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Abholung von Gefahrgut


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Dameuna Geschrieben am 08 April 2019



Dabei seit
04 Mai 2010
48 Beiträge
Hallo,
wir lassen Ware durch den russischen Kunden bei uns abholen, Lieferbedingung FCA. Es handelt sich um Druckfarbe UN 1210, III, 6 l in Blechdosen. Sind wir verantwortlich fürs gefahrgutgerechte Markieren oder der Abholer?

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hazmat82 Geschrieben am 14 Mai 2019



Dabei seit
19 Oktober 2018
15 Beiträge
Hallo Dameuna,
gemäß 1.4.3.2 ADR ist der Verpacker für das Markieren und Kennzeichnen der Verpackungen zuständig. Verpacker ist wer einfüllt und gegebenenfalls zum Versand vorbereitet.

Gruß
Stefan

DSO-Solutions Geschrieben am 20 Mai 2019



Dabei seit
20 Mai 2019
2 Beiträge
Hallo Dameuna,
ich kann leider aus Ihrer Frage nicht erkennen, ob Sie Verpacker oder Versender sind. Aber in jedem Fall hat hazmat82 recht mit der Aussage, dass der Verpacker für die ordnungsgemäße Kenzeichnung der Packstücke verantwortlich ist. Der Fall kann aber auch anders gelagert sein. Z.B. Wenn Palttierte Ware Umverpackt wird.
Das schließe ich aber in Ihrem Fall aus.
Gruß
Dirk
von www.dso-solutions.com

Dameuna Geschrieben am 08 Juli 2019



Dabei seit
04 Mai 2010
48 Beiträge
Hallo miteinander,
danke fürs Kommentieren. Ich hab mich bei der IHK noch schlau gemacht.
Der Fall liegt ja so: unser Kunde möchte selbst Versender sein, er organisiert einen Verpacker/Spediteur, der die Ware gefahrgut-und luftfrachtgerecht neu verpackt und zu ihm nach Russland liefert (per Luftfracht). Insofern sind wir nicht mehr verantwortlich für die Erstellung der Gefahrguterklärung und dürfen darin auch nicht als Versender stehen.
Für uns ist der Fall dann somit einfacher geworden.
Grüße

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