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Seefracht mit Incoterm FOB Klausel


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


Messi7 Geschrieben am 15 Juli 2019



Dabei seit
07 Oktober 2015
7 Beiträge
Hallo Zusammen

bis jetzt haben wir stets Luftfrachtsendungen gehabt, meistens CPT oder FCA.

Nun möchte ein Kunde aus Indien die Sendung per Seefracht haben. Incoterm wäre z.B. FOB any EU Hafen.

Davon möchten wir weg, da wir so wenig wie möglich an Transportkosten selbst tragen möchten. Ggfs wäre EXW eine Möglichkeit.

Die Zahlungsabwicklung läuft über einen L/C.

Jetzt zu meiner Frage: Wie läuft es in der Praxis ab?

Angenommen wir bleiben bei FOB. Demnach müssten wir die Kosten bis zum Schiff inkl. Verladung tragen. Den Transport soll jedoch der Kunde in die Wege leiten.

Würde die Spedition einen Teil des Tansportes an uns berechnen und den großen Teil an den Kunden? Gibt es nicht die Möglichkeit bei FOB zu bleiben, jedoch müsste der Kunde die ganzen Transportkosten tragen?

Kann man alternativ nicht FCA (Ort unseres Firmensitzes) wählen, sodass wir mit den Transportkosten nicht zu tun haben. Bei dieser Klausel würden wir unsere Lieferpflicht erfüllen, wenn wir die Ware dem LKW übergeben hätten.

Falls mich jemand hier aufklären kann, wäre ich sehr dankbar.

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Chev Geschrieben am 15 Juli 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Bei FOB tragt ihr alle Kosten und Gefahren bis hin zur Verladung auf das Seeschiff. Nach Verladung übernimmt der Kunde sämtliche Kosten und Gefahren.

Zitieren::

Kann man alternativ nicht FCA (Ort unseres Firmensitzes) wählen, sodass wir mit den Transportkosten nicht zu tun haben. Bei dieser Klausel würden wir unsere Lieferpflicht erfüllen, wenn wir die Ware dem LKW übergeben hätten.

Korrekt. Kosten- und Gefahrenübergang wird im Prinzip auf den eigenen Firmensitz vorverlagert.
"FCA Firmensitz" bzw. "FCA Seehafen" ist besser geeignet als FOB, wo auch die ICC (Herausgeber der Incoterms) drauf hinweist.

Bei FOB wird der Spediteur des Kunden die entsprechenden Kosten im Verschiffungsseehafen (Handling, Konsolidierung, Service-Gebühren, etc.) an euch oder an den Vorlauf-Spediteur (den ihr zum Hafen einsetzt) berechnen. Der Vorlauf-Spediteur wird diese Kosten dann an euch weitergeben.

Schrotti Geschrieben am 16 Juli 2019



Dabei seit
07 November 2011
74 Beiträge
Hi Messi7,

das Problem ist bekannt. Die Inder wollen i.d.R. FOB und schreiben Ihren Spediteur vor. Wenn Ihr FCL versendet, aufgepasst, da Ihr den Ctr. der vom Spediteur vorgeschriebenen Reederei nehmen müsst.
Bei FOB rechnet Euch der Kundenspediteur immer den Anteil bis zum Schiff ab (ev. auch noch die halbe Seefracht, damit "sein Inder" günstig mit der Seefracht wegkommt)
Tip: Wenn sich die Vertriebler auf die Kondition FOB "breitschlagen" lassen, auf einen Kaufvertragspunkt bestehen, der die max. FOB-Kosten pro Ctr. deckelt. Damit kann der Kundenspediteur nicht einfach abrechnen, was er will.
EXW geht meiner Meinung nach nicht, da Drittland und Ihr ja einen Ausgangsvermerk braucht, also ATLAS erstellen müsst. Somit bleibt nur FCA wenn Ihr keine Transportkosten übernehmen wollt)

Anderer Hinweis: FCA/FOB in Verbindung mit L/C kann sehr gefährlich sein, da im worst-case der Kunde keinen Spediteur benennt, Ihr keinen Transport und somit kein B/L bekommt und der Kunde dann aus dem L/C rauskommt. Dann hilft nur noch Transport auf eigene Rechnung, um an ein B/L zu kommen (was sicher im L/C vorgeschrieben ist).
Bei L/C-Geschäften empfehle ich immer eine C-Klausel, damit wir als Exporteur die höchstmögliche Sicherheit haben.

Gruß

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