genehmigung wird mit der Auflage erteilt, dem BAFA den Eingang der Güter in China unverzüglich durch Vorlage einer zollamtlichen Bestätigung nachzuweisen.

EZT Online: X002 (und Y901)

Wäre X002 DEE in diesem Fall richtig oder X002 EU?

Schreibe ich dann in die Referenz Nummer/EU/001 oder statt EU DE?

Wäre prima wenn jemand helfen könnte.
Danke

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 19 März 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

Zitieren::

Die Ware ist abschreibungsfplichtig.

Was ist hiermit gemeint? Handelt es sich also um gelistete und somit genehmigungspflichtige Dual-Use-Güter mit Empfangsland China?

Falls ja, dann fällt die AGG "EU001" meines Erachtens vom Tisch, denn diese gilt nicht für China.
Die zugelassenen Länder sind auf zoll.de oder hier:BAFA ersichtlich. Bei letzterem Link bitte auch über die Nutzung von AGG informieren.

Wenn die Ware gelistet ist, läuft aus somit auf eine zu stellende Ausfuhrgenehmigung beim BAFA hinaus.

Ist sie nicht gelistet, wird lediglich "Y901" gesetzt und es muss nichts genehmigt werden.

EXSEPEI Geschrieben am 19 März 2019



Dabei seit
01 Dezember 2017
4 Beiträge
Die Ware ist genehmigungspflichtig und muss mengen- bzw. wertmäßig von der Genehmigung abgeschrieben werden.

Die Codierung wird X002 sein, aber ich bin mir nicht sicher ob dann DEE und auch nicht ob ich in der Referenz DE oder EU angeben muss.

Das Merkblatt zu den Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Anmeldung/Abschreibung
genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr habe ich bereits gelesen.

Erzi4 Geschrieben am 20 März 2019



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
In ATLAS den richtigen Unterlagencode für genehmigungspflichtige Waren anzumelden, kann schon eine Herausforderung sein. Sowohl die BAFA-Merkblätter als auch das Merkblatt "Onlineabschreibung" geben nur eingeschränkt eine Hilfestellung. Man braucht zusätzlich das EDIFACT-Implementierungshandbuch zu AES-Release 2.4 und die Codelisten I0136 und A0140, Alles verfügbar auf zoll.de.

Nach Entpacken des EDIFACT-Handbuchs auf den Ordner "html" wechseln und dort die Datei "index.html" doppelklicken. Auf der sich öffnenden Seite im Browser nach dem Link "E_EXP_DAT" suchen und anklicken. Auf der neuen Seite nun bis fast ans Ende zu "Unterlagen" runter scrollen. Eine anzumeldende Unterlage, wie in diesem Fall eine Ausfuhrgenehmigung, kann aus bis zu 10 Datensegmenten bestehen, die bei "Unterlagen" ausführlich erläutert werden. Welche Felder ausgefüllt werden müssen, ergibt sich aus den Informationen im Handbuch, in Verbindung mit den Angaben aus den Codelisten I0136 und A0140.

Ich habe Deine Frage so verstanden, dass Du eine Einzelgenehmigung des BAFA für eine Ausfuhr gelisteter Güter der AL-Position 2B201c nach China hast und keine Allgemeine Genehmigung. Wenn dem so ist, sieht die Codierung wie folgt aus:

Qualifikator = DEE
Typ = X002
Referenz = BAFA-Antragsnummer (7-8 Ziffern) + EU + lfd. Nummer der Genehmigungsposition (3 Ziffern) (Beispiel: 1234567EU001; bitte nicht von dem EU001 irritieren lassen, das ist ein unglücklicher Zufall. EU steht hier für eine Genehmigung nach EU-Recht, in Deinem Fall die EG-Dual-Use-VO und 001 für die erste Position auf der Genehmigung. Sollte Deine Ausfuhrgenehmigung mehere Positionen beinhalten, wären in der AM bei der Unterlagenposition entsprechend abweichende Referenzen anzumelden, also z.B. 1234567EU002, 1234567EU003 usw.)
Zusatz = leer (hier ist in diesem Fall nichts einzutragen)
Detail = AL-Nummer, z.B. 2B201c (Achtung: die AL-Nummer muss hier genauso angegeben werden, wie sie auf der BAFA-Genehmigung steht, jedoch ohne Leerzeichen!)
Datum der Ausstellung = Datum (TT/MM/JJJJ) der Ausstellung der BAFA-Genehmigung
Datum des Gültigkeitsendes = Datum (TT/MM/JJJJ) des Gültigkeitsendes der BAFA-Genehmigung
Wert = Abschreibungswert der Position in vollen Euro (Der Warenwert ist für Genehmigungen und Bescheide des BAFA sowie für Allgemeingenehmigungen generell anzugeben, auch wenn die jeweilige Genehmigung keine wertmäßige Abschreibung erfordert oder eine IT-technische Abschreibung nicht möglich ist.)
Maßeinheit = z.B. St für Stück (richtet sich nach Codeliste A0140; nur auszufüllen, wenn auch in der Ausfuhrgenehmigung eine Menge mit Maßeinheit angegeben ist)
Abschreibungsmenge = die zur Postion und Maßeinheit zugehörige Menge, z.B. 1

Bitte beachten: ich erkläre hier ausschließlich die Feldinhalte nach EDIFACT-Handbuch. Viele Softwareanbieter haben diese in Ihren Anwendungen teilweise anders genannt. Hierfür ggf. die Hilfefunktion der Anwendersoftware benutzen.

Viel Erfolg!
Saludos
Erzi4

EXSEPEI Geschrieben am 20 März 2019



Dabei seit
01 Dezember 2017
4 Beiträge
Hallo Erzi

das ist ja mal eine wirklich super brauchbare Hilfe und Erklärung.

Das mit EDIFACT ist ein super TIPP. Daran hatte ich noch gar nicht gedacht. :)

Genau so hätte ich auch codiert. Perfekt!

Riesen Dank für die Unterstützung!

viele Grüße
Alex

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