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Unterschied Meistbegünstigtenprinzip Freihandelsabkommen


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


chembas Geschrieben am 05 September 2019



Dabei seit
05 September 2019
2 Beiträge
Hallo zusammen,

kann mir jemand den Unterschied erklären zwischen dem Meistbegünstigtenprinzip vs einem Freihandelsabkommen?
Konkretes Beispiel:
Wenn China z.Bsp. Ware mit Code 3204 aus der EU importiert (MFN), so ist der Zollsatz 6.5%. Generell wäre der Zollsatz 35% und das verstehe ich nicht. Müssten nicht für alle anderen Länder der gleiche Zollsatz gelten mit Ausnahme der Länder, die ein FHA mit China haben?

Ich beziehe mich hier auf folgenden Link: https://madb.europa.eu/madb/atDutyOverviewPubli.htm?hscode=3204&countries=CN#

Gruss,
chemba

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 05 September 2019



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo chemba,

der sog. Meistbegünstiungszollsatz gilt vertragsseitig zunächst einmal nur für Länder, die Mitglied der WTO sind. "Meistbegünstigung" ist ein umständliches Wort für einen einfachen Grundsatz: kein Land soll ein anderes Land dadurch diskriminieren, dass es für deren Einfuhren andere Zollsätze verlangt, als für die gleichen Waren aus anderen Ländern. Die WTO-Mitgliedsländer haben der WTO ihre Zolltarife gemeldet. Diese gelten also gegenüber allen anderen Mitgliedern. Ein Land kann aber gegenüber einem Nicht-WTO-Mitglied wiederum einen abweichenden Zollsatz anwenden, muss es aber nicht.

In Deinem Beispiel sind das die 35%. Dieser Zollsatz gilt in China für die betroffene Zolltarifnummer für Einfuhren von Waren mit Ursprung aus Ländern, die nicht in der WTO sind. Für Einfuhren von Ursprungswaren aus WTO-Ländern gelten hingegen die 6,5%. Und für Ursprungswaren aus solchen Ländern, mit denen China ein Freihandelsabkommen geschlossen hat, gilt dann der vereinbarte Präferenzzollsatz.

Die EU unterscheidet seit vielen Jahren nicht mehr zwischen WTO-Mitgliedern und solchen, die es nicht sind. Für alle gilt daher der sog. Meistbegünstigungszollsatz gleichermaßen. Aber, wie bereits erwähnt, das kann jeder Staat selbst entscheiden.

Saludos
Erzi4

chembas Geschrieben am 05 September 2019



Dabei seit
05 September 2019
2 Beiträge
Vielen Dank, super erklärt.

Gruss, chemba

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