Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.036 registrierte User - 0 User online - 66 Gäste online - 61.028 Beiträge - 2.460.878 Seitenaufrufe in 2022



Mitnahme von Ersatzteilen durch Mitarbeiter im Flugzeug


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


_Denp_ Geschrieben am 03 Mai 2019



Dabei seit
03 Mai 2019
15 Beiträge
Guten Tag,

leider kann ich nichts zu dem Thema im Netz finden.
Vielleicht gibt es in der Community solche Fälle mit praktischen Tipps: :)

Ich würde gerne dringende Ersatzteile dem Mitarbeiter per Flugzeug mitgeben. Aber alles machen, damit
es sauber läuft. Die Ersatzteile sind für unseren ausländischen Kunden kostenlos, haben jedoch einen Warenwert über 1.000€.

Meine Vorstellung:
Ich kann ein ABD+Rechnung (DDP) erstellen, welches ich bei der lokalen Zollstelle gestelle.
Der Mitarbeiter kann damit im Flughafen Deutschland an der Auszuhrzollstelle die Ware abfertigen.

Wenn der Mitarbeiter dann im Empfangsland China oder USA ankommt, muss er durch den roten
Bereich gehen und die Ware abfertigen. Dazu nimmt er Bargeld mit.

Nun meine Frage:
Wir sind nicht! im Empfangsland registriert. Über welchen Namen macht unser Mitarbeiter den Import?
Über seinen eigenen privaten Namen?
Ich muss ja auf die Rechnung+ABD unseren Kunden als Empfänger schreiben. Aber ich kann den Import
ja nicht auf Namen unseres Kunden durchführen, habe weder seine Nummer (EORI o.ä.) noch bin ich
bevollmächtigt dazu...
Ich schätze in Deutschland würde man keinen Import ohne EORI-Nr. zulassen, zumal der Mitarbeiter
beruflich (Techniker) einreist.

Benötige ich also ein registiertes Unternehmen, welches mich bevollmächtigt den Import in deren
Namen durchzuführen?
Hat das so jemand schonmal gemacht?

Vielen Dank für eure Antwort

CARGOFORUM PARTNER

McElrond Geschrieben am 03 Mai 2019



Dabei seit
20 Februar 2018
73 Beiträge
Moin,

ich würde empfehlen, einen Spediteur oder Zollagenten im Empfangsland zu kontaktieren und ihn die Formalitäten erledigen / vorbereiten zu lassen.
Dein Haus- und Hofspediteur kann dir da meist schon weiterhelfen :)

Cheers

_Denp_ Geschrieben am 03 Mai 2019



Dabei seit
03 Mai 2019
15 Beiträge
McElrond wrote:
Moin,

ich würde empfehlen, einen Spediteur oder Zollagenten im Empfangsland zu kontaktieren und ihn die Formalitäten erledigen / vorbereiten zu lassen. Dein Haus- und Hofspediteur kann dir da meist schon weiterhelfen :)

Cheers
Hallo McElrond,
danke für deine Nachricht. Also Mitnahme im Flugzeug und dann vor Ort von unserer Spedition abwickeln lassen?
Hast du damit Erfahrungen gesammelt?

Dankeschön

Gruß _Denp_

WiMa Geschrieben am 06 Mai 2019



Dabei seit
08 Oktober 2009
206 Beiträge
Wenn es sich nicht gerade um (Einfuhr-)genehmigungspflichtige Ware handelt, soll der Mitarbeiter einfach am
Ankunftsflughafen zum Zollamt gehen und die Sendung anmelden.

Im Prinzip nichts anderes, als wenn ein Urlauber seine Reisemitbringsel, wenn er den Freibetrag überschreitet, beim
Zoll anmeldet / verzollt.

Natürlich kann man auch ein Theater daraus machen und einen Spediteur einschalten. Aber muss man alles mehr
verkomplizieren, als notwendig ?

waldorf Geschrieben am 06 Mai 2019



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
WiMa wrote:
Natürlich kann man auch ein Theater daraus machen und einen Spediteur einschalten. Aber muss man alles mehr verkomplizieren, als notwendig ?


Theater ist das nicht. Wir schalten in vergleichbaren (und seltenen) Fällen auch einen Spediteur ein, weil wir unseren Kollegen nicht zumuten wollen, sich mit ausländischen Zollbeamten "herumzuschlagen". Die Kollegen können fachlich und sprachlich nicht immer alle Fragen der Zöllner beantworten. Wenn ein Profi das vor Ort macht, geht das viel schneller.

WiMa Geschrieben am 07 Mai 2019



Dabei seit
08 Oktober 2009
206 Beiträge
Ja kann man - ist aber auch eine Kostenfrage - wenn Du USD 350 - 500 oder noch mehr zur Verfügung hast, gerne.

Es ist nur eine Frage der Kosten. Ein Monteur, der in Mogadischu oder Shenyang schon mal eine Maschine/Anlage in
Betrieb genommen hat, der kommt locker durch den Zoll (ohne zu schmuggeln). Bei einem Diplom-Logistiker, der zwar wunderschön die INCO-Terms aufzählen kann, würde ich aber auch die Unterstützung durch einen Zolldeklaranten vorschlagen.

_Denp_ Geschrieben am 08 Mai 2019



Dabei seit
03 Mai 2019
15 Beiträge
Hallo, danke für eure Antworten.
Die Ware wurde nun mit UPS versendet, aber ich habe mich beim Zollamt nochmal schlau gemacht und wir regeln es jetzt bei uns demnächst so:

(( Klar sollte sein:
Die Ware muss bei Landgrenzenübertritt, also bei Verlassen der EU und bei Ankunft im Empfangsland, dem Zoll (Ausgangszollstelle) vorgezeigt (=gestellt) werden.
Die Dokumente und die Ware muss gezeigt werden und es muss klar sein, dass das Bauteil auch das Teil auf den Dokumenten ist (Nämlichkeitssicherung) z.B. mittels Seriennummer oder genauer Typenbezeichnung.
Bei Waren über 1.000€ bracht man natürlich ein ABD.
))

Ablauf kommt es auf Handgepäck oder Gespäckaufgabe an, man bei Gepäckaufgabe und Zwischenstopp innerhalb der EU keinen Zugriff auf das Gepäckstück hat - daher:
Ware im Handgepäck mit Zwischenflughafen innerhalb der EU: z.B. Berlin->EU-Airport z.B. Frankfurt->Mexiko:
Bei EU-Airport vorzeigen Ausgangszollstelle (z.B. Frankfurt), also Berlin->Frankfurt muss nichts gezeigt werden

oder

Bei Ware im Handgepäck mit Direktflug aus der EU: z.B. Berlin->Mexiko
oder Gepäckaufgabe mit Inlandsflug: z.B. Berlin->Frankfurt->Mexiko oder Direktflug Berlin->Mexiko
Achtung, vor der Gepäckaufgabe bei Berliner Ausgangszollstelle vorzeigen.

Man sollte auch vorher anrufen beim Flughafen und die Öffnungszeiten abstimmen.


Im Empfangsland:
Mitarbeiter muss im Empfangsland durch den roten Bereich gehen und den Import über seinen Namen durchführen. Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren sind zu bezahlen.
Wir brauchen dafür nicht registriert sein. Da der Mitarbeiter das auf seinen Namen importiert.

Natürlich ist es dann für den Kunden schwierig ohne MwSt. die Rechnung zu bezahlen, da er keinen Import vorweisen kann. Daher werden wir den Ablauf nur bei kostenlosen Sendungen anwenden.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich