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Berichtigung Ausfuhranmeldung
ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?
CAD123 |
Geschrieben am 09 März 2016
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Dabei seit 24 November 2014 6 Beiträge
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Hallo zusammen,
bei einer Sendung nach Japan hat sich im Nachhinein herausgestellt, dass von einer Position 100 Stück geliefert wurden, jedoch nur 50 Stück berechnet und im ABD erfasst wurden.
Diese 50 Stück müssen nun berechnet werden (Warenwert EUR 9800). Reicht eine Meldung an das Statistische Bundesamt (Berichtigung der Anmeldung zur Ausfuhr) und der Vorgang ist dann zolltechnisch erledigt?
Danke schonmal für die Antworten :)
Viele Grüsse!
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 20 März 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo,
soweit ich weiß, können Ausfuhranmeldungen nach der Überlassung und erst recht nachdem die Ware das Gemeinschaftsgebiet verlassen hat, nicht mehr korrigiert werden. Rein zolltechnisch ist die Ausfuhr je bereits abgeschlossen. Ich würde es in internen Unterlagen trotzdem vermerken, falls der Vorgang bei einer Zollprüfung zufälliger Weise geprüft wird.
Ob man mit dem stat. Bundesamt in dieser Wiese Kontakt aufnehmen kann, geschweige ob dort noch die Werte korrigiert werden können, kann ich nicht sagen. Ich würde es einfach mal versuchen und bei Erfolg auch diesen Schriftverkehr zu den internen Unterlagen heften bzw. dieses archivieren.
Gruß
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Arnd |
Geschrieben am 22 März 2016
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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NolenRobert |
Geschrieben am 23 Juni 2016
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Dabei seit 22 Juni 2016 1 Beiträge
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Eine Berichtigung in ATLAS bei bereits ausgegangener Ware ist möglich.
In ATLAS AES Export ist der Antrag neu anzulegen mit Verfahren „nKa“( Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung)
In der 1.Position ist das ursprüngliche ABD mit den falschen Angaben zu kodieren und anzugeben. Bei genehmigungspflichtiger Ware ist die Genehmigung in diesem ABD nicht mehr anzugeben.
Dieser Ausfuhrantrag wird an die Ausfuhrzollstelle gesendet und dort geprüft.
Bei positiver Prüfung der Umstände wird ein Ausgangsvermerk mit den korrekten Daten unter neuer MRN erzeugt.
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Wessi |
Geschrieben am 14 August 2019
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Dabei seit 25 November 2010 71 Beiträge
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Gibt es hier Kriterien, bei denen es nicht notwendig ist eine Änderung durchzuführen?
Prozentuale Abweichungen oder ähnliches?
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Chev |
Geschrieben am 14 August 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Bei Abweichungen des statistischen Wertes ab 5.000 EUR ist die Ausfuhranmeldung zu berichtigen.
Vom Gesetz her sind mir werttechnisch keine weiteren konkreten Abweichungskriterien bekannt (z. B. hinsichtlich Gewichten, Anzahl Packstücken, Rechnungswert etc.).
Dass eine Ausfuhranmeldung aufgrund falschen Warenempfängers, falschen Empfangslandes oder falscher Zolltarifnummer berichtigt werden muss/sollte, ist denke ich selbstredend.
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