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EUR 1 - Ursprungseigenschaft prüfen


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Messi7 Geschrieben am 25 Juni 2019



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07 Oktober 2015
7 Beiträge
Guten Tag Zusammen,

da die EUR1 bei uns selten vorkommt, muss ich mich immer wieder einarbeiten/einlesen. Nun bin ich ein wenig verwirrt und hoffe, dass ich hier Hilfe bekomme.

Folgender Sachverhalt:

Wir haben eine Sendung über 6000 € für einen norwegischen Kunden.
Ich möchte dem Kunden gerne eine EUR1 ausstellen.

Jetzt bin ich ein wenig verwirrt, wie ich den Ursprung ermitteln soll. Die auszuführenden Mäntel (Zolltarifnummer 62019300) werden hier bei uns in DE gefertigt. Alle eingesetzten Materialien haben EU Ursprung.

Jetzt stellt sich mir die Frage, spricht man hier von einer vollständigen Gewinnung oder Herstellung?
Kommt die Listenregel demnach gar nicht zur Geltung?
Müsste man sich an der Listenregel bedienen, wenn ein Vormaterial keinen EU Ursprung hat?

Was müsste ich dem Zollamt bei der Beantragung der EUR 1 vorlegen, wenn es sich um eine vollständige Gewinnung oder Herstellung handelt? ALLE LLE's der Materialien + Stückliste?

Was müsste ich dem Zollamt bei der Beantragung der EUR 1 vorlegen, wenn das Produkt die Listenregel erfüllt. Die

Listenregel besagt:
Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen
"Herstellen aus Garnen"

Vielleicht ist hier jemand, der mir kurz und knapp den Sachverhalt erklären kann. Ich wäre euch dankbar:-)

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waldorf Geschrieben am 25 Juni 2019



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1705 Beiträge
Wow, alle Materialien eines Mantels mit EU-Ursprung - herzlichen Glückwunsch. Gilt das wirklich ausnahmslos für alle ? Bist du sicher, dass die LE/LLE, die du bekommen hast, auch wirklich stimmen? Die vielen kleinen Textil-Lieferanten sind häufig mit den komplexen Ursprungsregeln überfordert und machen -bewusst oder unbewusst- falsche Angaben. Bei den strengen Regeln für Bekleidung reicht u.U. eine LE/LLE, die (nachtäglich) platzt, und die Zollfreiheit ist weg.

Wenn du die EUR.1 beantragst, musst du alle LE/LLE beim Zoll vorlegen. Da ist es eigentlich egal, ob du beim vollständigen Herstellen oder der Listenregel bist.

Messi7 Geschrieben am 26 Juni 2019



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7 Beiträge
@waldorf, danke für deine Antwort.

Also ich gehe davon aus, dass alle LLE's unserer Lieferanten richtig ausgestellt sind:-)

Okay nehmen wir an, ein Material hat keinen EU Ursprung, dann erlangen wir doch auf Grund der Listenregel trotzdem den EU Ursprung, da wir die Regel erfüllen. "Herstellen aus Garnen": Bedeutet Garne ohne EU Ursprung wurden in der EU zum Gewebe vearbeitet und aus dem Gewebe wurden die Mäntel hergestellt (quasi doppelter Positionswechsel). In dem Fall habe ich beim Zollamt nur eine LLE als Nachweis zur Verfügung gestellt und zwar die LLE vom Gewebe. Nach meinem Verständnis, muss ich doch nicht alle LLE's als Nachweis zur Verfügung stellen oder sehe ich das falsch? Bis jetzt hat das Zollamt nicht gemeckert.

waldorf Geschrieben am 26 Juni 2019



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die Einhaltung der Ursprungsregel "Herstellen aus Garnen" bezieht sich nicht nur auf den Oberstoff, sondern auf alle verwendeten textilen Vormaterialien der Stücklisten wie Futter, Einlagen etc.. Die Toleranzregeln für den Einsatz von nicht-präf. Vormaterial ist ja stark eingegrenzt. Du kannst nicht-textile Vormaterialien wie Knopfe und RV ohne Ursprung uneingeschränkt einsetzen. Für textiles Vormaterial gilt eine Toleranz von 8% des Ab-Werk-Preises, von dem wiederum Futter und Einlagestoffe -und das ist im Einzelfall gar nicht so leicht zu definieren, was darunter zu verstehen ist- ausgenommen sind -> ein Quadratmillimeter chinesisches Futter macht deine Präferenz kaputt.

