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Verfahrenscode 1000 oder 1040?


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


pat.korn Geschrieben am 26 März 2019



Dabei seit
26 März 2019
2 Beiträge
Hallo zusammen,

ich beschäftige mich noch nicht so lange mit Ausfuhranmeldungen, vielleicht kann mir hier jmd. helfen.
Wir versenden Bauteile für Holzverarbeitungsmaschinen (wir stellen sie auch selber her). Dies geschieht mit der Verfahrenscode 1000 (endgültige Ausfuhr und kein vorangegangenes Verfahren). Wenn die Bauteile dann als Rückware zur Reparatur zurückkommen, wie darf man sie wieder ausführen? Geschäftsvorgang 67 und Verfahrenscode 1000 oder 1040? Was muss man dabei beachten?
Wie sieht es bei Umbauten aus? Wenn die Teile nicht repariert sondern umgebaut (also verändert) werden?
Ist es schlimm, wenn man den falschen Verfahrenscode angibt?

Vielen Dank für eure Antworten

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waldorf Geschrieben am 26 März 2019



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Mach dir das Leben nicht unnötig schwer. Ich würde den Code vom Ursprung der Ware abhängig machen:
1000 für EU - 1040 für Drittland.
Wie willst du denn nachhalten, ob eine EU-Ware nach einer Ausfuhr schon mal als Retoure zurückkam ?
Die Verfahrenscodes gibt es jetzt seit 1988 und das war m.W. nie ein Thema. Lass uns auch bitte keines raus machen.

Chev Geschrieben am 26 März 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Sehe es auch so. Wenn ursprünglich mit Verfahren 1000 ausgeführt wurde, dann würde ich auch nach einem Re-Import wieder mit Verfahren 1000 ausführen.

Den Sinn und die Zweckmäßigkeit dieser Verfahrenscodes bei der Ausfuhr hatten wir hier schon einmal größer diskutiert.

Die Verfahrenscodes sind meiner Meinung nach wichtiger, wenn ich ein spezielles Zollverfahren durchführe bzw. beim Import.

Hier handelt es sich aber um das "normale" Ausfuhrverfahren, welches keines der speziellen Zollverfahren darstellt. Nur die "Art des Geschäftes" ist anders - hier würde ich die "21" verwenden (=Rücksendung von Waren).

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