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Auftraggeber in Dubai, Warenempfänger in Österreich, ABD
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
KonstantinD |
Geschrieben am 10 Juli 2019
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Dabei seit 10 Juli 2019 1 Beiträge
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Moin,
habe folgende Frage:
Wir erhalten einen Auftrag von einem Unternehmen aus Dubai.
Lieferbedingung ist EXW unser Firmensitz in Deutschland.
Der Auftraggeber informiert uns nun, dass die Ware an ein österreichisches Unternehmen gehen soll, selbstverständlich mit seiner Rechnung und Lieferschein.
Nun meine Fragen:
- Muss bei unserem systeminternen Lieferschein der Warenempfänger auf die österreichische Firma ungeschrieben werden, obwohl EXW Kondition vereinbart wurde?
- Wenn nicht, was ist mit dem ABD, welches erstellt werden müsste, da Ware ja eigentlich nach Dubai gehen sollte?
- Was ist bei der Rechnungserstellung zu beachten?
Danke und Gruß.
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CARGOFORUM PARTNER
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Erzi4 |
Geschrieben am 11 Juli 2019
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Dabei seit 02 Dezember 2008 488 Beiträge
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KonstantinD wrote: |
- Muss bei unserem systeminternen Lieferschein der Warenempfänger auf die österreichische Firma ungeschrieben werden, obwohl EXW Kondition vereinbart wurde?
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Würde ich auf jeden Fall machen. Schon wegen der späteren Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf eine evtl. innergemeinschaftliche Lieferung.
KonstantinD wrote: |
- Wenn nicht, was ist mit dem ABD, welches erstellt werden müsste, da Ware ja eigentlich nach Dubai gehen sollte?
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Ganz einfach: Die Ware wird tatsächlich nicht aus der EU ausgeführt. Es wird daher auch kein ABD erstellt. Was man "eigentlich" wollte, interessiert hier nicht. Statt einer Ausfuhr erfolgt eine innergemeinschaftliche Lieferung (igL). Ob diese steuerfrei ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab (s.u.).
KonstantinD wrote: |
- Was ist bei der Rechnungserstellung zu beachten?
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Du hast ein klassisches Reihengeschäft mit igL. Dass dabei eine Partei in einem Drittland sitzt, ist für die Umsatzsteuer unerheblich. Die igL ist umsatzsteuerfrei, wenn Du von Deinem Rechnungsempfänger aus Dubai eine gültige Umstatzsteu-ID aus einem anderen Mitgliedstaat erhältst und Du die Beförderung der Waren veranlasst. Ist nur eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt (uns so sieht es nach einer Beschreibung zurzeit aus), musst Du mit deutscher Umsatzsteuer fakturieren.
Saludos
Erzi4
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Chev |
Geschrieben am 11 Juli 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Ich will keine EU-Umsatzsteuer-Debatte lostreten, aber wann tritt eigentlich die Reform ein, die alles einfacher machen soll? Es wird doch einfacher, oder? Gerade beim Thema "Reihengeschäften" ist es doch sehr komplex zu verstehen, man nehme nur das obige Beispiel (USt.-frei, nur, wenn der Verkäufer die Beförderung durchführt, usw...)
Oder ist die Reform schon eingetreten und ich habe es nicht richtig mitbekommen?
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waldorf |
Geschrieben am 12 Juli 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Hallo Chev, soweit ich weiss (und ich bin kein VAT-Exporte) sollen zum 1.1.2020 Änderungen des VAT-Rechts ("Quick fixes") in Kraft treten, die u.a. die igL und Reihengeschäfte betreffen. Ob das wirklich eine Vereinfachung darstellt, kann ich noch nicht beurteilen - würde mich aber wundern. Infos z.B. hier: datenbank.nwb.de/Dokum...en/757231/
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Chev |
Geschrieben am 17 Juli 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Dann bin ich mal gespannt, was man sich einfallen lässt, um dieses "leidige" Thema zu verbessern und es sich lohnt, dann mal einem Seminar beizuwohnen...
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