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ATR ohne Ausfuhranmeldung MRN


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


fjs02 Geschrieben am 05 April 2019



Dabei seit
22 Januar 2015
39 Beiträge
Guten Morgen,

ich hatte noch nie den Fall.

Wenn meine Ware in die Türkei einen Warenwert v. unter 1000,- Euro hat, erstelle ich ja kein ABD (habe also auch keine MRN-Nummer)

Diese Nr. muss doch aber ins ATR.1 eingetragen werden?!

Oder kann ich ein ATR auch ohne gleichzeitige Ausfuhranmeldung dem Zoll vorlegen (wie gesagt unter 1000,- Euro)

Gruß
EFF

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Chev Geschrieben am 05 April 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Auf Zoll.de heißt es zum Thema "Beantragung von A.TR":

"Feld 12: Ein Präferenznachweis wird durch die Zollstelle ausgestellt, wenn tatsächlich sichergestellt ist, dass eine Ausfuhr erfolgt. Obwohl dieses Feld grundsätzlich für Bescheinigungen der Zollstelle vorgesehen ist, hat deshalb hier der Ausführer unter "Ausfuhrpapier:" die MRN (Movement Reference Number) der Sendung einzutragen. Auch wenn im Einzelfall die MRN nicht eingetragen ist, kann die WVB ausgestellt werden, sofern die Ausfuhr dennoch sichergestellt ist."

Generell würde ich da immer die MRN eintragen, um Diskussionen mit dem Zollamt zu vermeiden.

Generell würde ich auch immer eine Ausfuhranmeldung erstellen, um durch den Ausgangsvermerk auch für Sendungen unterhalb von 1.000 EUR einen direkten Nachweis für umsatzsteuerfreie Drittlandslieferungen zu haben.

konitime Geschrieben am 15 April 2019



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Chev wrote:
Auf Zoll.de heißt es zum Thema "Beantragung von A.TR":

Generell würde ich auch immer eine Ausfuhranmeldung erstellen, um durch den Ausgangsvermerk auch für Sendungen unterhalb von 1.000 EUR einen direkten Nachweis für umsatzsteuerfreie Drittlandslieferungen zu haben.

Empfehle ich unseren Kunden auch immer. Wenn die Ware, aus welchen Gründen auch immer, zurückkommt, ist eine Rückwarenerklärung einfacher zu händeln.
Vor langer Zeit hat einer unsere Kunden viele kleine Sendungen zu Ihrer Niederlassung in Übersee geschickt, viele unter 1000 Euro. Als die Niederlassung aufgelöst wurde, kam vieles davon zurück und überwiegend konnte dafür keine Nachweis in form eines Ausgangsvermerk vorgelegt werden. Der Zoll berechnete dafür Zoll.

Wilfried

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