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Proformarechnung mit niedrigerem Warenwert für Zollanmeldung


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


n.rohr Geschrieben am 23 Juli 2019



Dabei seit
23 Juli 2019
4 Beiträge
Hallo,
ich hoffe ich kann mich verständlich erklären und würde mich über eine Antwort freuen. Wir haben immer wieder Anfragen von Kunden, ob wir eine Proformarechnung mit einem geringeren Warenwert für die Verzollung im Drittland erstellen können. Es handelt sich meisten um Ersatzteile die unter Gewährleistung ausgetauscht werden. Nun habe ich zum einen meine Rechnung aus unserem System/Buchhaltung, wo die Preise hinterlegt sind. Damit mache ich die Ausfuhranmeldung. Bei der Beauftragung für die Abholung (oft Fedex) muss ich ebenfalls einen Zollwert angeben. Wenn ich also eine PF erstelle mit einem geringen Wert, dann muss ich diesen auch bei Fedex angeben und die PF ans Paket machen. Meine Ausfuhranmeldung hat aber einen wesentlich höheren WW. Ich habe immer das Gefühl das ist nicht richtig.
Ein Spediteur hat mir gesagt, das wäre alles kein Problem solange auf der PF steht "only for customs clerance". Ist das so richtig???
Ich verstehe durchaus auch meine Partner, die unter Gewährleistung Ware erhalten und dann natürlich keine Zölle zahlen möchten.
Kann mir jemand einen Tip geben wie Ihr das so macht?
Danke und viele Grüße

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Chev Geschrieben am 24 Juli 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

verstehe ich es richtig, dass es sich um kostenlose Lieferungen handelt, bei welchen ihr nur einen Warenwert für Zollzwecke angebt? Wir verwenden in diesen Fällen den Wert, welchen der Kunde gezahlt hätte, wenn er das Ersatzteil nicht kostenlos (ohne Garantie) bekommen und somit bei uns kaufen würde. Existiert ein solcher Verkaufspreis nicht, dann wird der Einkaufspreis des Materials bzw. bei Eigenfertigung der interne Herstellungspreis (ohne Vertriebskosten, etc.) herangezogen.

Es existiert also immer ein Preis und es gibt eigentlich keinen Spielraum oder Grund zum Anlass, diesen Preis in irgendeiner Form nach unten zu drücken. Die Kunden/Empfänger müssen das akzeptieren, was auf der Rechnung steht.

n.rohr Geschrieben am 24 Juli 2019



Dabei seit
23 Juli 2019
4 Beiträge
Hallo,

Danke für die Antwort
Ja es handelt sich immer um Ersatz unter Garantie für noch nicht zurückgesandte Ware. Garantie-austausch. Der Kunde sendet nach Austausch das defekte Teil zurück.
Der Kunde muss aber die Teile auch wenn es sich um Austausch handelt immer einführen und Zölle bezahlen, am Ende für ein Teil, welches sie selbstverständlich von uns unter Gewährleistung bekommen. Wir haben auf unseren Rechnungen die im System erstellt werden die Verkaufspreise mit 100% Rabatt zu stehen.
Also eine 0 Rechnung. Interessiert wohl aber nicht den Zoll in RU oder MX oder JP..
Aus diesem Grund wird immer um eine Rechnung gebeten wo der Wert unter 1000 Euro ist.

waldorf Geschrieben am 24 Juli 2019



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Chev beschreibt den "sauberen" Weg: realistische Werte angeben. Aus deutscher Zollstreber-Sicht müsste dein Kunde im Drittland eine passive Veredelung durchführen, bei der das Ersatzteil als Ersatzware im voraus im Austausch für das defekte Teil geliefert und importiert wird. Das wäre dann idR zollfrei. Das ist aber häufig zu aufwändig oder in anderen Ländern völlig unbekannt. Wenn deine Kunden unterfakturierte Rechnungen verlangen, ist das aus deren Sicht eine "Zollsparmaßnahme", aus Sicht des Zolls aber eher eine Hinterziehung, an der du wegen der unterfakturierten Rechnung beteiligt bist.

Bödefeld Geschrieben am 25 Juli 2019



Dabei seit
04 Oktober 2007
101 Beiträge
Wenn der Kunde das defekte Teil zurück schickt dann kann er dafür doch einen Erstattungsantrag beim Zoll stellen.
Ist zwar für den Kunden auch Aufwand - aber wenn er den Zoll nicht doppelt zahlen will, dann muss er dafür halt auch was tun.
Kommt natürlich auch immer auch die Höhe des Zolls an.
Bei "drei Euro fuffzig" lohnt sich das sicherlich nicht - bei dreihundert Euro schon eher.

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