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Zollabwicklung im eCommerce über Marktplätze
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
waldorf |
Geschrieben am 20 Mai 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Im ECommerce werden sog. Marktplätze immer wichtiger. Der Betreiber A bietet Ware an, die den Fa. B, C und D gehören. A stellt den Online Shop und die Logistik. Wenn ein Kunde aus der CH Ware von B, C und D bestellt, stellt sich die Frage der Ausfuhrabwicklung. A hat sicher kein Interesse, direkter Stellvertreter zu sein. Folglich müsste er eigentlich 3 Ausfuhranmeldungen abgeben als direkter Stellvertreter für B, C und D (die 1.000 EUR-Grenze ignorieren wir hier mal). Wenn ein Kunde aus der CH Ware von B, C und D bestellt, verschickt A nur ein Paket von 3 Verkäufern, also 3 Ausführern. 3 AM pro Paket sind zwar nicht verboten, aber in der Praxis problematisch. Den KEPs gefällt es nicht, wenn sie einem Paket 3 Zollvorgänge zuordnen müssen. Fehler, also unerledigte AM, sind wahrscheinlich. Für die Retoure gilt das für die Anmeldung der Rückwaren analog.
Wie macht das A – wie bekommen B, C und D die Ausfuhrnachweise? Wie können B, C und D bei einer Betriebsprüfung die Rückwarenabfertigung nachweisen.
Meine Erfahrungen mit ECom sind so, dass korrekte Zollabwicklung nicht unbedingt eine besonders hohe Prio haben. Umsatz, niedrige Transaktionskosten und Geschwindigkeit sind dort deutlich wichtiger.
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CARGOFORUM PARTNER
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Erzi4 |
Geschrieben am 21 Mai 2019
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Dabei seit 02 Dezember 2008 488 Beiträge
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Ich denke, man darf in diesem Fall die statistische Wertschwelle nicht ignorieren. Denn die meisten Sendungen werden tatsächlich unter 1.000 Euro liegen. Diese werden dann bei der Ausgangszollstelle mündlich angemeldet. Dass sich dann u.U. mehere Ausfuhrsendungen in einem gemeinsamen Packstück befinden können, ist in diesem Fall unerheblich. Nicht umsonst haben sich die deutschen Versandhändler mit Händen und Füßen gegen die Abschaffung der mündlichen Anmeldung bei betroffenen Sendungen 2016 gewehrt und sich für das Ausfuhrverfahren letztlich auch durchgesetzt.
Sollte der Warenwert die statistische Wertschwelle überschreiten, könnte ich mir gut vorstellen, dass der Versandhändler dann auch einen Packstücksplit von sich aus vornimmt. Bekommt der Kunde seine Bestellung halt in mehreren Teilsendungen.
Saludos
Erzi4
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waldorf |
Geschrieben am 21 Mai 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Danke, aber in unseren Fällen kann bereits eine Bestellung die 1000 €-Grenze überschreiten. Weil mehrere Schweizer täglich bestellen, ist das sicher der Fall. Die Plattformbetreiber wollen und/oder können Bestellungen von mehreren Verkäufern nicht aufteilen. Als Kunde fände ich es auch doof und unverständlich, wenn ich eine Bestellung in 3 Päckchen bekomme.
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Chris841 |
Geschrieben am 22 Mai 2019
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Dabei seit 17 September 2018 9 Beiträge
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Zitieren:: |
Als Kunde fände ich es auch doof und unverständlich, wenn ich eine Bestellung in 3 Päckchen bekomme. |
Noch schlimmer finden die Kunden (meistens) den Gang zum Zollamt wenn z.B. die Wertgrenze gerissen wird und dann och Zoll und Steuern hinzukommen.
Je nach Arbeit und Öffnungszeiten muss man dafür frei nehmen usw., deswegen wird sehr gerne eine Sendung geteilt.
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waldorf |
Geschrieben am 22 Mai 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Danke Chris, aber auch diese Antwort löst meine Frage nicht. Die Lieferungen der Plattformen in die CH sind so organisiert, dass die Zollabfertigung dort so gelöst ist, dass der bestellende Kunde nie mit Zollformalitäten belästigt wird. Ich weiß auch, dass die Plattformen so verfahren, dass Waren mehrerer Verkäufer in einem Paket ausgeführt werden, verstehe aber nicht, wie sie das zolltechnisch sauber hinbekommen.
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waldorf |
Geschrieben am 28 Mai 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Um meine Frage auf auch auf innergemeinschaftliche Lieferungen auszudehnen - eigentlich müsste doch der Plattformbetreiber seinen verkaufenden Partnern auch die Verbringungsnachweise für die Umsatzsteuerfreiheit zur Verfügung stellen - sowie bei Retouren den Partner informieren, dass er das als innergemeinschaftl. Erwerb anmeldet. Auch das stelle ich mir kompliziert vor.
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voltoo |
Geschrieben am 13 Oktober 2019
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Dabei seit 14 Mai 2019 8 Beiträge
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Hi waldorf,
wir haben ähnliche Promlematik mit eCommerce Ausfuhrlieferung nach China.
bei uns sind die Warenwert aber am meinsten unter 1000 Euro. Auch wenn jmd zu viel bestellt hat, Teilen wir die Bestellung auf mehrer Paketen um die Ausfuhranmeldung zu vermeiden. Dafür muss du nur in Name des Spedition eine Galangsbestätigung oder Ausfuhrbeseinigung erstellen.
wenn du aber viele eCommerce Ausfuhrlieferung über 1000 Euro hast, probier mal API Anbindung mit dem Softwareanbieter um die Ausfuhranmeldung zu automatisieren. vorausgesetzt Wenn die Bestellungen alle aus ein Marktplatz stammen.
Gestellung bei der AusgangsZA reicht es mit MRN Nummer.
Wenn du täglich hunderte MRNs gestellen, dann ist es für die Abfertigungsbeamter wurst ob du Waren aus 3 ABD in eine Päckchen verpackt.
gruß
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waldorf |
Geschrieben am 14 Oktober 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Voltoo, das hast du falsch verstanden. Wenn ich die Ware selber verschicken würde, wäre das kein Problem.
Bei dem Marktplatz-Konzept bietet der Marktplatz-Betreiber Ware an, die mir gehört Er ist auch für die Logistik verantwortlich und macht dann u.a. auch die Ausfuhrabwicklung und müsste Ausfuhranmeldungen als Vertreter für mich erstellen -bzw. bei EU-Lieferungen entsprechende Nachweise liefern- sowie die Rückwarenabfertigung als Stellvertreter durchführen.
Ich habe noch nicht verstanden, wie die Marktplatzbetreiber dies zoll- und umsatzsteuerrechtlich sauber abbilden.
PS: deine Vorgehensweise, Verkäufe über 1.000 EUR auf mehrere Sendungen unter 1.000 EUR aufzuteilen, um keine Ausfuhranmeldung zu erstellen, wird dem Zoll nicht gefallen.
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