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Zollwertermittlung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Ronaldinho1980 Geschrieben am 06 September 2019



Dabei seit
01 März 2018
17 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Zollwertermittlung.
Gem. Art. 72 UZK ist es möglich gewissen Abzugsposten bei der Berechnung des Zollwertes geltend zu machen.
Diese sind gem. Art. 71 UZK aus dem Zollwert herauszurechnen, sofern sie getrennt von dem für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis ausgewiesen sind.

Wie verhält es sich, wenn ein Gesamtwert für eine Maschine festgelegt wird, auf der Rechnung die einzelnen Komponenten wie Montage usw. nicht einzeln ausgewiesen sind, jedoch im Vertrag die Zusammensetzung des Preises aus den einzelnen Komponenten aufgeschlüsselt ist.
Darf man in einem solchen Fall eine Proforma-Rechnung zu Zollzwecken erstellen, die um bspw. die Montagekosten reduziert ist, wenn man in der Rechnung auf den entsprechenden Vertrag verweist?

Vielen Dank vorab.

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waldorf Geschrieben am 11 September 2019



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ronaldinho1980 wrote:

Gem. Art. 72 UZK ist es möglich gewissen Abzugsposten bei der Berechnung des Zollwertes geltend zu machen.
Diese sind gem. Art. 71 UZK aus dem Zollwert herauszurechnen, sofern sie getrennt von dem für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis ausgewiesen sind.


Der Hinweis auf Art. 71 UZK und die Pflicht des getrennten Ausweises stimmt nicht. Nach alter Rechtslage war das in Art. 33 ZK ausdrücklich enthalten, wurde aber nicht in die Nachfolgeregelung des Art. 72 UZK übernommen. Trotzdem kann eine Herausrechnung offensichtlich nur erfolgen, wenn die notwendigen Informationen vorliegen. Das muss aber nicht zwingend über die Rechnung nachgewiesen werden. Jeder andere Beleg -wie dein Vertrag- reicht dazu aus.

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