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Export von Kugellagern in die Schweiz


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


meli90 Geschrieben am 07 Mai 2019



Dabei seit
07 Mai 2019
1 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich habe hier ein Kugellager mit der Zoll Tarifnummer 8482 1010.
Was muss ich hier im Hinblick auf die Ausfuhrgenehmigung beachten?
Habe herausgefunden dass es sich bei den Kugellagern um ein Dual Use Gut handelt.

Danke schon mal für eure Antworten

Viele Grüße Meli

CARGOFORUM PARTNER

_Denp_ Geschrieben am 08 Mai 2019



Dabei seit
03 Mai 2019
15 Beiträge
Hallo Meli,

wenn es wirklich eine DUAL-USE Ware ist brauchst du eine Genehmigung der BAFA oder kannst auch bei einigen Länder allgemeine Genehmigungen nutzen. Das solltest du jedoch erstmal richtig prüfen und ist nicht einfach zu erklären.

Woher weist du, dass du eine Genehmigung benötigst?
Dazu gehe auf Bafa.de --> Außenwirtschaft --> Ausfuhrkontrolle --> Güterlisten --> Anhänge EG-DUALUSE-Verordnung
In den Anhängen sind die DUAL-USE Waren beschrieben.

Das Umschlüsselungsverzeichnis (auch auf der Seite) ist eine reine Arbeitshilfe. Dort kannst du mit der Zollcodenummer die Kategorie herausfinden, welche dann in den Anhängen wiederzufinden ist.

Ich empfehle dir, dass mit jemanden der Produktkenntnisse hat und jemanden der sich mit Dual-Use-Ware auskennt abstimmen. Nur weil die Zolltarifnummer sagt es könnte DUAL-USE Ware sein, heißt es nicht dass die Ware es auch ist.

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