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Versand an private Empfänger / USA (Incoterm DAP)
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Chev |
Geschrieben am 17 Juli 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo Zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit Versendungen an private Empfänger in den USA? Incoterm ist "DAP", was ja im Umkehrschluss heißt, dass die Verzollung auf den Empfänger fällt. Da private Empfänger dazu aber in der Regel nicht in der Lage sind, frage ich mich - ob es funktioniert, dass ein KEP-Dienstleister (z. B. der aus dem "Cast Away"-Film) die Verzollung reibungslos auch für private Warenempfänger durchführen kann bzw. wie die Erfahrungswerte in solchen Fällen sind. Habe keinen Bock, dass die Sendung da "ewig und 3 Tage" im Zoll hängt und nix passiert bzw. das Paket im schlechtesten Fall retourniert wird, zumal es auch dringend benötigt wird.
Danke euch vorab.
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 18 Juli 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Die KEPs sind grundsätzlich schon in der Lage, die Abfertigungen vorzunehmen, wenn die dafür notwendigen Informationen vorliegen. Die zentrale Frage ist nur, ob die empfangende Privatperson bereit ist, ggf. entstehende Kosten und Abgaben zu zahlen. Die USA haben allerdings (noch) eine relativ hohe Freigrenze von 800 USD pro Sendung, bis zu der keine Zölle erhoben werden. Eine (Einfuhr-)Umsatzsteuer wie wir sie kennen, gibt es in USA nicht.
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Chev |
Geschrieben am 18 Juli 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Warenwert beträgt 210 USD bei dieser Sendung. Dann ist da schon mal gut, dass auf den Empfänger in der Hinsicht keine Kosten zukommen. Ich denke, dass der KEP die Sendung im Namen des Empfängers importverzollen wird, hoffe, dass es funktioniert. Wenn du sagst, dass es grundsätzlich möglich ist, motiviert mich das. Ob der KEP den Empfänger erreichen wird, und welche Kosten entstehen werden (für die Abfertigung), steht noch auf einem anderen Blatt Papier. Aber mal schauen.
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betterorange |
Geschrieben am 18 Juli 2019
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Die genaue Auskunft zur Thematik erwarte ich vom Dienstleister. Beim Spediteur/Broker machst Du nichts ohne POA Power of attorney.
Trial and error? Bitte berichte mal.
Cheers, Guido
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Chev |
Geschrieben am 18 Juli 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Beim Spediteur/Broker machst Du nichts ohne POA Power of attorney.
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"Ich" mache sowieso nichts - ich liefere nur DAP. Damit bin ich eigentlich raus, was Importverzollung anbetrifft. Da ich aber nett bin, beschäftige ich mich dennoch im Vorfeld damit, um möglichst wenig Probleme bei der Sendung entstehen zu lassen.
Werde eine Info geben.
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