Die Folge: komplette Vorlage von LE/LLE für alle textilen Vormaterialien deiner Stückliste.
Weil der Aufwand so hoch ist (vor allem, weil diese Regeln kaum IT-technisch prüfbar sind) und zusätzlich ein hohes Risiko falscher LE/LLE besteht, lassen wir die Finger von Präferenzen.

Auch wenn dein ZA momentan größzügiger verfährt, könntest du Probleme bekommen, falls dort ein neuer Zöllner kommt oder du eine Betriebsprüfung hast -entweder als Regelprüfung oder (wahrscheinlicher) aufgrund eines Nachprüfungsersuchens aus Norwegen. Die hatten wir in der Vergangenheit permanent und wenn du dann für 500 verschiedene Styles die kompletten BOMs mit LE/LLE nachweisen sollst, warst du monatelang beschäftigt.

Messi7 Geschrieben am 26 Juni 2019



Dabei seit
07 Oktober 2015
7 Beiträge
Oh je, das klingt ja kompliziert.

Bin immer davon ausgegangen, dass die Listenregel ausschlagebend ist, klar verstehe auch dass das Futter und anderen Einlagenstoffe darunter fallen.

Hier mal ein Auszug von der IHK Düsseldorf.

Das aufgeführte Beispiel basiert auf den Präferenzregelungen der EU mit Ägypten (EG). Unbestickte Damenblusen sind von der HS-Position ex Kapitel 62 erfasst. Dies ist aus dem Feld der HS-Position in Verbindung mit der Warenbezeichnung zu entnehmen. Die erste Stufe der HS-Position erfasst das gesamte Kapitel 62 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. In der zweiten Stufe sind einige Ausnahmen aufgeführt. Die Ausnahmen beinhalten in diesem Fallbespiel lediglich Erzeugnisse, die bestickt sind. Das Kriterium in der Be- oder Verarbeitungsliste im Verhältnis zu dem Abkommensland sieht für eine ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung für unbestickte Damenblusen das Herstellen aus Garnen vor. Dies ist eine versteckte Klausel des doppelten Positionswechsels und kommt lediglich bei Textilerzeugnissen (Kapitel 50 – 63 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik) zur Anwendung. Der Wortlaut des doppelten Positionswechsels ist in keiner Be- und Verarbeitungsliste explizit aufgeführt. Allerdings sind die Erfüllungskriterien einem doppelten Positionswechsel gleichzusetzen. Das Kriterium Herstellen aus Garnen, z.B. HS-Position 5205 (Baumwollgarne), würde bedeuten, dass im ersten Schritt aus den eingesetzten Baumwollgarnen ein Gewebe (HS-Position 5209) entstehen muss. Anschließend ist aus dem Gewebe (HS-Position 5209) eine unbestickte Damenbluse (HS-Position (6209) herzustellen. Erst wenn diese zwei Tatbestände erfüllt sind, kann die unbestickte Damenbluse den präferenziellen Ursprungsstatus der EU im Verhältnis zu den Präferenzabkommen mit Ägypten verliehen bekommen

Daraus resultiert meine vorige Antwort. Wo finde ich die Toleranzregel? Okay es macht Sinn, dass nicht-textile Vormaterialien ungeeingeschränkt eingesetzt werden können. Das klingt logisch. Nichtsdestotrotz wird die Toleranzgrenze von 8 % des Ab-Werk-Preises bei nicht-textile Vormaterialien definitiv nicht überschritten. Abgesehen davon haben alle unsere Vormaterialien EU ursprung (sofern sie richtig sind).

"ein Quadratmillimeter chinesisches Futter macht deine Präferenz kaputt" Hätte nicht gedacht, dass es wirklich so streng genommen wird!

waldorf Geschrieben am 26 Juni 2019



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die Toleranzregel findest du hier (Bemerkung 6): wup.zoll.de/wup_online...ition=6201

Das Blusenbeispiel stellt nur die Grundsatzregel der Zweistufigkeit dar. In der Praxis wird in der EU nur noch relativ selten Gewebe aus Drittlandsgarnen gewebt. Häufig werden bereits Rohgewebe eingeführt und hier nur noch behandelt. Dann kommen die noch viel komplizierteren Alternativregeln für die Gewebe zur Anwendung - und die sind erst recht fehleranfällig. Hier beispielhaft die für HS 5111: wup.zoll.de/wup_online...ppen_id=19

Bedrucken mit mindestens zwei Vor— oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet

Messi7 Geschrieben am 26 Juni 2019



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okay verstehe!

Danke für die ausreichende Erklärung!

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