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Abgelaufene Ausfuhranmeldung
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
Elli3004 |
Geschrieben am 27 August 2019
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Dabei seit 09 Oktober 2018 79 Beiträge
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Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem.
Ich habe vor knapp 90 Tagen eine Ausfuhr angemeldet. Die Ware steht noch bei einem Spediteur in Litauen. Angeblich soll die Ware diese Woche noch ausgeführt werden, aber was mache ich, wenn dies nicht der Fall ist? Könnte ich vor den 90 Tagen das ABD nochmal stornieren und neu erstellen? Würde es Probleme bereiten, da die Ware hier nicht mehr steht? Wir sind zugelassen Ausführer, müssen die Ware also nicht gestellen.
Liebe Grüße Elli
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CARGOFORUM PARTNER
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Wessi |
Geschrieben am 27 August 2019
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Dabei seit 25 November 2010 71 Beiträge
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Nach den 90 Tagen kommt eigentlich die erste Anfrage vom Zoll, was mit der Ware ist. Dann hast du nochmal 45 Tage Zeit den Sachverhalt zu klären.
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Wessi |
Geschrieben am 27 August 2019
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Dabei seit 25 November 2010 71 Beiträge
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Zusätzlich drohen wir dem Kunden die 19% an, sollte die Ausfuhr nicht erfolgen.
Je nach Konstellation zum Spediteur kann das ab und zu Wunder wirken.
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Elli3004 |
Geschrieben am 27 August 2019
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Dabei seit 09 Oktober 2018 79 Beiträge
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Danke, da bin ich aber erleichtert, das wir doch noch Zeit haben. Gedroht haben wir heute auch mit den 19%. Ich hoffe es bewirkt mal was. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Schönen Abend noch.
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Jaily |
Geschrieben am 29 August 2019
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Dabei seit 01 August 2019 2 Beiträge
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Ihr seid aber vermutlich nur zugelassener Ausführer für eure Produktionsstätte.
Somit kannst du keine neue Ausfuhrerklärung machen im vereinfachten Verfahren, weil die Ware ja beim Spediteur steht. Ginge also nur eine Ausfuhrerklärung im Normalverfahren.
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Chev |
Geschrieben am 29 August 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Ihr seid aber vermutlich nur zugelassener Ausführer für eure Produktionsstätte.
Somit kannst du keine neue Ausfuhrerklärung machen im vereinfachten Verfahren, weil die Ware ja beim Spediteur steht. Ginge also nur eine Ausfuhrerklärung im Normalverfahren.
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Selbst das dürfte nicht funktionieren, da sich die Ware im (EU-)Ausland befindet. Die (neue) Ausfuhr-anmeldung müsste bei der Ausfuhrzollstelle in dem "Bezirk", in welchem sich die Ware befindet, abgegeben werden. Und Ausfuhranmeldungen in einem anderen Mitgliedstaat abzugeben, ist normaler Weise nicht möglich.
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Elli3004 |
Geschrieben am 30 August 2019
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Dabei seit 09 Oktober 2018 79 Beiträge
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Ja, wir sind nur zugelassener Ausführer.
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