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T2LF Hinweis auf Rechnung


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Wessi Geschrieben am 03 Mai 2019



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Transporte auf die Kanaren
Wie sind eure Erfahrungen mit dem T2LF Hinweis auf der Rechnung im Vergleich zu dem tatsächlichen T2LF Dokument.
Unser Zollamt meint, dass es noch nicht praxistauglich wäre.

Lieferung von Waren in Gebiete die nicht zum Steuergebiet zählen

Das Zollrecht gilt gleichermaßen für Lieferungen in Gebiete der Europäischen Union die zwar zum Zollgebiet gehören, in denen die Mehrwertsteuerrichtlinie jedoch keine Anwendung findet. Für diese Lieferungen ist gleichfalls eine Zollanmeldung abzugeben, obwohl die Sendung das Zollgebiet nicht verlässt. Auch hier ist entsprechende Nachweisführung erforderlich, um eine umsatzsteuerbefreite Lieferung tätigen zu können.

Da die Sendung im Zollgebiet der Union erfolgt muss der Unionscharakter der Waren nachgewiesen werden, damit bei der Einfuhr in diese Ausnahmegebiete nicht der Drittlandszollsatz zur Anwendung gelangt. Diese Nachweisführung erfolgt:
•Gemäß Art. 124a Verordnung (EU) 2015/2446 (UZK-DA) kann der Nachweis des Unionscharakters der Waren, die in nicht zum Steuergebiet der Union gehörende Gebiete oder aus diesen in das übrige Zollgebiet befördert werden, bis zur Anwendung des elektronischen Systems Proof of Union Status-System (PoUS) durch Vorlage eines Versandpapiers T2LF, erbracht werden. Diese Papiere sind der zuständigen Zollstelle grundsätzlich vor Abgang der Waren zur Anbringung eines Sichtvermerks vorzulegen. Bis zu einem Sendungswert von 15.000 EUR kann auf der Handelsrechnung oder dem Beförderungspapier der Ausdruck T2LF ohne Bestätigung der Zollbehörde angebracht werden.


•Mit Versandschein T2F (internes Unionsversandverfahren gem. Art. 188 UZK-DA iVm. Art. 1 Abs. 3 UZK. Wenn der Transport per Luftfracht erfolgt gibt es die Vereinfachung, dass die Luftverkehrsgesellschaft das Manifest mit dem Zusatz T2F als Nachweis des Unionscharakters versehen kann.


•Auch bei Luft- oder Seetransporten kann das Manifest vereinfacht mit dem Zusatz T2LF als Nachweis des Unionscharakters dienen.

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waldorf Geschrieben am 03 Mai 2019



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Wessi wrote:
Unser Zollamt meint, dass es noch nicht praxistauglich wäre.


Woher wissen die das? Habe selber keine konkrete Erfahrungen damit auf den Kanaren, aber die Regelung mit dem T2L-Vermerk auf der Rechnung ist doch nicht neu. Der UZK ist jetzt schon 3 Jahre alt und es gab sie auch schon davor in der ZKDVO. Für die Zöllner auf den Kanaren ist doch die T2L/T2LF ihr tägliches Brot - die sollten sich damit schon auskennen.

Hat dein Zollamt vielleicht zu wenig Arbeit und braucht Arbeitspunkte für die Statistik ?

Wessi Geschrieben am 03 Mai 2019



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25 November 2010
71 Beiträge
waldorf wrote:

Hat dein Zollamt vielleicht zu wenig Arbeit und braucht Arbeitspunkte für die Statistik ?

Könnte passen!

Chev Geschrieben am 03 Mai 2019



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1477 Beiträge
Ich erstelle immer das Dokument. Hat mehr Charakter und wird durch die Zollstelle gestempelt.

Eine Rechnung (bis 15.000 EUR / früher: bis 10.000 EUR) mit entsprechendem T2LF-Vermerk ist laut den Vorschriften zwar zulässig, aber evtl. hat das Zollamt hier recht, denn es gibt keinen klar definierten Rechnungstext (ähnlich einer präferenziellen Ursprungserklärung). Eine Rechnung wird selbst ausgestellt und unterschrieben/gestempelt, ein T2LF vom Zoll. Letzteres hat mehr Aussagekraft beim "Import". Nicht alles was rechtlich zugelassen ist, muss auch praxistauglich sein.
Am Ende könnt ihr, egal was euer Zoll sagt, es einfach mal testen mit der Rechnung. Wenn der Empfänger dies akzeptiert, dann ist doch alles bestens?

Klingone Geschrieben am 03 Juni 2019



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100 Beiträge
Wir (Spedition) transportieren regelmäßig Sendungen auf die Kanaren (und auch andere Gebiete) für die ein T2L benötigt wird.

Bisher gab es noch nirgends Probleme, sogar wenn das T2LF einfach mit der Hand ergänzt wurde.

Chev Geschrieben am 03 Juni 2019



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1477 Beiträge
Zitieren::

sogar wenn das T2LF einfach mit der Hand ergänzt wurde.

Meinst du auf der Rechnung oder meinst du das "F", welches auf dem Formular noch hinzugefügt werden muss - wenn man z. B. nur eine T2L-Vorlage hat? Wir haben nur T2L-Vorlagen, das "F" müssten wir theoretisch hinzufügen - tut aber niemand. Z. B. nach Réunion war es aus meiner Sicht noch nie ein Problem, wenn das "F" fehlte.

Klingone Geschrieben am 04 Juni 2019



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21 Juni 2007
100 Beiträge
Ich meinte auf die Rechnung einfach rechts oben "T2L(F)" dazuschreiben (sofern natürlich alle Angaben drauf sind).

Chev Geschrieben am 04 Juni 2019



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1477 Beiträge
Habe ich bislang noch nicht ausprobiert. Wäre aber sicherlich eine Erleichterung.

Gibt es außerhalb der Kanaren noch weitere positive Erfahrungswerte mit dem Vermerk auf der Rechnung? (z. B. bei Réunion, Mayotte oder auch Zypern, Malta)

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